Änderungsantrag

Durchführung einer Anhörung im Ausschuss für Regionalplanung, Naherholung, Metropolregion und Europaangelegenheiten

Änderungsantrag der Fraktionen SPD und Bündnis 90/DIE GRÜNEN vom 4. Mai 2023 zum Antrag 1812 (V) Ant

Der Antrag der Gruppe CDU/FDP wird wie folgt verändert:

  1. Im Titel des Antrags ist von der 6. Änderung des Regionalen Raumordnungsprogrammes die Rede. Da dies nicht korrekt ist und es sich um die 5. Änderung handelt, wird der Titel des Antrags dementsprechend korrigiert.
  1. Dem Antrag auf die Durchführung einer Anhörung in einem Fachausschuss der Regionsversammlung auf Wunsch einer Fraktion wird grundsätzlich entsprochen. Der Termin des Ausschusses für die Anhörung soll allerdings keinen Einfluss auf den von der Verwaltung erarbeiteten Zeitplan für den Satzungsbeschluss der 5. Änderung des RROP 2016 haben. Er könnte auch während des laufenden Beteiligungsverfahrens oder nach der Sommerpause erfolgen. 
     
  2. Die Verwaltung soll darüber hinaus prüfen, ob es noch weitere relevante Akteure gibt, die zu der Anhörung eingeladen werden sollten, wie z.B. Vertreter*innen von Bürgerenergiegenossenschaften oder weitere potenzielle Investoren.

Sachverhalt

Eine Anhörung der Netzbetreiber*innen vor dem Beginn des Beteiligungsverfahren ist nicht erforderlich. Netze können erst entsprechend der neuen Anforderungen ausgebaut werden, wenn die Betreiber*innen die vorgesehenen Flächen für Windenergieanlagen kennen. Gerade dafür ist der vorliegende 2. Planungsentwurf zwingend erforderlich. Es reicht daher aus, die Betreiber*innen und weitere, für den Ausbau erforderliche, Akteure im Rahmen des Verfahrens oder zu einem späteren Zeitpunkt einzubinden.

Eingereicht am
04. Mai 2023

Behandelt am
23. Mai 2023

Ergebnis
beschlossen

Dokumente
Vorlage