Antwort auf Anfrage

Ausbildungssituation von Notfallsanitäter*innen in der Region Hannover

Anfrage gem. § 9 der Geschäftsordnung zur schriftlichen Beantwortung

Auch das Rettungswesen bleibt vom derzeitigen und durch die demografische Entwicklung fortschreitenden Fachkräftemangle sicher nicht verschont. Auch erreichen uns immer wieder Berichte von Überlastung aus dem Rettungsdienst. Bei diesem wichtigen Teil der Daseinsvorsorge ist dafür Sorge zu tragen, dass die Personalsituation in den kommenden Jahren aus eigener Kraft gesichert werden kann.

Aus diesem Grund fragen wir die Verwaltung:

1. Wie viele Ausbildungsplätze für Notfallsanitäter*innen wurden in den Jahren 2018-2022 pro Jahr von den Kostenträger*innen in der Region Hannover finanziert?

    Im Rahmen der Vergabe zur Erbringung der rettungsdienstlichen Leistungen für die Jahre 2019 bis 2025 mit der Option der zweimaligen Verlängerung um jeweils zwei Jahre haben die Beauftragten umfangreiche Konzepte zur Umsetzung des Notfallsanitätergesetzes vorgelegt, die in die Refinanzierung der Kosten einfließen.

    Gemäß § 15 Abs. 1 S. 3 NRettDG konnten auf dieser Grundlage mit den Kostenträgern nachfolgende Ausbildungsbudgets vereinbart werden.

    Nachstehend die Anzahl an Planstellen je Jahr für die Ausbildung zur Notfallsanitäter*in (NFS):

     ASBDRKJUH
    Auszubildende NFS pro Jahr8166
    Gesamt2018 – 2022408030

    Die tatsächliche Anzahl an Auszubildenden kann unterjährig aufgrund von Ab- oder Zugängen variieren (bspw. Ausbildungsabbruch, Übernahme während der Ausbildung).

    a. Wie verteilen sich die Ausbildungsplätze auf die einzelnen Organisatoren?

      Zur Beantwortung dieser Frage wird auf die Antwort zu Nummer 1 verwiesen.

      2. Sind in diesem Jahr alle Ausbildungsplätze zur Notfallsanitäter*in vergeben worden?

        Die von den Beauftragten angebotenen Plan-Ausbildungsplätze zur Notfallsanitäter*in im Jahr 2022 konnten vollständig besetzt werden. Auch für das Jahr 2023 konnten bereits alle Plan-Ausbildungsplätze vergeben werden.

        3. Decken die Anzahl der ausgebildeten Notfallsanitäter*innen den Bedarf der beauftragten Organisationen in der Region Hannover?

          Die ausgebildeten Notfallsanitäter*innen decken den rettungsdienstlichen Grundbedarf ab.

          4. Wie schätzt die Verwaltung den Bedarf an Ausbildungsplätzen der Notfallsanitäter*in den nächsten Jahren ein?

            Die Qualifikation Notfallsanitäter*in wird neben dem Rettungsdienst zunehmend auch in anderen Berufsbranchen (Polizei, Bundeswehr, Berufs- und Werksfeuerwehren, Kliniken) nachgefragt, welche selbst gar nicht oder nicht im notwendigen Umfang selbst ausbilden. Aufgrund der breitgefächerten und hochqualifizierten Ausbildung kommt es dadurch teilweise zu Abwanderungen in artverwandte Tätigkeitsfelder anderer Berufe.

            Durch das steigende Einsatzaufkommen des Rettungsdienstes, u.a. bedingt durch den demografischen Wandel, ist die Region Hannover als Trägerin des Rettungsdienstes verpflichtet, die Rettungsmittel-Vorhaltungen bedarfsgerecht fortzuschreiben bzw. anzupassen. Grundsätzlich leitet sich hierdurch perspektivisch ein weiter zunehmender Bedarf an Vorhaltestunden für die Notfallrettung und damit auch der Bedarf an Notfallsanitäter*innen ab. Gleichzeitig ist aber auch zu konstatieren, dass aufgrund des bestehenden Fachkräftemangels, weitere Bedarfe an zusätzlichen Rettungsmitteln nicht mehr ohne weiteres umgesetzt werden können. Aus diesem Grund wurde u.a. mit der Novellierung des niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes zum 01.07.2022, auch der sogenannte Notfallkrankentransportwagen eingeführt, der primär die nicht zeitkritischen Einsätze (sog. Notfalltransporte) nach § 2 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 NRettDG übernehmen soll. Diese Fahrzeuge werden lediglich mit zwei Rettungssanitäter*innen (eine davon mit Zusatzausbildung) besetzt (statt Notfallsanitäter*in und Rettungssanitäter*in).

            Die Region hat nunmehr im Rahmen einer Projektierung seit dem 01.03.2023 einen NKTW im Rettungsdienstbereich Region Hannover etabliert. Dieser soll zum 01.08.2023 im Bedarfsplan verankert werden. Hierdurch können mit der vorgesehenen Beschlussfassung zum Bedarfsplan der Region Hannover aktuell insgesamt 60 Wochenstunden mit der Qualifikation Notfallsanitäter*in eingespart werden. Nach dem erfolgreichen Abschluss der Projektierung ist geplant, die Notfallkrankentransportwagen (NKTW) flächendeckend in der Region Hannover einzuführen und damit die personalwirtschaftliche Ressource „Notfallsanitäter*in“ zu schonen ohne die flächendeckende und bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit rettungsdienstlichen Leistungen zu beeinträchtigen. Hierdurch ergeben sich Vorhaltereduktionen im Bereich der Notfallrettung gemäß § 2 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 NRettDG, die den quantitativen Notfallsanitäter*in-Bedarf insgesamt verringern hilft.

            a. Gab es dazu Gespräche mit den Kostenträgern? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

              Die Refinanzierung der wirtschaftlichen Kosten des Rettungsdienstes gemäß §§ 14, 15 NRettDG beinhaltet, dass die bedarfsnotwendige Anzahl an Ausbildungsplätzen für Notfallsanitäter durch die Kostenträger fortgeschrieben und angepasst wird.

              Kontakt für Rückfragen

              Birgit Ballweg (Foto: Sven Brauers)

              Birgit Ballweg
              Gesundheitspolitische Sprecherin
              birgit.ballweg@regionsversammlung.de

              Eingereicht am
              27. März 2023

              Behandelt am
              01. Juni 2023

              Ergebnis
              beantwortet

              Dokumente
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