Änderungsantrag

Photovoltaik auf regionseigenen Gebäuden

Änderungsantrag der Fraktionen SPD, BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN, Gruppe CDU/FDP vom 2. November 2022 zur Vorlage 956 (V) Ant

Beschlussvorschlag

Um die uns allen drohende Energiekrise in Kombination mit der ohnehin schon vorherrschenden Klimakrise bewältigen zu können, möge die Regionsversammlung den folgenden Punkten zustimmen:

  1. Auf allen regionseigenen Liegenschaften (Bestandsgebäude sowie Neubauten) wird schnellstmöglich eine Photovoltaik-Anlage (auf dem Dach oder an der Fassade) installiert. Die PV-Anlagen werden nicht am Eigenbedarf, sondern an der zur Verfügung stehenden Gesamtfläche ausgerichtet. Eine Kombination mit einer Dachbegrünung ist zu prüfen und bei Eignung durchzuführen. Sollte sich ein Gebäude nicht eignen, ist das in den zuständigen Ausschüssen zu begründen.
  1. Auf allen Liegenschaften (Bestandsgebäude sowie Neubauten) von Gesellschaften bei denen die Region alleinige Eigentümerin ist, wird schnellstmöglich eine Photovoltaik-Anlage installiert. Die PV-Anlagen werden nicht am Eigenbedarf, sondern an der zur Verfügung stehenden Gesamtfläche ausgerichtet. Eine Kombination mit einer Dachbegrünung ist zu prüfen und bei Eignung durchzuführen. Sollte sich ein Gebäude nicht eignen, ist das in den zuständigen Ausschüssen zu begründen.
  1. Die Region Hannover wirkt darauf ein, dass auf Liegenschaften von Gesellschaften, bei denen sie beteiligt ist, schnellstmöglich eine Photovoltaik-Anlage installiert wird.
  1. Die Regionsverwaltung hat zu prüfen, inwieweit nach den Beispielen des Landes Niedersachsen sowie der Landeshauptstadt Hannover eine Kooperation mit den Energieunternehmen wie Enercity oder anderen über zwanzig Jahre abgeschlossen werden kann, wonach alle geeigneten Dächer und Fassaden regionseigener Gebäude von dem jeweiligen Energieunternehmen gemietet werden, um darauf PV-Anlagen zu errichten und zu betreiben.
  1. Die Regionsverwaltung wird gebeten, jährlich über den Umsetzungsstand und Fortschritt der Ziffern 1-3 im Fachausschuss Umwelt und Klimaschutz zu berichten.

Sachverhalt

Die Bundesrepublik befindet sich in einer zunehmend fragilen Lage hinsichtlich der Energiesicherheit für den kommenden Winter und die Zeit darüber hinaus. Niemand kann bislang einschätzen, ob die deutschen Gasspeicher bis zum Winter ausreichend gefüllt werden können. Aus diesem Grund hat der Wirtschaftsminister Robert Habeck am 23.06.2022 die Gaswarnstufe 2 ausgerufen. Die gesamte Bevölkerung, ebenso wie Unternehmen und andere staatliche Organisationen sind dringend dazu angehalten Energie zu sparen. Auch die Regionsverwaltung wurde in einer offiziellen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen dazu befragt, wie und wo Gas eingespart werden kann.

Vor dem Hintergrund dieser Energiekrise wird die Regionsverwaltung beauftragt den Ausbau von Photovoltaik-Anlagen schnellstmöglich und in größtmöglichem Umfang voranzutreiben. Davon sind primär alle regionseigenen Liegenschaften sowie Liegenschaften von Gesellschaften, bei denen die Region alleinige Eigentümerin ist, betroffen.

Eine Kombination aus PV-Anlagen und Dachbegrünung ist deshalb sinnvoll, da es verschiedene positive Synergieffekte gibt. Dazu gehört die Ertragssteigerung von ca. 4 Prozent (ZinCo Studie), die sich aufgrund des Kühlungseffektes durch die Dachbegrünung einstellt.

Durch die Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sind für PV-Anlagen außerdem weitere Verbesserungen vorgesehen, von denen die Region direkt profitieren kann: „Neue Dachanlagen, die ihren Strom vollständig in das Netz einspeisen, erhalten wieder eine angemessene Förderung von bis zu 13,8 Cent/kWh. Dies reizt zugleich die optimale Ausnutzung der Dachflächen an. Die Degression der gesetzlich festgelegten Vergütungssätze wird zunächst ausgesetzt und dann grundlegend neugestaltet.“

Positiv zu erwähnen ist auch, dass der angespannte Haushalt der Region durch Photovoltaikanlagen auf ihren Liegenschaften direkt entlastet werden kann. Hier ein kleines Rechenbeispiel: Die PV-Stromerzeugungskosten liegen bei kleinen Dachanlagen mit einer installierten Leistung bis 10 Kilowatt (kWp) aktuell bei 9–10 Cent pro Kilowattstunde (kWh). Bei großen Aufdachanlagen können schon Kosten von lediglich 6 Cent/kWh erreicht werden. Wird der Solarstrom direkt selbst verbraucht, reduziert die Region ihre Stromkosten um 10–15 Cent/kWh (netto). Angesichts massiv steigender Strompreise dürften sich die Amortisationszeiten von PV-Anlagen also in den kommenden Jahren weiter verkürzen.  

Da die Region Hannover zwar Strom aus den PV-Anlagen über den Eigenbedarf hinaus produzieren, aber nicht selbst zum Stromerzeuger werden soll, ist es sinnvoll, eine Kooperation mit z.B. Stadtwerken Hannover (Enercity) einzugehen. Die Landeshauptstadt Hannover und das Land Niedersachsen haben bereits entsprechende Kooperationsverträge mit Enercity unterzeichnet. Für die Dauer von 20 Jahren werden demnach auf geeigneten Dachflächen von städtischen Gebäuden und Landesgebäuden in der Region Hannover Photovoltaikanlagen errichtet. Enercity baut die Anlagen auf eigene Kosten, betreibt sie und vermarktet den erzeugten Solarstrom. Was die Stadt Hannover und das Land Niedersachsen vormachen, sollte auch auf regionseigenen Gebäuden übertragbar sein. Die Regionsverwaltung soll daher schnellstmöglich prüfen, unter welchen Bedingungen die Übertragbarkeit der Kooperationsverträge bzw. des Mietmodells auch für die Dach- oder Fassadeflächen regionseigener Gebäude möglich ist. Die CO2-Einsparpotenziale bei einem solchen Modell sind vergleichsweise groß und wären ein wichtiger Schritt Richtung Klimaneutralität 2035. 

Eingereicht am
02. November 2022

Behandelt am
08. November 2022

Ergebnis
beschlossen

Dokumente
Vorlage