Antwort auf Anfrage

Ronnenberg oder Tönniesberg? Mehr Transparenz bei der FTZ-Entscheidung gefordert!

Anfrage der Regionsabgeordneten Brian Baatzsch und Birgit Ballweg gemäß §9 der Geschäftsordnung zur schriftlichen Beantwortung

Die zuständige Dezernentin Frau Karasch hat anlässlich der großen Dienstbesprechung der Feuerwehr im Regionshaus am 23.11.2024 die Aussage getätigt, die Entscheidung bei der Standortfrage für die neue feuerwehrtechnische Zentrale (FTZ) Ronnenberg sei bereits zugunsten des bisherigen Standorts Ronnenberg gefallen.

Einen entsprechenden Beschluss der Regionsversammlung hat es jedoch bis zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht gegeben.

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

1. Warum hat Frau Karasch bei der großen Dienstbesprechung der Feuerwehr im Regionshaus am 23.11.2024 bereits die Aussage getätigt, die Entscheidung bei der Standortfrage für die neue FTZ sei bereits zugunsten des bisherigen Standorts Ronnenberg gefallen, bevor es eine Entscheidung der Regionspolitik gibt?

Antwort:

Die Dezernentin Frau Karasch hat im Rahmen der großen Dienstbesprechung der Regionsfeuerwehr Hannover am 23.11.2024 nicht die Aussage getätigt, dass die Entscheidung zur Standortfrage für den Neubau der Feuerwehrtechnischen Zentrale Ronnenberg zugunsten des bisherigen Standorts gefallen sei, da diese Entscheidung den politischen Gremien vorbehalten ist.

Vielmehr hat sie in ihrem Grußwort ausgeführt, dass sich durch eine effizientere Ausrichtung des Gebäudes, eine Erhöhung um eine Geschossebene sowie die Optimierung der Flächen-Zuschnitte der komplette Raumbedarf für den Neubau auf dem Grundstück in Ronnenberg gut un-terbringen ließe. Zudem hat Frau Karasch erläutert, dass zusätzlich die Flächen der alten Straßenmeisterei in Ronnenberg als Lagerkapazität ergänzend erhalten bleiben können und sollen.

Weiterhin hat Frau Karasch darauf hingewiesen, dass das Projekt neue FTZ am alten Standort schneller, effizienter, wirtschaftlicher und risikoärmer umgesetzt werden könne, als das parallel geprüfte gemeinsame Projekt mit der Landeshauptstadt Hannover am Standort in Bornum.

Frau Karasch hat daher erklärt, dass deshalb viel dafür spricht, dass sich nach den letzten Abstimmungsgesprächen mit Regionsfeuerwehr und Politik die Lösung Ronnenberg durchsetzen und in der geplanten Sondersitzung des Ausschusses für Feuerschutz, Rettungswesen und allgemeine Ordnungsangelegenheiten (FRO) am 28.01.2025 beschlossen werden würde.

2. Liegt inzwischen eine feuerwehrtechnische Beurteilung der beiden zur Diskussion stehenden Standorte vor? Wenn nein, warum liegt diese noch nicht vor?

Antwort:

Eine feuerwehrtechnische Beurteilung der beiden zur Diskussion stehenden Standorte liegt seit kurzem vor und wird der Beschlussdrucksache, die für die Sitzung des FRO für am 28.01.2025 erstellt wird, als Anlage beigefügt.

3. Wie soll die Regionspolitik andere Faktoren als die Kostendifferenz bei der Entscheidung der Standortfrage beurteilen?

Antwort:

Alle relevanten Faktoren für die Entscheidung bezüglich der Standortfrage werden in der Beschlussdrucksache für die Sitzung des FRO am 28.01.2025 (derzeit) von der Regionsverwaltung aufbereitet.

4. Warum sieht die Regionsverwaltung so große rechtliche Schwierigkeiten bei der Vertragsausgestaltung mit der Landeshauptstadt Hannover (LHH)?

Antwort:

Die vertraglichen Rahmenbedingungen für einen gemeinsamen Standort wurden in der IDs 3373 (V) „Neubau FTZ Ronnenberg oder gemeinsames Feuerwehrzentrum Tönniesberg Stand 27.08.2024“ dargestellt, aus der hier noch einmal zitiert wird. Eine abschließende Gesamtbewertung wird in der Beschlussdrucksache für die Sitzung des FRO am 28.01.2025 aufbereitet.

Zitat IDs 3373 (V): “Zur Klärung der vertraglichen, rechtlichen und finanziellen Inhalte, die für ein gemeinsames Projekt geregelt werden müssen, beauftragten die Region Hannover (RH) und die LHH gemeinsam ein Gutachten an die VBD Beratungsgesellschaft für Behörden mbH. (Dieses lag im Februar 2023 vor und erläuterte verschiedene Modelle und deren Konsequenzen für eine kommunale Zusammenarbeit.) Als unkomplizierteste Variante empfahl das Gutachten ein Modell, bei dem die LHH Grundstückseigentümerin bleibt und mit der RH eine Nutzungs- /Mietvereinbarung schließt, sowie die Beauftragung eines Generalunternehmers, der das Gesamtvorhaben baut und verantwortet.

Dieses Modell wurde/wird von der LHH abgelehnt. Stattdessen wird als einzig verhandelbare Grundlage seitens der LHH ein Modell favorisiert, bei dem jede Gebietskörperschaft Auftraggeberin ihres eigenen Bauteils ist (der gemeinsame Bauteil wird innerhalb einer Arbeitsgemeinschaft verantwortet) und bei dem das Nutzungs-/ Betriebsverhältnis nach dem Gesetz über das Wohneigentum und das Dauerwohnrecht (WEG) geregelt wird.

Vom Service Recht der RH wurde eine rechtliche Bewertung und Risikoanalyse hinsichtlich der geplanten vertraglichen Regelungen durchgeführt. Diese kam zu dem Ergebnis, dass

  • in allen Phasen der Zusammenarbeit von der Entscheidung für eine gemeinsame FTZ über die konkreten Vertragsverhandlungen mit der LHH, der Vorbereitung der Ausschreibungen, Planungs- und Bauphase bis zur Zusammenarbeit mit der LHH im laufenden Betrieb, die RH im Verhältnis zur LHH ein wesentlich höheres Risiko trägt, das zudem auch Auswirkungen auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der RH hat
  • der Organisationsaufwand erhebliche personelle Kapazitäten auf verschiedensten Ebenen über einen mehrjährigen Zeitraum bindet und zudem eine Projektstruktur mit Lenkungsgruppe, Arbeitsgruppen und voraussichtlich Teilprojekten einzurichten ist
  • aufgrund der erheblichen Abstimmungsbedarfe und noch nicht zu Ende definierten und auch noch nicht definierbaren Prozessschritte ein erhebliches zeitliches Risiko in der Planungs- und Bauphase bis zur Fertigstellung der FTZ besteht, welches voll zu Lasten der RH, deren Bauteil als letztes fertiggestellt werden wird, geht
  • sich erhebliche Kostenrisiken für die RH (Haftung, Zeitverzögerung, Kostensteigerungen, Rechtsberatungskosten) ergeben
  • das WEG ein hoch komplexes, für solche Vorhaben nicht gedachtes Recht ohne vergleichbares Praxisbeispiel ist und sich die Umsetzbarkeit erst im Prozess erkennbar zeigen wird – mit der Folge, dass ggf. dann ein Umschwenken auf ein anderes Rechtsmodell erforderlich wird (Risiko/ Zeitverzögerung)

Ein Neubau am Altstandort in Ronnenberg benötigt demgegenüber keine hoch komplexen vertraglichen Regelungen zwischen zwei Nutzern. Es wären auch keine zusätzlichen Rechtsberatungsleistungen und Betriebsregelungen, keine zusätzliche externe Projektsteuerung, keine aufwändigen, vergaberechtlichen Abstimmungen so wie keine doppelte Gremienabstimmung erforderlich. Zudem entfiele das Risiko der noch immer unsicheren Betriebsform.“

5. Welche Gespräche zwischen der Region Hannover (RH), der LHH und den Vertretern der Feuerwehr haben seit Beschlussfassung, Möglichkeiten einer gemeinsamen FTZ von RH und LHH zu untersuchen, stattgefunden? Bitte die einzelnen Termine mit konkretem Datum angeben.

Antwort:

Seit der Beschlussfassung der Regionsversammlung zur Durchführung einer Machbarkeitsstudie zur Untersuchung eines gemeinsamen Feuerwehrzentrums am 24.05.2022 haben folgende Termine stattgefunden:

08.06.20221. Projektgruppensitzung zum gemeinsamen Feuerwehrzentrum der RH und der LHH (TN LHH, RH, FW)
16.09.20222. Projektgruppensitzung zum gemeinsamen Feuerwehrzentrum der RH und  der LHH
19.12.20223. Projektgruppensitzung zum gemeinsamen Feuerwehrzentrum der RH und der LHH
19.01.2023Sonder-FRO – Vorstellung Machbarkeitsstudie zum gemeinsamen Standort
20.04.2023Gespräch mit dem ersten Stadtrat Stadt Ronnenberg, H. Kölle, (als Vertreter von Herrn BGM Kratzke) zur FTZ
26.04.2023Gespräch Dezernenten Karasch, Drautz, v. d. Ohe zum weiteren Vorgehen FTZ
06.11.20231. Sitzung AG – Austausch zu Finanzierungs- und Vertragsangelegenheiten
01.03.20242. Sitzung AG – Austausch zu Finanzierungs- und Vertragsangelegenheiten
02.04.20243. Sitzung AG – Austausch zu Finanzierungs- und Vertragsangelegenheiten
26.04.20244. Sitzung AG – Austausch zu Finanzierungs- und Vertragsangelegenheiten
19.08.2024Gespräch mit der Regionsfeuerwehr
09.09.2024Fortsetzung Gespräch mit der Regionsfeuerwehr
26.09.20245. Sitzung AG – Austausch zu Finanzierungs- und Vertragsangelegenheiten
08.11.2024Austausch zu Synergien (TN: RH/LHH/RFW/BFW)
14.11.2024FRO – Vorstellung 2. Machbarkeitsstudie Standort Ronnenberg
05.12.2024Austauschtermin mit Regionsfeuerwehr

Eingereicht am
12. Dezember 2024

Behandelt am
20. Dezember 2024

Ergebnis
beantwortet

Dokumente
Vorlage