Antrag

Schulbau in Modulbauweise

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Gute Bildung braucht gute Räume – und zwar rechtzeitig. Gerade Kinder und Jugendliche an Förderschulen dürfen nicht länger unter unzureichenden räumlichen Bedingungen leiden. Auch sind für Förderschüler*innen Standortwechsel weitestgehend und nach Kräften zu vermeiden, Stattdessen müssen die aktuellen Standorte den Bedarfen durch flexible und in der Raumplanung „atmende“ Bauweise angepasst werden.

Modulare Bauweisen bieten die Chance, schnell, qualitativ hochwertig, nachhaltig und flexibel auf akute Bedarfe vor Ort zu reagieren, etwa durch modulare Anbauten, die bei Bedarf auch an andere Standorte verlagert werden können. Obwohl die Module als „temporär“ gelten, erreichen sie dennoch einen mit konventionellen Bauten vergleichbaren dauerhaften Lebenszyklus und werden langfristig genutzt*. Gerade die Zerlegbarkeit stellt dabei das entscheidende Kriterium für Ausschreibungen dar. Sie eröffnet der Region Hannover die Möglichkeit, kurzfristige Engpässe an Förderschulen oder Berufsschulen schnell und kostensicher zu beheben, ohne in provisorischen Lösungen zu verfallen.

Die Situation an den Förderschulen der Region Hannover ist seit Jahren angespannt:

  • Verschiedene Förderschulen arbeiten an der Kapazitätsgrenze.
  • Fehlende Klassenräume und Fachräume erschweren den pädagogischen Alltag erheblich.
  • Der wachsende Bedarf an Förderschulplätzen verschärft diese Lage weiter.

Die betroffenen Schüler*innen und Lehrkräfte brauchen jetzt Räume, die gute Bildung ermöglichen.

Wichtig ist gerade in der Förderbeschulung, dass die Schüler:innen an den ihnen bekannten Orten mit ihnen bekannten Menschen lernen und nicht aus Organisationsgründen „verschoben“ werden.

Durch die Verwendung von modularer Bauweise setzt die Region Hannover ein Zeichen für eine zukunftsorientierte, sozial gerechte und nachhaltige Schulbaupolitik und schafft für Schüler*innen, Lehrkräfte und Eltern endlich die Planungssicherheit, die sie dringend benötigen.

Die Umsetzung modularer Bauprojekte erfordert – je nach Umfang – erhebliche Investitionen. Durch standardisierte Verfahren und einen vorher definierten Preisrahmen, der neben der reinen modularen Bauweise auch Aspekte wie Wärmepumpe, PV-Anlage (mit KW 40 Standard), Jalousien beinhaltet, entstehen jedoch kalkulierbare Kosten, die im Vergleich zu konventionellen Bauweisen eine höhere Kostenstabilität und schnellere Realisierung bieten.

Die möglichen Alternativen zur modularen Bauweise zeigen im Hinblick der aktuell bestehenden Notwendigkeit eher Nachteile:

  • Fortführung mit ausschließlich konventioneller Bauverfahren: dies würde jedoch längere Planungs- und Bauzeiten, höhere Kostenrisiken und eine verzögerte Entlastung der Förderschulen und Berufsschulen bedeuten.
  • Provisorische Containerlösungen: diese sind weder nachhaltig noch zukunftsfähig und schaffen keine dauerhafte Perspektive.

Beschlussvorschlag

Die Verwaltung der Region Hannover wird beauftragt zur kurzfristigen Entlastung bei bestehenden Raumnotständen den Einsatz modularer Bauweise in Betracht zu ziehen.

  1. Dies gilt insbesondere für folgende Förderschulen:

Förderschule Janusz-Korczak-Schule Springe (Erweiterung nach Prüfung), der FöS Am Spalterhals Barsinghausen, der Paul-Moor-Schule Wunstorf (in Abstimmung mit der Stadt Wunstorf), der FöS Unter den Eichen Wedemark, der FöS Im Großen Freien Sehnde, der Anne-Frank-Schule Seelze, der Calenberger Schule Pattensen, der Heinrich-Ernst-Stötzner-Schule Hannover

  1. die Verwaltung prüft, welche weiteren Schulen in Trägerschaft der Region Hannover (insbesondere auch Berufsschulen) kurzfristig, z.B. durch modulare Bauprojekte, entlastet werden können.
  1. bei Ausschreibungen für modulare Bauprojekte wird das Kriterium der „Zerlegbarkeit“ und Wiederverwendbarkeit als zentrales Qualitätsmerkmal berücksichtigt.
  1.  die Verwaltung legt der Regionsversammlung bis Mitte Mai 2026 einen Umsetzungsplan vor, der die Bedarfe an den genannten Förderschulen aufzeigt, mit konkreten Zeitplänen hinterlegt und modulare Lösungen verbindlich einbezieht. Die konkreten finanziellen Auswirkungen werden im Rahmen der vorzulegenden Umsetzungsplanung von der Verwaltung dargestellt.

Eingereicht am
28. Januar 2026

Behandelt am
offen

Ergebnis
offen

Dokumente
4762 (V) ÄAn