Rede

Michael Horn: Rede zur Förderrichtlinie Grundwasser

TOP 24: Förderrichtlinie Grundwasser

– Es gilt das gesprochene Wort –

Sehr geehrte Frau Vorsitzende!
Sehr geehrter Erster Regionsrat!
Meine sehr verehrten Damen und Herren!

Neuer Wasserreichtum!

Oder wie rette ich den Wasserhaushalt der Region Hannover vor der Zuteilungssperre.

Die neuen klimatischen Gegebenheiten und der damit einhergehende kontinuierliche Temperaturanstieg führen jetzt weltweit zu einer dramatischen Wasserknappheit.
Das zwingt uns alle zu einem drastischen Umdenken bei der Sicherung unserer lebenswichtigen Trinkwasservorräte.

Auch in der Region Hannover!

Die Versorgung der eigenen Bevölkerung, der Landwirtschaft und der produzierenden Industrie mit Wasser wird plötzlich zu einer der größten Herausforderungen für unser eigentlich wasserreiches Land.

Für die Region Hannover zeigt die klimatische Wasserbilanz der vergangenen Jahre ganz deutlich:

2025 war eines der trockensten Jahre der letzten 50 Jahre!

Schrumpfende Süßwasservorräte – keine Neubildung von Grundwasser mehr – ausgetrocknete Oberflächengewässer – verstärkte Verdunstung – steigender Wasserbedarf
Alarmierend denken sie? – Leider nicht für uns!

Der gesetzliche Auftrag für die Stadtentwässerungsbetriebe und Wasserverbände lautet fast überall in Deutschland, nach wie vor: Schnellstmögliche Ableitung von Oberflächenwasser!
Das jahrzehntelange Missmanagement des lokalen Wasserhaushaltes unter gezielter Ausblendung von offensichtlichen Fakten aus der Klimaforschung. in schlau auch Dunning-Kruger-Effekt genannt – führt nun direkt in die Versorgungskrise.

Glauben sie nicht?

Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft „Wasser (LAWA) hat jetzt erstmalig für Deutschland Leitlinien zum Umgang mit Nutzungs- Konkurrenzen bei Wasserknappheit und ein Ampelsystem für die behördliche Zuteilung von Wasser in Dürrezeiten entwickelt.
Das setzt voraus, dass Grundwasserreserven Allgemeingüter sind, die der Allgemeinheit gehören.

In Deutschland tobt bereits ein verbissener Kampf um das knappe Gut Wasser.
Berlin – zum Beispiel – hat den Kampf um das brandenburgische Grundwasser zugunsten multi-nationaler Konzerne bereits verloren und erwägt nun den Bau einer Meerwasserentsalzungsanlage an der Ostsee.

Es braucht demnach auch hier umgehend lokale Maßnahmen zur Sicherung der Grundwasserreserven und für den nachhaltigen Umgang mit Wasser.

Dazu hat die Verwaltung jetzt eine Förderrichtlinie Grundwasser entwickelt, die Projekte zur Grundwasseranreicherung, zur Speicherung von Niederschlagswasser und zur Optimierung der landwirtschaftlichen Beregnung fördern soll.

Die dafür geplanten Mittel von 600.000 bis 800.000 € pro Jahr werden aus den Haushaltsmitteln des Investitionsprogrammes Klima 2035 gedeckt.

Das Team Gewässerschutz West setzt damit die Vorgaben der EU zum nachhaltigen Umgang mit unseren Wasservorräten um.

Maßgeblich für die Renaturierung der Oberflächengewässer sind hier die novellierte EU- Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und die novellierte EU- Kommunalabwasserrichtlinie (KARL). Für die Grundwasseranreicherung sind die novellierte EU-Trinkwasserrichtlinie (DWD oder TVO) und die neue EU-Verordnung zur Wasserwiederverwendung (EU-WasserWVVO) zu beachten.

Bei fortlaufender Missachtung der EU-Umweltvorgaben zum Wasser drohen Deutschland ab dem Jahr 2027 empfindliche Strafzahlungen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Helfen sie mit, unsere Grundwasservorräte und damit unsere wohl wichtigste Lebensgrundlage zu erhalten!

Bitte stimmen Sie heute für diese wichtige Verwaltungsvorlage!

Vielen Dank für Ihre Geduld!

Anlage

Förderrichtlinie Grundwasser (4953 (V) BDs)

Kontakt für Rückfragen

Michael Horn, Foto: Sven Brauers

Michael Horn
Wasserpolitischer Sprecher
michael.horn@regionsversammlung.de