TOP 44: Verzicht auf Strafverfolgung beim Fahren ohne Fahrausweis Antrag der Fraktion Linke/Piraten vom 25. März 2025
TOP 44.1 Änderungsantrag der Fraktionen SPD und Bündnis 90/DIE GRÜNEN vom 16. September 2025 zur Vorlage 3774 (V) Ant
– Es gilt das gesprochene Wort –
Sehr geehrte Frau Vorsitzende,
sehr geehrte Damen und Herren,
wir sprechen heute nicht das erste Mal über das Thema Verzicht auf Strafanträge beim Fahren ohne gültigen Fahrausweis in dieser Wahlperiode. Damals, vor ungefähr drei Jahren, hatte ich noch die Hoffnung, dass der § 265a StGB durch die damalige Bundesregierung reformiert wird. Dazu ist es aber nicht mehr gekommen. Für uns Grüne – genauso wie für große Teile der Rechtswissenschaft und der praktizierenden Justiz – steht fest: Diese Rechtsnorm, die seit 1935 im Gesetzbuch steht, ist ungerecht und unverhältnismäßig, weil die Strafpraxis vor allem arme Menschen betrifft und deswegen auch als besonders harte „Bestrafung von Armut“ bezeichnet werden kann.
Die empirische Datenlage ist eindeutig: Wir sprechen in diesen Fällen von existenziellen Notlagen – Obdachlosigkeit, psychischen Erkrankungen, Suchtmittelabhängigkeit und Suizidalität. Diese Menschen fahren nicht schwarz, weil sie notorisch provozieren wollen, sondern weil ihnen buchstäblich kein anderer Ausweg mehr bleibt.
Hannah Vos und Vivian Kube vom Verfassungsblog bringen es treffend auf den Punkt: Dieses Gesetz ist sozialschädlicher als der Tatbestand selbst[1], weil ein Strafantrag in der Regel zu einer Verschlimmerung der Lebenslage der Betroffenen führt, die Menschen noch tiefer in die Perspektivlosigkeit drückt und uns als Gesamtgesellschaft absolut nichts bringt – außer immensen Folgekosten.
Deswegen sollten kommunale Verkehrsunternehmen auch von sich aus darauf verzichten, eine Strafanzeige nach § 265a StGB zu stellen, weil es eben auch keine Pflicht zur Anzeige gibt. Bonn, Bremen, Dresden, Düsseldorf, Frankfurt, Halle, Karlsruhe, Köln, Leipzig, Mainz, Münster, Potsdam und Wiesbaden haben sich schon heute für diesen Weg entschieden. [2] Es wird Zeit, dass auch die Region Hannover in diese Diskussion einsteigt.
Unser Änderungsantrag verfolgt diesen Gedanken weiter. Wir fordern die ÜSTRA auf, deutlich enger mit Sozial- und Wohlfahrtsverbänden zusammenzuarbeiten und eine Strategie zu entwickeln, wie bei Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten künftig auf Strafanzeigen nach § 265a StGB verzichtet werden kann. Das ist eine im Sozialgesetzbuch klar definierte Zielgruppe. Wir reden über Menschen in existenziellen Notlagen. Heute ist also nicht der Schlusspunkt der Diskussion, sondern wir warten auf die Vorschläge der ÜSTRA.
Lassen Sie mich an dieser Stelle noch mit einigen Finten oder Mythen in der Diskussion aufräumen, die gerne immer wieder genannt werden:
Erstens wird vielfach die Sorge vorgetragen, dass beim Ausbleiben der Androhung einer strafrechtlichen Sanktion die Fahrgäste in Massen keine Tickets mehr kaufen würden. Dieses Argument überzeugt mich nicht, weil es selbstverständlich bei der Strafzahlung des erhöhten Beförderungsentgelts bleibt. Ein freiwilliger Verzicht, dieses Anzeigedelikt zu stellen, hebelt also keinesfalls den bürgerlichen Rechtsstaat aus. Auch wollen wir explizit nicht, dass die ÜSTRA andere Straftaten wie Beleidigungen oder Gewalttaten nicht anzeigen.
Unser Ansatz stellt sicher, dass das erhöhte Beförderungsentgelt weiterhin erhoben wird. Es bleibt also ein Instrument bestehen, dass diejenigen berechtigterweise „erreicht“, die sich ein Ticket finanziell leisten können, aber bewusst – aus welchen Gründen auch immer – darauf verzichten. Gleichzeitig wollen wir vermeiden, dass echte Armut kriminalisiert wird. Wir wollen nicht, dass jemand wegen fehlender drei oder vier Euro im Gefängnis landet. Genau diese Ungerechtigkeit treibt uns um – auch wenn es sich nur um wenige Fälle handelt. Außerdem bin ich davon überzeugt, dass die überwältigende Mehrheit der Fahrgäste für unser Vorgehen großes Verständnis haben wird.
Wir erkennen auch an, dass die ÜSTRA von sich aus bereits einen Weg hin zu mehr sozialer Verantwortung gegangen ist. Unser Änderungsantrag soll deswegen auch vom Unternehmen als Chance begriffen werden, diese sozial faire Praxis weiterzuentwickeln. Ich danke allen Beteiligten aus meiner Fraktion, von der SPD, der ÜSTRA und der Straffälligenhilfe für die außerordentlich intensiven Beratungen.
Vielen Dank.
[1] Vos, Hannah; Kube, Vivian: Wenn das Gesetz sozialschädlicher ist als die Straftat: Warum § 265a Abs. 1 Var. 3 StGB abgeschafft werden muss, VerfBlog, 2023/6/21, https://verfassungsblog.de/wenn-das-gesetz-sozialschadlicher-ist-als-die-straftat/, DOI: 10.17176/20230621-231052-0.
[2] https://www.freiheitsfonds.de/
Anlage
Kontakt für Rückfragen

Christian Hinrichs
Sozialpolitischer Sprecher
christian.hinrichs@regionsversammlung.de