Änderungsantrag Erklärung zum Wolf in der Region Hannover 5. Oktober 20234. März 2025 Änderungsantrag der Fraktionen SPD und Bündnis 90/DIE GRÜNEN vom 4. Oktober 2023 zur Vorlage 2121 (V) Ant Der Antrag von der Gruppe CDU/FDP wird wie folgt verändert: Die Regionsversammlung verabschiedet eine „Erklärung zum Wolf in der Region Hannover“. Diese Erklärung drängt dabei auf die Initiative von Landes- & Bundesregierung, sowie der EU den strengen Schutz des Wolfes auf niedersächsischem Gebiet so zu ändern, dass den Ländern europarechtskonform ein regional differenziertes Bestandsmanagement und die Entnahme von „Problemwölfen“ nach Rissen schneller und unbürokratischer ermöglicht wird. Dabei ist jedoch vorrangig und im Rahmen der Förderung von Schutzmaßnahmen für Weidetierhalter*innen sicherzustellen, dass die Entnahme von „Problemwölfen“ stets das letzte Mittel ist. Die unteren Naturschutzbehörden in Niedersachsen werden dazu aufgerufen die rechtlichen Spielräume im Sinne dieses Wolfsmanagements auszuschöpfen. Die Bundesregierung wird aufgefordert Die Europäische Kommission aufzufordern, das europäische Recht dahingehend anzupassen, dass ein regionales Bestandsmanagement für den Wolf ermöglicht wird und die Überprüfung des günstigen Erhaltungszustandes (und somit des Schutzstatus), die eigentlich erst für 2025 geplant ist, vorzuziehen. In diesem Rahmen soll es ermöglicht werden, die Feststellung des günstigen Erhaltungszustandes regional differenziert zu betrachten. Das BNatSchG dahingehend zu verändern, dass § 45a Abs. 2 BNatSchG auch für die Fälle gilt in denen der Wolf zwar genetisch bekannt, aber phänotypisch nicht von anderen Wölfen unterschieden werden kann. Darüber hinaus wird die Bundesregierung aufgefordert, die Rudelgebundenheit der Regelung des § 45a Abs. 2 BNatSchG aufzuheben und ein regional differenziertes Bestandsmanagement zu ermöglichen. Sicherzustellen, dass der Abschuss stets das letzte Mittel und erst vorzunehmen ist, wenn alle anderen Mittel ausgeschöpft sind. Daraus folgt auch, dass Weidetierrisse durch Wölfe ausschließlich als auffälliges Verhalten eingestuft werden, wenn umfassende Schutzmaßnahmen korrekt unternommen wurden und diese trotzdem den Schutz der Weidetiere nicht gewährleisten konnten. Die Niedersächsische Landesregierung wird aufgefordert Die Bundesregierung aufzufordern, die Europäische Kommission zur Überprüfung nach Ziffer I.1 aufzufordern. Die Bundesregierung aufzufordern die unter Ziffer I.2 genannten Änderungen des BNatSchG vorzunehmen. eigene notwendige landesrechtliche Änderungen vorzunehmen, sobald der Bund die unter I.2 genannten Änderungen des BNatSchG vorgenommen hat. Herdenschutzmaßnahmen, insbesondere durch Zäune und Herdenschutzhunde, schnell und auskömmlich zu fördern. Mittel bereitzustellen, um die hohen tierärztlichen Kosten für verletzte, aber nicht getötete Weidetiere aufzufangen. Sachverhalt Die Region Hannover ist seit 2015 Wolfsgebiet und seitdem Zeuge einer stetig wachsenden Wolfspopulation. Dies ist grundsätzlich im Hinblick auf die wichtigen Funktionen des Wolfes als Teil des Ökosystems als positive Entwicklung zu betrachten, da der Wolf erwiesenermaßen im Rahmen einer natürlichen Regulierung der Wildbestände einen wesentlichen Beitrag zum langfristigen ökologischen Gleichgewicht und zu der Vitalität von Wäldern sowie Vegetationen leistet. Diese Funktionen sind in Anbetracht der eskalierenden Klima- und Biodiversitätskrise von entscheidender Bedeutung. Dennoch sind die jüngsten Vorfälle von Wolfsrissen an Nutztieren ein alarmierendes Zeichen für die Notwendigkeit effiziente Schutzmaßnahmen, wie beispielsweise Schutzzäune und Herdenschutzhunde zu fördern und eine ausgewogene und effektive Regulierung der Wolfsbestände in unserer Region zu ermöglichen. Bei auffälligen Rissgeschehen müssen geeignete Kriterien entwickelt werden um verantwortliche Wölfe zu identifizieren und ernste wirtschaftliche Schäden zu vermeiden. Der Schutz des Wolfes und unserer Weidetiere muss gleichermaßen gewährleistet werden. Wir stehen vor der Herausforderung, eine Lösung zu finden, die die langfristige Erhaltung des Wolfs in Einklang mit der Sicherheit unserer Weidetiere bringt. Diese Resolution ist ein wichtiger Schritt in diese Richtung. Die „Erklärung zum Wolf in der Region Hannover“ unterstreicht die dringende Notwendigkeit, auf Landes- und Bundesebene aktiv zu werden. Wir appellieren an die Bundesregierung, die Europäische Kommission dazu aufzufordern, die Überprüfung des günstigen Erhaltungszustandes (und des Schutzstatus), die eigentlich erst für 2025 geplant ist, vorzuziehen. In diesem Rahmen soll es ermöglicht werden, die Feststellung des günstigen Erhaltungszustandes regional differenziert zu betrachten. Dies würde es uns ermöglichen, auf unsere spezifischen Herausforderungen in der Region Hannover angemessen zu reagieren. Dennoch sollte betont werden, dass es sich bei der Überprüfung des günstigen Erhaltungszustandes des Wolfes um eine fachliche Frage handelt und dies keine politische Entscheidung darstellt. Gleiches gilt für die, von einigen Parteien geforderte Herausnahme des Wolfes aus dem FHH-Status. Darüber hinaus drängen wir darauf, die Änderungen des BNatSchG gemäß I.2 zu verändern, um im Umgang mit „Problemwölfen“ die rechtskonformen Handlungsoptionen dahingehend auszuweiten, dass die Entnahme von „Problemwölfen“ in der Praxis nicht an den hohen Anforderungen an die Bestimmungen des konkreten Tieres bzw. Rudels scheitert. Dies würde es uns ermöglichen, flexiblere Maßnahmen zum Schutz unserer Weidetiere zu ergreifen. Die Änderungen in Bezug auf die Entnahme von „Problemwölfen“ sind von entscheidender Bedeutung. Die derzeitigen hohen Hürden und bürokratischen Prozesse machen es schwierig, angemessen auf Vorfälle wie Wolfsrisse zu reagieren. Unsere Resolution fordert, diese Hürden abzubauen und die Entnahme von Wölfen im Zusammenhang mit Nutztierrissen oder Annäherungen an Siedlungsgebiete zu erleichtern. Dies ist im Interesse der Landwirtschaft und der Sicherheit der Bevölkerung. Die Niedersächsische Landesregierung wird ebenfalls aufgefordert, ihren Einfluss geltend zu machen und die Bundesregierung bei der Umsetzung dieser Änderungen zu unterstützen. Darüber hinaus müssen auf Landesebene Maßnahmen ergriffen werden, um den Herdenschutz zu fördern und die tierärztlichen Kosten für verletzte Weidetiere zu decken. Hier dürfen Nutztierhalter*innen nicht alleine gelassen werden. Wir dürfen nicht vergessen, dass wir in erster Linie eingreifen müssen, wo Probleme mit dem Wolf auftreten, und nicht dort, wo die Wolfsbestände groß sind. Das Bestandsmanagement zielt darauf ab, Schäden für die Landwirtschaft und die Sicherheit der Menschen zu verhindern. Wir glauben fest daran, dass die europäische Artenschutzpolitik regionale Antworten auf regionale Herausforderungen beim Wolfschutz ermöglichen muss. Unsere Region Hannover benötigt praxisnahe Lösungen, die die Abschüsse von Wölfen nach Rissen schneller und unbürokratischer machen. Dabei dürfen wir jedoch nicht den Schutz des Wolfs aus den Augen verlieren, da er ebenfalls ein wichtiger Bestandteil unserer Region ist und einen wichtigen Beitrag zum langfristigen Gleichgewicht unseres Ökosystems leistet. Die „Erklärung zum Wolf in der Region Hannover“ ist ein Schritt in die richtige Richtung, um die Interessen der Landwirtschaft, der Tierhaltung und des Naturschutzes in Einklang zu bringen. Eingereicht am 10. Oktober 2023 Behandelt am 14. November 2023 Ergebnis beschlossen Dokumente Vorlage
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