Antrag

Neuordnung der Beratungs- und Interventionsstellen gegen Gewalt

Solange die Einführung eines Rechtsanspruchs auf Hilfe bei Gewalt gegen Frauen nicht eingeführt wird, bleibt die Absicherung der Rahmenbedingungen für verlässlich vorhandene und bedarfsgerechte Unterstützungsangebote bei Gewalt gegen Frauen eine freiwillige Leistung im Rahmen der kommunalen Daseinsvorsorge.

2018 ist in Deutschland das Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt in Kraft getreten. Die Region Hannover hat seitdem den Gewaltschutz von Frauen kontinuierlich ausgebaut und verlässliche Rahmenbedingungen geschaffen:

2018 wurde das Konzept zur Weiterentwicklung von Beratung, Schutz und Hilfen für gewaltbetroffene Frauen in der Region Hannover (Frauenhauskonzept) vorgelegt und beschlossen.

2019 folgte die Neuausrichtung der Förderstruktur von Frauenberatungsstellen. Im letzten Jahr wurden im Teilhaushalt Gleichstellung weitere Unterstützungseinrichtungen bei Gewalt aufgestockt (Männerbüro, Täbea), insbesondere wurden die Mittel für die BISS-Arbeit im Umland erhöht und die BISS-Arbeit in der LHH erstmals finanziell unterstützt (Beratungs- und Interventionsstellen).

In der IDs 2202 (V) wurde dargelegt, dass bei der bestehenden BISS-Landschaft Optimierungsbedarf besteht, um historisch gewachsene Strukturen und Verfahren zu vereinfachen und die Fördertransparenz zu erhöhen.

Da sich der Arbeitsaufwand für die zusätzlichen Aufgaben im Kontext Gewaltschutz bei der Gleichstellung in den letzten Jahren beständig erhöht hat, die personellen Ressourcen jedoch unverändert blieben, müssen zur Durchführung eines weiteren Optimierungsprozesses zusätzliche personelle Ressourcen bereitgestellt werden.

Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird aufgefordert die nötigen Ressourcen im Bereich Gleichstellung bereitzustellen, um die historisch gewachsene BISS-Landschaft in der Region Hannover neu aufzustellen. Ziel ist die Zusammenführung verschiedener Förderverfahren der Region Hannover, die Entwicklung gemeinsamer Standards und die Optimierung bestehender Prozesse. Diese Aufgabe wird im Rahmen eines partizipativen Prozesses mit den beteiligten Akteurinnen begleitet.

Eingereicht am
25. April 2024

Behandelt am
18. Juni 2024

Ergebnis
beschlossen