Antrag

Änderung der e.coSport-Richtlinie

Kunstrasen Fußballplatz mit Toren Markierungshütchen und Ball
Adobe Stock / Ralf Geithe

Änderungsantrag der Fraktionen SPD und Bündnis 90/DIE GRÜNEN vom 21. November 2025 zur Vorlage 3825 (V) BDs

Beschlussvorschlag

Die Beschlussdrucksache – 3825 (V) BDs wird wie folgt angepasst:

Beschlussvorschlag

  1. Die Richtlinie über die finanzielle Förderung energetischer Sportstättensanierung in der Region Hannover (e.coSport Richtlinie) wird in der angepassten und als Anlage 1 beigefügten Fassung beschlossen. Die Bewilligungen stehen unter dem Vorbehalt der Genehmigung der Haushaltssatzungen des jeweiligen Jahres.
  2. Die Richtlinie wird abweichend vom 2. Beschluss des 2272 (V) HHA dahingehend angepasst, dass der Austausch von Heizungsanlagen gefördert wird, sofern hier erneuerbare Energien eingesetzt werden und es sich bei dem Austauschgerät nicht um eine Gas- oder Ölheizung handelt. In Ausnahmefällen ist in begründeten Einzelfällen eine Hybridheizung möglich, sofern sie mindestens einen Anteil von in der Regel 65 Prozent Erneuerbarer Energie im Betrieb verwendet.
  3. Außerdem wird unter Punkt 7 aufgenommen, dass die derzeit gültige Höchstfördersumme von 75.000 € im Rahmen eines Austausches einer Heizungsanlage bei 100%igem Verzicht auf die Energieträger Gas und Öl bis zu 100.000 € erhöht wird.

Sachverhalt

Das Förderprogramm zur energetischen Sanierung von Sportstätten läuft seit 2002 sehr erfolgreich. Im Rahmen der Förderung konnten bereits immense Emissionseinsparungen bewirkt werden. Neben der positiven Klimawirksamkeit der Maßnahmen werden Vereine im Rahmen der Fördermaßnahme zugleich bei der zukunftsfähigen Aufstellung ihrer Ausgaben unterstützt. Und dies soll mit der Verlängerung weiterhin ermöglicht werden.

Im Haushaltsantrag 2272 (V) HHA vom 15.11.2023 wurde die Aufforderung an die Verwaltung formuliert, im Rahmen der e.coSport-Richtlinie über die finanzielle Förderung energetischer Sportstättenfinanzierung in der Region Hannover die Richtlinie so umzuschreiben, dass der Austausch von Heizungsanlagen als Einzelmaßnahme nur gefördert wird, sofern auch erneuerbare Energien zum Einsatz kommen und es sich bei dem Austauschgerät nicht um eine Gasheizung handelt.

Von dieser strikten Vorgabe als ausschließliche Bedingung ist im Bereich der Sportstättensanierung aus fachtechnischen Gründen abzusehen. Es sollte in begründeten Einzelfällen dennoch möglich sein, ergänzende Komponenten von mit Gas oder Heizöl betriebenen Heizungsanlagen, wenn dies notwendig oder sinnvoll ist, zu fördern.

Als Gründe für Ausnahmen von der strikten Anwendung gelten:

  • Die Bausubstanz von Sportvereinen erfüllt zu Beginn der Beratung noch nicht die Minimalkriterien für einen wirtschaftlichen Einsatz von Wärmepumpen.
  • Die Wärmedämmwerte der Umhüllungsflächen sind zurzeit noch nicht ausreichend.
  • Die Leitungswege sind sehr lang.
  • In Sporthallen gibt es eine Gebläseheizung, deren Vorlauftemperaturen von einer Wärmepumpe zurzeit noch nicht geliefert werden können.
  • Die derzeitige Heizanlage geht kaputt bevor der Verein die Sportsstätte auf Heizanlagen mit Versorgung durch Erneuerbare Energien umstellen konnte.

Die oben beschriebenen begründeten Ausnahmefälle befähigen die Vereine die Sportstätten und Anlagen auf den Einsatz von Wärmepupen mit folgenden Maßnahmen vorzubereiten:

  • Wärmedämmung der Gebäudehülle
  • Einbau großflächiger Wärmeüberträger (u. a. Deckenstrahlplatten)
  • hydraulischer Abgleich
  • Energiesparpumpen
  • intelligente Heizungssteuerung
  • Einbau von PV-Anlagen mit Batteriespeicher

Da diese Maßnahmen in der Summe die finanziellen Möglichkeiten der Vereine, aber auch der Fördermittelgebenden übersteigt, steht zu befürchten, dass die Sportvereine aus rein finanziellen Gründen, die alten ineffizienten Kessel solange weiter betreiben werden wie es technisch möglich ist. Hieraus ergeben sich zwei Handlungsfelder:

  • Die derzeit gültige Höchstfördersumme von 75.000 € wird im Rahmen eines Austausches einer Heizungsanlage bei 100%igem Verzicht auf die Energieträger Gas und Öl auf bis zu 100.000 € erhöht werden, damit die zuvor genannten Maßnahmen finanzierbar werden. Weiterhin gilt jedoch das hohe finanzielle Aufkommen zu beachten, das manche Vereine scheuen werden oder das in Gänze nicht finanzierbar ist.
  • Der Heizungsaustausch erfolgt in Etappen als einzige Möglichkeit, einen nachhaltigen Wandel in der Energieversorgung anzugehen. Da dies aber über mehrere Jahre zu betrachten ist und die vorhandenen Wärmeerzeuger alt und ineffizient sind, ist deren Austausch gegen neue hochmodulierende Gas- oder Ölkessel (Hybridheizung) als erster Schritt sinnvoll. Die Vereine werden davor geschützt, dass deren Heizungsanlagen irreparabel ausfallen. Es gibt über einen langen Zeitraum der Umstellung auf regenerative Energieträger immer eine Grundversorgung, die aber Schritt für Schritt aus dem Wärmemarkt des Vereins herausgedrängt wird (von anfangs 100 % auf ca. 10 %), indem ein hochmodulierender Gaskessel sich in Abhängigkeit weiterer wärmebedarfsreduzierender Maßnahmen schrittweise verkleinern kann.

Ein weiterer Vorteil ist, dass die Wärmepumpe nicht überdimensioniert geplant werden muss, da später das Gebäude aufgrund der Wärmedämmung und der einhergehenden Reduktion des Wärmebedarfs mit einer kleineren Anlage auskommen wird. Die Anlagenkosten werden dadurch erheblich verringert. Es gibt zudem immer eine Reserve für Spitzenlasten bei hohen Kältewerten und bei Ausfall eines Wärmeerzeugers.

Zum Betrieb eines gasbetriebenen Blockheizkraftwerks (BHKW) gilt noch anzumerken:

Das BHKW ersetzt im Betrieb den Strombezug des Vereines um ca. 80 %. Dieser Strom wird in Deutschland derzeit zu ca. 40 % mit Kohle und Gas erzeugt. Das BHKW hat somit eine wesentlich bessere CO2-Bilanz als ein Gaskessel.

Ergänzend ist zum Betrieb einer Heizung über das Fernwärmenetz (soweit vor Ort vorhanden) informativ anzumerken:

Hierzu gibt es Fälle, in denen Sportstätten zwar im Fernwärmeanschlussgebiet liegen, aber so weit von dem nächsten Anschlusspunkt liegen, dass laut Auskunft von Enercity es in den nächsten zehn Jahren keine Anschlussmöglichkeit geben wird. Die Versorgung ist hier dann alternativ anderweitig zu bewerkstelligen.

Begründung:

Mit dem Haushaltsantrag 2272 (V) HHA wurde die Verwaltung im Jahr 2023 aufgefordert, die e.coSport-Richtlinie über die finanzielle Förderung der energetischen Sanierung von Sportstätten in der Region Hannover so zu ändern, dass der Austausch von Heizungsanlagen als Einzelmaßnahme nur gefördert wird, wenn erneuerbare Energien zum Einsatz kommen, und es sich bei dem Austauschgerät nicht um eine Gas- oder Ölheizung handelt. Die Absicht war, die Sanierung in Richtung Klimaneutralität voranzutreiben. Im Rahmen der Beratungen zur e.coSport-Richtlinie hat sich gezeigt, dass der vollständige Verzicht auf mit Öl oder Gas betriebene Heizungsanlagen sich entweder technisch oder finanziell nicht sofort umsetzen lässt. Aus diesem Grund wollen wir den Vereinen ermöglichen, schrittweise bei der Sanierung ihrer Vereinsheime und Heizanlagen vorzugehen, ohne dass sie dadurch eine Förderung durch e.coSport verlieren.

Eingereicht am
21. November 2025

Behandelt am
offen

Ergebnis
offen

Dokumente
4632 (V) ÄAn