Antwort auf Anfrage

Fledermausfund bei Baumrodung am Südschnellweg

Der Regionsfraktion der Grünen liegen Informationen vor, laut derer in Vorbereitung auf die Rodungsarbeiten am Südschnellweg in Hannover, die am 5. Dezember 2022 starteten, Ende November von einer Firma Höhlen in Bäumen mit der Bauschaummethode verschlossen wurden. Dies sollte wohl verhindern, dass sich Tiere bis zum Rodungsbeginn dort niederlassen. Aus Tier- und Artenschutzrechtlichen Gründen ist diese Bauschaummethode nicht vertretbar, da selbst bei einer sorgfältigen endoskopischen Untersuchung bei größeren oder verwinkelten Höhlen nicht ausgeschlossen werden kann, dass einzelne oder kleine Fledermäuse oder andere seltene Tierarten in Winkeln versteckt sind. Diese haben durch die komplette Verschließung der Höhlen mit dem Bauschaum keine Möglichkeit der Flucht mehr, wie es beispielsweise möglich wäre, wenn überlappende, unten offene Folien verwendet würden.

Expert*innen halten diesen Zeitpunkt außerdem für zu spät, da Ende November für viele Arten schon zur Überwinterungsperiode zählt. Diese beginnt in der Regel Anfang November. Nach dem Abschluss der Rodungsarbeiten wurde eine in der Nähe gefundene Fransenfledermaus beim BUND Fledermauszentrum in Hannover abgegeben. Diese war mit Bauschaum verklebt. Leider kann davon ausgegangen werden, dass es sich bei dieser Fledermaus nicht um das einzige Tier handelt, das bei den Arbeiten verletzt oder getötet wurde. Zum Zeitpunkt, als die verletzte Fransenfledermaus eingeliefert wurde, waren die gefällten Bäume weitgehend geschreddert worden. Weitere Bäume wurden bereits mit Bauschaum verschlossen und sind zur Fällung markiert.

Dazu fragen wir die Verwaltung:

  1. Inwieweit ist die Region Hannover als zuständige Untere Naturschutzbehörde (UNB) in die Rodungsarbeiten am Südschnellweg einbezogen worden?

Antwort der Regionsverwaltung:

Die Region Hannover ist als untere Naturschutzbehörde für die Überwachung der Einhaltung artenschutzrechtlicher Vorgaben zuständig und wurde vor Beginn der Rodungen über die artenschutzfachlichen Untersuchungen informiert.

  1. Liegen der UNB Informationen vor, nach denen Tiere (z.B. Fledermäuse) von den Rodungen in Mitleidenschaft gezogen wurden?

Antwort der Regionsverwaltung:

Nein, es liegen keine Informationen dazu vor.

  1. Wieso wurden die Höhlen der Bäume erst Ende November von einer Firma verschlossen? Dieser Zeitpunkt gilt unter Fachleuten als zu spät, da die Überwinterung bereits begonnen hat und Tiere sich in den Höhlen aufhalten können.

Antwort der Regionsverwaltung:

Die Höhlen wurden vor Verschluss auf Besatz kontrolliert, um ein Aufhalten von überwinternden Tieren auszuschließen. Die erste Untersuchung auf Höhlen fand bereits im Oktober 2021 statt, im gleichen Jahr erfolgte auch der Verschluss der Höhlen. Bei den Begehungen im Herbst 2022 handelte es sich um einen zusätzlichen Kontrolldurchgang. Um die Sicht- und Auffindbarkeit von Höhlungen und potenziellen Fledermausquartieren zu gewährleisten, müssen derartige Untersuchungen im unbelaubten Zustand der Gehölze durchgeführt werden.

  1. Wieso wurde für die Verschließung der Höhlen Bauschaum verwendet? Die professionellere Option mit nur dreiseitig an der Baumrinde befestigte Folien hätte den Fledermäusen und anderen Tieren noch erlaubt den Baum zu verlassen, aber verhindert, dass Tiere einfliegen. So waren die Fledermäuse und andere Tierarten im schlimmsten Fall in den Höhlen eingeschlossen und wurden geschreddert.

Antwort der Regionsverwaltung:

Die Verwendung von Bauschaum beim Verschluss von Baumhöhlen ist gängige Praxis.

  1. Hat die UNB Informationen oder Nachweise darüber, dass die zuständige Firma endoskopische Untersuchungen vorgenommen hat bevor die Höhlen mit Bauschaum verschlossen wurden?

Antwort der Regionsverwaltung:

Die UNB wurde berichtsmäßig darüber informiert, dass endoskopische Untersuchungen vorgenommen wurden. Videobeweise o.ä. wurden nicht verlangt.

  1. In welcher Form hat es eine Umweltbauüberwachung während der Rodungsarbeiten gegeben?

Antwort der Regionsverwaltung:

Der UNB ist lediglich bekannt, dass die Landesstraßenbauverwaltung eine Umweltbaubegleitung beauftragt hat. Die Details der vertraglichen Vereinbarung liegen hier nicht vor.

  1. Was wird dafür getan, dass bei möglichen weiteren Rodungsarbeiten nicht wieder gegen das Naturschutzrecht verstoßen wird?

Antwort der Regionsverwaltung:

Es gibt keine Nachweise, dass gegen Artenschutzrecht verstoßen wurde. Bei weiteren Rodungsarbeiten werden zu verschließende Höhlen vorher kontrolliert, um artenschutzrechtliche Verbotstatbestände zu vermeiden.

  1. Können die weiteren mit Bauschaum verschlossenen Bäume vor der Fällung z.B. vom Fledermauszentrum untersucht werden, um ggf. eingeschlossene Tiere vor der Schredderung zu retten?

Antwort der Regionsverwaltung:

Es gibt keine konkreten Hinweise, dass sich in verschlossenen Höhlen Tiere befinden. Die Höhlen wurden vor Verschluss auf Besatz kontrolliert. Ein entfernen des Verschlusses und eine erneute Kontrolle wird von Seiten der Region Hannover nicht für erforderlich gehalten.

  1. Inwieweit können solche Verstöße gegen das Naturschutzrecht strafrechtlich verfolgt werden?

Antwort der Regionsverwaltung:

Nachgewiesene Verstöße gegen das Artenschutzrecht stellen eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat dar und können als solche geahndet werden.

Eingereicht am
12. Januar 2023

Behandelt am
26. April 2023

Ergebnis
beantwortet