Antrag Modellprojekt „Wege ins Bleiberecht“ in der Region Hannover 16. Juni 20224. März 2025 Das Modellprojekt „Wege ins Bleiberecht“ wurde bislang in der Landeshauptstadt Hannover (seit 05/2020), in der Stadt Göttingen (seit 05/2021) und in der Stadt Oldenburg (seit 12/2021) etabliert. Es wird beabsichtigt, das Projekt über diese drei urbanen Modellkommunen hinaus, auch auf ländliche Kommunen auszuweiten, was die Region Hannover als zuständige Ausländer*innenbehörde für zwanzig Umlandkommunen als neue Modellkommune empfiehlt. Der unsichere Status von langzeitgeduldeten Personen ist mit vielen substantiellen Einschränkungen im Alltag der Betroffenen verbunden (bspw. Ausbildungs- und Arbeitsverbote), was auch in der Region Hannover zu aufenthaltsbeendenden Maßnahmen – trotz guter Voraussetzungen für ein Bleiberecht – führen kann. Mit fortschreitender Aufenthaltsdauer wird die Bundesrepublik für viele Geduldete faktisch zu ihrem Lebensmittelpunkt. Der Gesetzgeber hat darauf reagiert und eine Reihe von Regelungen getroffen, um Geduldeten ein Bleiberecht zu ermöglichen. Doch nur eine Minderheit der Langzeitgeduldeten, die die zeitlichen Voraussetzungen für ein Bleiberecht erfüllen, hat bislang eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, sei es, weil der Lebensunterhalt nicht ganz ausreicht, sei es, weil formale Voraussetzungen wie z.B. die Vorlage eines Heimatpasses nicht erfüllt werden konnten. Es liegt insofern im öffentlichen Interesse, die Betroffenen systematisch zu beraten und durch gezielte Unterstützung dafür zu sorgen, dass die Betroffenen ein Bleiberecht erhalten können. Daneben soll auch auf die bereits dokumentierte Arbeitsentlastung der Mitarbeiter*innen und die Verbesserung der Entscheidungsqualität in den kommunalen Ausländer*innenbehörden hingewiesen werden, wie es aus den bisherigen Modellkommunen berichtet wird. Beschlussvorschlag Die Region Hannover nimmt an dem durch das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung geförderte Modellprojekt „Wege ins Bleiberecht“ teil. Zu diesem Zweck schließt die Region Hannover mit dem Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V. eine Kooperationsvereinbarung mit dem Inhalt für geduldete Menschen im Umland der Region Hannover nach den bestehenden Vorschriften des AufenthG und der damit einhergehenden behördlichen Ermessensspielräume ein gesichertes Bleiberecht und damit eine dauerhafte Aufenthaltsperspektive zu entwickeln. Bei der Projektumsetzung sollen im ersten Schritt alle Fälle, die die entsprechenden Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis erfüllen, durch das Team Zuwanderung fortlaufend in ein Case Management-Verfahren eingespeist werden. Auf der Grundlage bestehender Bleiberechtsregelungen, wie insbesondere §§ 25a, 25b, 25 Abs. 5, §§ 60c und 60d AufenthG, soll im zweiten Schritt gemeinsam mit renommierten und seit vielen Jahrzehnten erfolgreich tätigen lokalen Migrationsberatungseinrichtungen, wie bspw. kargah e.V., der Wohlfahrtsverbände und den Betroffenen selbst, eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis erarbeitet werden. Die im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP skizzierten Novellierungen des Bleibe- und Aufenthaltsrechts wie das von der Bundesregierung in Aussicht gestellte „Chancenaufenthaltsrecht“ gilt es dabei besonders zu berücksichtigen. Eingereicht am 16. Juni 2022 Behandelt am 12. Juli 2022 Ergebnis beschlossen Dokumente Vorlage
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