Antrag

Resolution zur Neustrukturierung der Kommunalfinanzierung

Beschlussvorschlag

Die Regionsversammlung fordert das Land Niedersachsen auf:

  • die Kommunen in höherem Maße als bisher am Steueraufkommen zu beteiligen. Die Schlüsselzuweisungen sind an die Herausforderungen der Kommunen anzupassen und eine Auskömmlichkeit im Hinblick auf die Aufgabenwahrnehmung sicherzustellen.

Die Regionsversammlung fordert das Land Niedersachsen und die Bundesregierung auf:

  • zur Bewältigung der Folgen des Krieges in der Ukraine eine nachhaltige und dauerhafte finanzielle Unterstützung zu leisten, z. B.
  • bei der Unterbringung geflüchteter Menschen
  • bei der Übernahme der gestiegenen Energiekosten für Transferleistungsempfänger*innen sowie für Vereine und Träger von Einrichtungen
  • bei der Finanzierung des ÖPNV im Hinblick auf die gestiegenen Energiekosten
  • die Zusage der Abfederung der Belastungen der Krankenhäuser angesichts der gegenwärtigen Energiekrise schnellstmöglich umzusetzen.
  • bei der Übertragung von Aufgaben an Kommunen diese finanziell auskömmlich auszustatten, z. B.
  • bei der Umsetzung des neuen Betreuungsrechts
  • bei der Umsetzung des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes
  • bei der Umsetzung der Wohngeldreform zum 01.01.2023
  • bei der Umsetzung des Ganztagsförderungsgesetzes in Schulen
  • bei der Umsetzung der Inklusion in Schulen und Kindertagesstätten
  • bei der Einführung des Deutschlandtickets („Nachschusspflicht“)
     
  • durch eine Erhöhung der Regionalisierungsmittel die Voraussetzung für einen Ausbau des ÖPNV und die Förderung neuer Bedienungsmodelle in der Fläche („on demand“) zu schaffen. In Niedersachsen ist zudem eine Nachfolgeregelung für die Förderung des Betriebshof-Neubaus erforderlich.
     
  • das durch den Bund geregelte System der Krankenhausfinanzierung grundsätzlich zu verändern. Es bildet die tatsächlichen Kosten der Krankenhäuser nur unzureichend ab und führt seit Jahren zu einer dauerhaften Unterfinanzierung.

Darüber hinaus muss das Land seinen gesetzlichen Investitionsverpflichtungen für die Krankenhäuser in ausreichendem Maße nachkommen.
 

  • eine intensivierte, wirkungsvolle Beteiligung der Kommunen an sie betreffenden Gesetzgebungen und Regelungen auf Landes- und Bundesebene sicherzustellen.
     
  • dauerhaft Investitionskostenzuschüsse bereitzustellen, um Unterstützung zum Abbau von Investitionsstaus zu leisten und um die benötigten Investitionen in die Zukunft (Wärmewende, Klimaschutz etc.) sicherstellen zu können.

Sachverhalt

Es wird anerkannt, dass der Bund und die Länder zur Abmilderung der Folgen des Ukrainekrieges ein Maßnahmenpaket aufgelegt haben. Gleichwohl führt die strukturelle unzureichende finanzielle Ausstattung der Kommunen, u. a. durch eine nicht vollständige Kompensation im Rahmen des bestehenden Konnexitätsprinzips, dazu, dass die Kommunen trotz Willen zur Konsolidierung immer tiefer in die Verschuldung geraten. Es sind aber die Kommunen, die unmittelbar gesellschaftliche Probleme lösen und Krisen bewältigen müssen und für die Bürger*innen erste AnsprechpartnerInnen sind. Diese wichtige Rolle muss im Hinblick auf eine auskömmliche Finanzierung seitens des Bundes und Landes Niedersachsen anerkannt werden, ansonsten wird die Handlungsfähigkeit und die Flexibilität, die die Kommunen immer ausgezeichnet hat, für künftige Herausforderungen nicht mehr gegeben sein.

Begründung der Dringlichkeit:

Region und Kommunen sind zurzeit in den Beratungen der finanziellen Grundlagen der nächsten Jahre. Um noch vor dem Beschluss der diesjährigen Haushaltssatzung sowie des Haushaltskonsolidierungskonzeptes ein entsprechendes Signal an Land und Bund zu senden, ist eine zeitnahe Beratung dieser Resolution notwendig.

Eingereicht am
08. Dezember 2022

Behandelt am
20. Dezember 2022

Ergebnis
beschlossen

Dokumente
Vorlage