Antrag

Gewalt gegen Frauen und mitbetroffene Kinder entschieden bekämpfen –Koordinierungsstelle einrichten, Gesamtstrategie erarbeiten

Beschlussvorschlag

Die Region Hannover verfügt über ein gut aufgestelltes Hilfesystem zum Schutz von Frauen vor Gewalt. Frauenberatungsstellen, BISS-Stellen und Frauenhäuser, aber auch Polizei, Justiz und Verwaltung leisten einen wichtigen Beitrag dazu, Frauen vor Gewalt zu schützen und die Vorgaben der Istanbul Konvention hier vor Ort umzusetzen. Dennoch kommt es auch in der Region Hannover immer wieder zu schweren Gewalttaten gegen Frauen und auch zu Femiziden, wie jüngst in Barsinghausen.

Die Verwaltung der Region Hannover wird daher beauftragt, folgende Maßnahmen zu ergreifen, um den Gewaltschutz in der Region Hannover weiter zu verbessern:

  1. Maßnahme: Innerhalb der Regionsverwaltung soll eine zentrale Stelle zur Umsetzung der Istanbul Konvention eingerichtet werden. Diese Stelle soll insbesondere folgende Aufgaben übernehmen:
    1. zentrale ressort- und institutionsübergreifende Koordination aller Maßnahmen,
    2. Organisation und Begleitung verbindlicher Kooperationsstrukturen sowie
    3. ein kontinuierliches Umsetzungsmonitoring.
  2. Maßnahme: Die Stelle soll außerdem unter Einbeziehung aller relevanten Akteur*innen (insbesondere Polizei, Justiz, Frauenunterstützungsstrukturen, Gesundheitswesen, Jugendhilfe sowie Wissenschaft) eine integrierte Gesamtstrategie zum Umgang mit geschlechtsspezifischer Gewalt zu erarbeiten. Die Gesamtstrategie soll insbesondere folgende Aspekte beinhalten:
    1. Eine systematische Analyse der bestehenden Strukturen und möglicher Schutzlücken,
    2. konkrete Ziele und Maßnahmen, die dazu beitragen schwere Fälle von geschlechtsspezifischer Gewalt und Femizide möglichst zu verhindern,
    3. abgestimmte Maßnahmen zu Prävention, Intervention, Qualifizierung, Opferschutz und Täterarbeit,
    4. verbindliche Verfahren zur Zusammenarbeit der beteiligten Institutionen,
    5. Vorschläge zur Weiterentwicklung der bestehenden Infrastruktur sowie
    6. ein Verfahren zur kontinuierlichen Evaluation und Fortschreibung.

3. Maßnahme: Ergänzende Strategie zur Einbindung der von Gewalt betroffenen Familienmitglieder (insbesondere Kinder) sowie Sicherstellung der physischen und psychischen Versorgung durch Beratungsstellen / Hilfsorganisationen

    Sachverhalt

    Gewalt gegen Frauen ist in Deutschland und in der Region Hannover nach wie vor ein gravierendes strukturelles Problem. Beinahe jeden Tag wird in Deutschland eine Frau durch ihren Partner oder Ex-Partner getötet (https://www.bka.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/Kurzmeldungen/251121_BLB_Straftaten_gegen_Frauen2024.html).

    Femizide, also Morde an Frauen aufgrund ihres Geschlechts, sind kein individuelles Schicksal, sondern das extreme Ende einer Eskalationskette, die häufig lange vor dem tödlichen Angriff beginnt.

    Besonders alarmierend ist die strukturelle Unsichtbarkeit dieses Problems: Laut der Dunkelfeldstudie „Lebenssituation, Sicherheit und Belastung im Alltag“ (LeSuBiA), die vom Bundeskriminalamt (BKA) gemeinsam mit dem Bundesfamilienministerium durchgeführt wurde, werden nur rund 3 % aller Gewalttaten gegen Frauen im häuslichen Bereich überhaupt angezeigt. Das bedeutet: Die weit überwiegende Mehrheit der Betroffenen erreicht das bestehende Hilfesystem gar nicht. Gleichzeitig zeigt die Forschung, dass selbst bei Frauen, die bereits Kontakt mit dem Hilfesystem haben, die Risikoeinschätzung häufig unzureichend ist – mit potenziell tödlichen Folgen.

    Auch in der Region Hannover haben sich in den letzten Jahren Femizide ereignet, obwohl es ein gut aufgestelltes Hilfesystem aus Beratungsstellen und Schutzeinrichtungen gibt. Mit einem Gesamtkonzept wollen wir dafür sorgen, dass künftig keine Femizide mehr in der Region Hannover passieren.

    Wir kennen den Ansatz Vision Zero bisher vor allem aus den Bereichen Arbeit- und Verkehrssicherheit. Dort geht man davon aus, dass Unfälle mit schweren Verletzungen oder gar Todesfolge grundsätzlich vermeidbar sind. Diese Annahme machen wir uns bei schwerer geschlechtsspezifischer Gewalt und insbesondere bei Femiziden zu eigen.

    Eine regionale Stelle zur Koordination würde diesen Prozess managen und dabei alle relevanten Akteur*innen (Sicherheit, Justiz, Wissenschaft, Verwaltung, Politik, Zivilgesellschaft) einbeziehen. Ziel ist es zunächst, alle Frauen, die Kontakt zum Hilfesystem haben, einer standardisierten Risikoeinschätzung zu unterziehen und darauf aufbauend geeignete individuelle Schutzmaßnahmen einzuleiten.

    Eingereicht am
    06. Juni 2026

    Behandelt am
    offen

    Ergebnis
    offen

    Dokumente
    5149 (V) Ant