Antwort auf Anfrage

Grundwasserbenutzung, Wasserwerke und Wasserentnahmestellen

Die klimatische Wasserbilanz der letzten Jahre in der Region Hannover, insbesondere während der Vegetationsperiode von April bis September, in der Wasser besonders benötigt wird, zeigt einen anhaltenden negativen Trend. Die entnommene Menge an Grundwasser kann auch durch die starken, aber viel zu kurzen Niederschläge im Winter nicht mehr aufgefüllt (ausgeglichen) werden. Deshalb bleibt die Grundwassersituation in der Region Hannover weiterhin kritisch.

Im Fokus der Untersuchungen stand bisher nur unser größter Grundwasserkörper „Fuhrberger Feld“ im Norden der Region, da ein Wasserversorger neue Entnahmerechte für die nächsten 30 Jahre beantragt hat (Wasserwerke Elze-Berkhof, Fuhrberg und Grasdorf). Der Süden von Hannover wird aber durch kleinere lokale Wasserwerke und Wasser aus den Talsperren Söse und Grane im Harz versorgt.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

1. Wie viele Wasserwerke waren und sind im Kleinen Deister, Großen Deister und Calenberger Land insgesamt in Betrieb bzw. insbesondere seit Gründung der Region Hannover in Betrieb gewesen?

Wir bitten Sie, die Wasserwerke entsprechend aufzulisten.

Antwort der Verwaltung:

Im Calenberger Land gibt es drei Wasserwerke (WW): WW Eckerde (Stadtwerke Barsinghausen), WW Forst Esloh (Wasserverband Garbsen-Neustadt) und WW Landringhausen (WV Nordschaumburg).

Im Großen Deister gibt es zwei Wasserwerke: WW Mittelzone und WW Hohenbostel (beide Stadtwerke Barsinghausen), WW Samkequellen.

Im Kleinen Deister selbst gibt es kleinere Wasserwerke: WW Alvesrode, WW Hallerquellen, WW Klosterbrunnen. Der Betrieb der genannten Anlagen erfolgt durch Avacon Wasser.

2. Wie viele Wasserwerke waren und sind speziell in Barsinghausen in Betrieb bzw. insbesondere seit Gründung der Region Hannover in Betrieb gewesen?

Wir bitten Sie, die Wasserwerke entsprechend aufzulisten.

Antwort der Verwaltung:

Auf dem Gebiet der Gemeinde Barsinghausen werden die Wasserwerke Eckerde, Mittelzone und Hohenbostel betrieben.

3. Wie viele Wasserentnahmestellen gibt es im Kleinen Deister, Großen Deister, Calenberger Land und speziell in Barsinghausen?

Wir bitten Sie, die Wasserentnahmestellen entsprechend aufzulisten.

Antwort der Verwaltung:

Im Calenberger Land gibt es für das WW Eckerde in der Fassung Eckerde sechs Brunnen, Das WW Forst Esloh betreibt in gleichnamiger Fassung vierzehn Brunnen. Das WW Landringhausen hat vier Brunnen.

Im Großen Deister verwenden die Stadtwerke Barsinghausen ca. 50 Quellen („Deisterquellen“) für die öffentliche Wasserversorgung zusätzlich zu den genannten Brunnen des WW Eckerde und die Avacon Wasser eine Quelle der Samke.

Im kleinen Deister liegen das Wasserwerk Hallerbrunnen mit 4 Fassungen, das Wasserwerk Alvesrode mit einer Fassung, das Wasserwerk Klosterquellen mit drei Quellfassungen.

4. Befinden sich Grundwasserentnahmestellen im Bereich der Kalihalden Empelde und Ronnenberg, die insbesondere für die Feldberegnung benutzt werden?

Wir bitten Sie, die Wasserentnahmestellen entsprechend aufzulisten.

Antwort der Verwaltung:

Insbesondere der Beregnungsverband Ronnenberg hat Erlaubnisrechte von insgesamt 232.500 m³/a Grundwasser zur Feldberegnung der landwirtschaftlichen Flächen um die Gemeinde Ronnenberg herum. Im Calenberger Land wurden insgesamt ca. 600.000 m³/a Erlaubnisrechte für die Feldberegnung erteilt.

5. Inwiefern ist zu erwarten, dass durch die Belastung des Grundwassers wegen der fehlenden Basisabdichtung der Kalihalden, das zur Feldberegnung genutzte Wasser einen pflanzenschädigenden Salzgehalt aufweist oder künftig aufweisen könnte?

Antwort der Verwaltung:

Grenzwerte für Salzkonzentrationen (Chlorid, Sulfat) werden nach der Oberflächengewässerverordnung (OGewV) und Grundwasserverordnung (GrwV) festgelegt, sie sind unabhängig von der osmotischen Empfindlichkeit einzelner Pflanzenarten bei der Feldberegnung. So gibt es empfindlichere Pflanzen wie z.B. viele Früchte oder tolerantere Pflanzen wie z.B. Zuckerrübe.

Problematisch können Anreicherungseffekte im Boden sein, die zu einer Aufkonzentration führen können. Durch Verdunstungseffekte können ggf. auch oberflächennahe Bodenschichten durch die Beregnung einen höheren Salzgehalt aufweisen der sich ggf. bei natürlichem Niederschlag saisonal wieder in tiefere Bodenschichten verlagern kann. Ebenso können saisonale Effekte (z.B. steigende Grundwasserstände mit höheren Salzgehalten im Winterhalbjahr) unterschiedliche Konzentrationen in den Brunnen bedingen.

Bezüglich der Halde Ronnenberg ist der Grundwasserkörper landesseitig nicht in schlechtem chemischen Zustand aufgrund von Salz ausgewiesen. Gemäß Bewirtschaftungsplan (2021) sind in Niedersachsen bezüglich Grundwasser-Güte für die Parameter Arsen, Blei, Chlorid, Quecksilber und Sulfat unter

Berücksichtigung von geogenen Hintergrundwerten keine signifikanten Auffälligkeiten festzustellen. Bezüglich der Halde Ronnenberg sind die Schwellenwerte in umliegenden Messstellen in Summe nicht überschritten (bei der Überschreitung von Schwellenwerten kann landesseitig der Grundwasserkörper dennoch als gut eingestuft werden) und Brunnen werden zur Feldberegnung eingesetzt (Nutzung des Grundwassers offensichtlich nicht eingeschränkt).

Die Hintergrundwerte liegen bei ca. 197 mg/l (Calenberger Lössbörde), das ist knapp unter den Schwellenwerten nach GrwV (200 mg/l). Diese großmaßstäbliche Betrachtung nach EG-Wasserrahmenrichtlinie heißt aber nicht, dass es zukünftig nicht zu lokalen Überschreitungen kommen kann welche die Nutzung von Grundwasser zur Beregnung und damit die landwirtschaftliche Nutzung einschränken.

Eine lokale zukünftige pflanzenschädigende Wirkung durch die Nutzung von bestimmten Brunnenwässer kann auf der Grundlage jetziger Erkenntnis nichtausgeschlossen werden.

Zusätzliche Auskünfte hierzu könnte ggfs. die Landwirtschaftskammer Hannover als Nds. Düngebehörde erteilen.

6. Wie ist die gegenwärtige Genehmigungssituation im Hinblick auf Wasserentnahmen im Kleinen Deister, Großen Deister, Calenberger Land und speziell in Barsinghausen? Gibt es laufende Genehmigungsverfahren? Falls aktuelle Genehmigungsverfahren laufen, wie ist hier der Sachstand?

Antwort der Verwaltung:

Calenberger Land und Großer Deister: Zum 31.12.2024 läuft die Bewilligung für die öffentliche Wasserversorgung der Stadtwerke Barsinghausen aus. Die Bewilligung betrifft die Fassung Eckerde im Calenberger Land und die Deisterquellen im Großen Deister. Ein Antrag ist in Bearbeitung durch die Stadtwerke Barsinghausen, liegt aktuell aber noch nicht vor.

Die Genehmigung für Alvesrode läuft bis 2036, Hallerbrunnen und Samkequelle bis 2028, Klosterquellen bis 2044, Klosterbrunnen bis 2047.

Das Grundwasser im Calenberger Land wird vornehmlich für die öffentliche Trinkwasserversorgung genutzt. Die Erlaubnisrechte in der Feldberegnung spielen mit insgesamt ca. 600.000 m³/a eher eine untergeordnete Rolle. In der Gemeinde Barsinghausen gibt es 7 Einzelerlaubnisrechte für die Feldberegnung von insgesamt 175.624 m³/a.

7. Welche Auswirkungen hat die Summe der Grundwasserbenutzungen auf den Grundwasserkörper im Kleinen Deister, Großen Deister und im Calenberger Land?

Antwort der Verwaltung:

Calenberger Land und Deister-Region: Nach dem „alten“ Runderlass des Nds. Umweltministeriums „Mengenmäßige Bewirtschaftung des Grundwassers“, der bis 30.04.2024 galt, war das nutzbare Grundwasserdargebot auskömmlich für öffentliche Wasserversorgung und landwirtschaftliche Feldberegnung. Erkenntnisse aufgrund des „neuen“ gleichlautenden Erlasses (seit 01.05.2024) gibt es noch keine. Hintergrund: Mit dem neuen Erlass wurde das neue Landschaftswasserhaushaltsmodell mGROWA22 des Landesamts für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) eingeführt, dass das nutzbare Grundwasserdargebot neu bewertet.

Großer Deister: Es wird nur das Quellwasser für die öffentliche Wasserversorgung verwendet, das an die Erdoberfläche tritt, unter Beachtung des Mindestwasserabflusses für die Vorfluter (z. B. Fuchsbach, Bullerbach, etc.). Daher ist der Grundwasserhaushalt des Deisters von Entnahmen quasi nicht betroffen. Dies gilt in gleicher Weise für die Quellfassungen im Kleinen Deister.

Die Summe aller Grundwasserbenutzungen hatte u. a. die Folge, dass die betroffenen Grundwasserteilkörper Leine Lockergestein links nach der Neubewertung im Runderlass des Nds. Umweltministeriums „Mengenmäßige Bewirtschaftung des Grundwassers“ (2024) in Bezug auf die maßgebliche Grundwasserdargebotsreserve als „überwiegend keine nutzbare Dargebotsreserve“ und der Grundwasserteilkörper Leine mesozoisches Festgestein links 2 als „überwiegend nutzbare Dargebotsreserve vorhanden“ eingestuft wurden. Letzterer Grundwasserkörper wird von der Region Hannover allerdings aufgrund der Empfehlung aus vorgenanntem Erlass zur „Reduzierung wg. Trendauswertung“ der Entnahmemengen als kritisch eingestuft.

Die Regionsverwaltung stellt sich weiterhin insbesondere vor dem Hintergrund des neuen Nds. Runderlasses „Mengenmäßige Bewirtschaftung des Grundwassers“ vom 23.04.2024 strategisch zielorientiert zum nachhaltigen Schutz der Grundwasserkörper in der Region und der Notwendigkeit zur Realisierung von Klimaanpassungskonzepten zukunftsweisend auf. Hier ist auf die Wasserstrategie der Region Hannover zu verweisen.

Eingereicht am
08. Juli 2024

Behandelt am
01. August 2024

Ergebnis
beantwortet

Dokumente
Vorlage