Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt, künftig auf allen Radwegen, die von der Region Hannover neu gebaut werden, seitliche Begrenzungsmarkierungen aufzutragen, sofern die Radwege mindestens zwei Meter breit sind. Auf Radwegen, die in beide Fahrtrichtungen freigegeben und mindestens drei Meter breit sind, sollen zudem Mittelstreifen in gestrichelter Form aufgebracht werden. Alle Markierungen sollen gut erkennbar und möglichst reflektierend sein.
Seitliche Markierungen und gestrichelte Mittelstreifen sollen zudem bei umfangreichen Sanierungen von bestehenden Radwegen, die sich in der Baulast der Region Hannover befinden, aufgetragen werden, sofern diese breit genug sind (siehe 1. Absatz).
Begründung
Vor allem bei Dunkelheit sind die Ausmaße von Radwegen von Radfahrenden nur schlecht zu erkennen. Seitliche Markierungen bieten hier eine gute Orientierung. Auf Radwegen mit Zweirichtungsverkehr tragen Mittelstreifen dazu bei, dass aneinander vorbeifahrende Radfahrende gegenseitig ausreichend Abstand halten. Auf breiten Radwegen erleichtern Mittelstreifen zudem Überholvorgänge.