Antwort auf Anfrage

Braucht Neustadt eine Grünbrücke über die B6?

Anfrage gem. § 9 der Geschäftsordnung zur schriftlichen Beantwortung

Erfordernis und Perspektiven einer Grünbrücke im Zuge des Ausbaus der B 6 in Neustadt am Rübenberge Der Ausbau und die Sicherung eines funktionierenden Biotopverbundes sind zentrale Ziele des Natur- und Artenschutzes und im Landschaftsrahmenplan (LRP) verankert. Verkehrsinfrastrukturen wie die B 6 stellen hierbei erhebliche Barrieren dar. Grünbrücken leisten einen wichtigen Beitrag zur Wiedervernetzung von Lebensräumen, zum Schutz wandernder Tierarten sowie zur Reduktion von Wildunfällen. Neben klassischen Naturschutzargumenten gewinnen auch jagdliche Aspekte zunehmend an Bedeutung, etwa im Hinblick auf stabile Wildpopulationen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

a. Wie schätzt die Regionsverwaltung vor dem Hintergrund des Landschaftsrahmenplans (LRP), insbesondere der Zielsetzungen zum Biotopverbund, die Notwendigkeit einer Grünbrücke – wie sie in Karte 5b des LRP (2013) aufgeführt ist – ein?

Antwort der Verwaltung zu 1) a.: Die im LRP dargestellten Standorte für Grünbrücken auch an bestehenden Verkehrswegen werden von der Verwaltung nach wie vor als wertvolle und zielführende Maßnahme beurteilt.

b. Wie bewertet die Verwaltung das Erfordernis einer Grünbrücke über die B6 im Bereich Neustadt am Rübenberge?

Antwort der Verwaltung zu 1) b.: Für die auf Karte 5b des LRP nordwestlich von Neustadt a. Rbge. dargestellte Grünbrücke gilt grundsätzlich die v. g. Beurteilung. Im Vorfeld einer konkreten Umsetzung wäre an diesem Standort allerdings eine detaillierte Prüfung der Auswirkungen auf den Untergrund, insbesondere auf die Wasserverhältnisse im angrenzenden Naturschutzgebiet (NSG) „Totes Moor“ zwingend erforderlich. Die Wasserhaltung in dem wiedervernässten Moor hat aus naturschutz- und klimaschutzfachlicher Sicht die oberste Priorität.

Welche Rolle spielt der betreffende Abschnitt der B6 aus Sicht der Verwaltung für die Vernetzung von Lebensräumen (Biotopverbundsysteme), und welche konkreten Defizite bestehen aktuell?

Antwort der Verwaltung zu 2): Für den aktuell in Planung befindlichen Abschnitt zwischen Neustadt a. Rbge. bis Anschlussstelle Himmelreich wurden gemäß LRP keine erhöhten Austauschbeziehungen analysiert. Die Bedeutung von Querungshilfen in dem siedlungsnahen Bereich ist im Vergleich zu anderen Abschnitten daher nachrangig eingestuft. Eine Verbindung z. B. der Waldbereiche in dem nordwestlich anschließenden Abschnitt dagegen würde die Barrierewirkung der B6 auf einer überregional bedeutsamen Verbindungsachse reduzieren. Dabei ist jedoch der v. g. Moorschutz zu beachten.

a. Welche Erkenntnisse liegen der Regionsverwaltung zu Wildwechseln und zur Barrierewirkung der B6 in dem betroffenen Bereich vor (insbesondere Rehwild, ggf. Rotwild sowie Wolf)?

Antwort der Verwaltung zu 3) a.: Für die B6 bei Eilvese ist aus den letzten 10 Jahren ein Verkehrsunfall mit einem Wolf bekannt (2023). Nennenswerte Wildwechsel bestehen hier keine und es kommt auch nicht zu vermehrten Wildunfällen in diesem Bereich.

b. Zwischen dem Weenser Damm mit seiner Unterführung südlich von Neustadt und der Schneerener Ziegelei mit einer Überführung nördlich von Neustadt bestehen im betroffenen Abschnitt keine weiteren Querungsmöglichkeiten; wie bewertet die Regionsverwaltung diese Situation aus naturschutzfachlicher und jagdlicher Sicht?

Antwort der Verwaltung zu 3) b.: In dem betroffenen Abschnitt liegt die Ortslage Neustadt a. Rbge., dort ist nur in geringem Umfang mit Wildwechseln zu rechnen. Zudem besteht mit der Brücke über die Leine mitsamt Aue eine breite Querungsmöglichkeit, die auch von Wildtieren genutzt werden kann. Für den Abschnitt westlich der Anschlussstelle Himmelreich wird der Bedarf für eine Querungsmöglichkeit gesehen, wie im LRP dargestellt und bereits oben ausgeführt.

c. Inwiefern könnte eine Grünbrücke zur Verbesserung der Wanderkorridore beitragen?

Antwort der Verwaltung zu 3) c.: Eine Grünbrücke in dem Waldbereich westlich von Himmelreich würde, wie im LRP dargestellt, die Barrierewirkung der B6 auf einer überregional bedeutsamen Verbindungsachse erheblich reduzieren.

a. Welche Möglichkeiten sieht die Regionsverwaltung, gegenüber der zuständigen Straßenbauverwaltung in Nienburg auf die Realisierung einer Grünbrücke im Zuge des Ausbaus der B6 hinzuwirken?

Antwort der Verwaltung zu 4) a.: Im Bereich des aktuell in Planung befindlichen Abschnittes der B6 zwischen Neustadt a. Rbge. und Himmelreich ist die Notwendigkeit einer Grünbrücke fachlich nicht zu begründen. Die überwiegend siedlungsnahe Führung der Straße sowie die bestehende Querungsmöglichkeit im Bereich der Leineaue sind hier ausschlaggebend. Mit dem Vorhaben ist eine Verbreiterung der bestehenden Fahrbahn von 16 m auf 21 m verbunden, eine Erhöhung des Verkehrsaufkommens wird nicht erwartet. Die bestehende Barrierewirkung der Straße wird dadurch nicht wesentlich erhöht. Es gibt keine rechtliche Handlungsgrundlage, um hier eine Grünbrücke fordern zu können.

b. Welche Haltung vertritt die Straßenbauverwaltung nach Kenntnis der Regionsverwaltung zur Umsetzung der Eingriffsregelung beim Ausbau der Ortsumgehung Neustadt am Rübenberge, und wird diese Argumentation von der Region Hannover mitgetragen?

Antwort der Verwaltung zu 4) b.: Die Planfeststellung ist noch nicht erfolgt, die Aspekte der Eingriffsregelung wurden im Landschaftspflegerischen Begleitplan als Teil der Antragsunterlagen abgearbeitet und werden beim Erörterungstermin am 17.06.2026 abschließend besprochen.

c. Welche Möglichkeiten sieht die Regionsverwaltung, gegenüber dem zuständigen Baulastträger (Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr) auf die Realisierung einer Grünbrücke hinzuwirken?

Antwort der Verwaltung zu 4) c.: In dem aktuell geplanten Abschnitt zwischen Neustadt a. Rbge. und Himmelreich sieht die Regionsverwaltung aus den o. g. Gründen keine Möglichkeit, auf die Realisierung einer Grünbrücke hinzuwirken.

d. Gibt es bereits Abstimmungen, Planungen oder Priorisierungen in diesem Zusammenhang?

Antwort der Verwaltung zu 4) d.: Nein.

e. Welche Lehren zieht die Regionsverwaltung aus früheren Ausbaumaßnahmen, bei denen eine Grünbrücke nicht durchgesetzt wurde?

Antwort der Verwaltung zu 4) e.: Insbesondere bei Straßenbauvorhaben des Bundes und des Lands weist die Regionsverwaltung nunmehr frühzeitig auf die im LRP dargestellten Verbindungsachsen ausführlich hin und betont in ihren Stellungnahmen, den Abbau bestehender Barrieren als naturschutzfachliches Ziel in die Bauvorhaben einzubeziehen.

a. Wie bewertet die Regionsverwaltung die Frage, ob eine Grünbrücke in diesem Zusammenhang nicht ohnehin als erforderliche Vermeidungs- oder Ersatzmaßnahme im Rahmen der Eingriffsregelung festgelegt werden sollte und somit Teil der notwendigen Bau- und Ausgleichskosten wäre?

Antwort der Verwaltung zu 5) a.: In dem aktuell geplanten Abschnitt besteht aus Sicht der Verwaltung keine naturschutzfachliche Notwendigkeit für eine Grünbrücke (s. o.).

b. Welche Förderprogramme (z. B. Bundesprogramme, EU-Mittel) kommen für die Finanzierung einer Grünbrücke grundsätzlich in Betracht, und wie bewertet die Verwaltung deren Realisierungschancen?

Antwort der Verwaltung zu 5) b.: Für die Finanzierung einer Grünbrücke könnten grundsätzlich Bundesprogramme (z.B. das Bundesprogramm Wiedervernetzung), EU‑Fördermittel sowie Landesmittel in Betracht kommen. Da der Adressat dieser Förderrichtlinien vorrangig die Länder und nicht die Landkreise sind, kann die Realisierungschance durch die Verwaltung nicht eingeschätzt werden. Die Verwaltung sieht darüber hinaus nur begrenzte Einflussmöglichkeiten auf die Entscheidung zur Realisierung von Grünbrücken.

Wie bewertet die Regionsverwaltung den Haushaltsantrag 4409 (V) HHA der CDU/FDP Gruppe vom Dezember 2025 zu Grünbrücken, und welche konkreten Schritte wurden daraus bislang abgeleitet?

Antwort der Verwaltung zu 6): In der Sitzung des AUK am 02.12.2025 (Protokoll vom 25.02.2026) hat die Leitung des Fachbereichs Umwelt bereits erklärt, dass eine Bearbeitung im Fachbereich Umwelt aufgrund von gebundenen Personalkapazitäten frühestens zu Ende 2026 angestoßen werden könne.

Kontakt für Rückfragen

Ulrich Schmersow (Foto: Sven Brauers)

Ulrich Schmersow
Umweltpolitischer Sprecher
ulrich.schmersow@regionsversammlung.de

Eingereicht am
28. Mai 2026

Beantwortet am
12. Juni 2026

Ergebnis
Antwort auf Anfrage

Dokumente
5133 (V) AaA