Am Fuß der Kalihalde in Ronnenberg liegt ein besonderer Lebensraum: eine seltene Salzwiese mitten im Binnenland. Hier wachsen Pflanzen, die sonst vor allem von den Küsten bekannt sind. Doch genau diese Fläche drohte durch die geplante Erweiterung der Kalihalde überschüttet zu werden.
Jetzt stellt die Region Hannover das Gebiet für zunächst zwei Jahre unter Schutz. Wir Grüne begrüßen diese Entscheidung. Denn die notwendige Sicherung der Kalihalde darf nicht auf Kosten eines europäisch geschützten Lebensraums gehen.
Kurz & Knapp: Seltene Salzwiese wird geschützt
Die Region Hannover hat die rund 1,6 Hektar große „Binnensalzstelle am Kaliwerk Ronnenberg“ einstweilig als Geschützten Landschaftsbestandteil (GLB) gesichert. Damit sind Aufschüttungen, Abgrabungen und andere Eingriffe in die Fläche zunächst untersagt. Das ist wichtig für den Erhalt der seltenen Salzwiese – und hat direkte Folgen für die bisherigen Pläne des Haldeneigentümers Horizon. Eine Erweiterung der Halde in das Schutzgebiet hinein ist damit zunächst ausgeschlossen.
Abdeckung der Halde darf FFH-Gebiet nicht zerstören
Die Entscheidung der Region hat unmittelbare Bedeutung für die bisherigen Planungen des Haldeneigentümers Horizon. Das Unternehmen ist verpflichtet, die Kalihalde abzudecken, um die anhaltenden Salzausspülungen aus dem Berg in Oberflächen- und Grundwasser zu verringern.
Der ursprüngliche Plan einer großzügigen Abdeckung mit belasteten Bauschutt war vom Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie bereits als nicht genehmigungsfähig bewertet worden. Anschließend wollte Horizon die Grundfläche der Halde erweitern und dadurch größere Mengen Bauschutt als Abdeckungsmaterial aufbringen. Das FFH-Gebiet wäre dabei überschüttet und zerstört worden.
Die neue Verordnung macht eine solche Planung zunächst unmöglich. Nach § 3 der Verordnung ist es insbesondere verboten, bauliche Anlagen aller Art zu errichten oder wesentlich zu verändern. Ebenso untersagt sind dauerhafte Veränderungen der Oberflächengestalt – ausdrücklich auch durch Aufschüttungen, Abgrabungen oder Ablagerungen.
Schutz, Pflege und Entwicklung für seltene Salzwiesen
Mit der Verordnung verfolgt die Region zwei zentrale Schutzzwecke: Zum einen sollen die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts erhalten und wiederhergestellt werden. Zum anderen geht es um den Schutz und die Wiederherstellung von Lebensstätten und Lebensräumen wildlebender Tier- und Pflanzenarten.


Das Gebiet ist Teil des europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000. Im Mittelpunkt steht der Lebensraumtyp 1340 „Salzwiesen im Binnenland“. Zu den charakteristischen Arten gehören der Kurzähren-Queller und die Strand-Aster. Ziel ist es, diesen besonderen Lebensraum zu erhalten beziehungsweise wieder in einen guten Zustand zu bringen. Auch Veränderungen der Wasserströme oder eine Absenkung des Grundwasserstands innerhalb des geschützten Gebiets sind untersagt.
Die Sicherstellung verhindert damit nicht nur schädliche Eingriffe. Sie schafft zugleich den rechtlichen Rahmen, um die wertvollen Salzlebensräume gezielt zu erhalten, zu pflegen und wiederherzustellen.
Weniger Belastungen für die Menschen in Ronnenberg
Nach Einschätzung von Ulrich Schmersow (Umweltpolitischer Sprecher) muss Horizon die Abdeckungsplanung nun grundsätzlich überarbeiten. Für die notwendige Modellierung des Haldenkörpers könnte die Haldenböschung am FFH-Gebiet zurück versetzt werden. Auch die sogenannte „Nase“ im Norden der Halde, die besonders nah an die Wohnbebauung heranragt, sollte dabei einbezogen werden. So könnte der Abstand zwischen der Halde und den Wohnhäusern vergrößert werden.

Ulrich Schmersow (Umweltpolitischer Sprecher) der sich gemeinsam mit dem früheren Ratsherrn Jens Williges intensiv für den Schutz der Fläche eingesetzt hatte, begrüßt diese Entscheidung und sieht sie als Erfolg des Widerstands vor Ort. Ohne das Engagement der Bevölkerung, so seine Einschätzung, würden die mit Bauschutt beladenen Lastwagen möglicherweise längst nach Ronnenberg fahren.
Für die Menschen vor Ort bedeutet dies die Vermeidung von vielen Lkw-Fahrten und den daher eingehenden Belastungen durch Staub, Lärm und Verkehrsbehinderungen.
Ulrich Schmersow
Für Verstöße gegen die Schutzbestimmungen sieht die Verordnung eine Geldbuße von bis zu 25.000 Euro vor. Die Region Hannover hat damit ein klares Signal gesetzt: Die notwendige Sicherung der Kalihalde darf nicht auf Kosten eines europarechtlich geschützten Lebensraums und der Menschen in Ronnenberg erfolgen.
Weiterführende Informationen und Initiativen
Natura 2000-Lebensraum „Salzwiesen im Binnenland“: Warum diese seltenen Salzlebensräume besonders schützenswert sind und welche Pflanzen, Gefährdungen und Schutzmaßnahmen sie auszeichnen. Zur BfN-Seite ↗
Anfrage „Grundwasser- und Oberflächengewässerversalzung durch die Kleinhalden des Kalibergwerkes Niedersachsen-Riedel“: Wie wir Aufklärung über die Salzbelastung von Grund- und Oberflächenwasser schaffen und konkrete Maßnahmen zum Schutz von Natur und Umwelt einfordern. Zur Anfrage ↗
Anfrage „Duldung von Arbeiten auf dem ehemaligen K+S-Bergwerksgelände in Uetze-Hänigsen“: Welche Arbeiten auf dem Gelände zulässig sind und wie dabei Umwelt-, Arten- und Grundwasserschutz sichergestellt werden. Zur Anfrage ↗
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