Antrag Einführung eines Qualitätsmonitorings für die S-Bahn Hannover 16. Mai 20245. November 2024 Qualitätsmonitor (GRÜNE Regionsfraktion) Wiederholt konnte die SBH in der Vergangenheit aus verschiedenen Gründen die vertraglich vereinbarten Ziele nicht erreichen. Das führte zu großem Unmut bei den Fahrgästen. Ein Qualitätsmonitoring ermöglicht ihnen, ihr subjektives Gefühl mit objektiven Werten abzugleichen. Außerdem können sie über einen längeren Zeitraum Veränderungen und Entwicklungen verfolgen. Der Zugang zu diesen Daten ist digital leicht möglich, eine gute visuelle Veranschaulichung hilft bei der schnellen Erfassung und Bewertung. Vorbild sollte der Qualitätsmonitor der LNVG sein, der sehr anschaulich und rückblickend auf mehrere Monate die Leistungen mehrerer Verkehrsunternehmen in den Kategorien Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit und Zugbildung widerspiegelt. Die Prozentwerte werden in den Farben Rot, Gelb und Grün angezeigt, sodass auf den ersten Blick die Qualität des Angebots zu erkennen ist. Auch Tendenzen sind zu sehen. Filter ermöglichen die Suche nach bestimmten Linien und Monaten. Für Nutzer*innen des Verkehrsangebots bietet der Qualitätsmonitor einen niedrigschwelligen Zugang und große Transparenz: Sie können nicht nur die Leistung einzelner Unternehmen auf bestimmten Linien bewerten, sondern auch Vergleiche zwischen verschiedenen Anbietern ziehen. Beschlussvorschlag Die Verwaltung wird beauftragt, im Jahr 2024 ein Qualitätsmonitoring für die S-Bahn Hannover (SBH) einzuführen, das für Fahrgäste und Interessierte online einsehbar ist. Daraus sollte aktuell ersichtlich werden, inwieweit die einzelnen Linien pünktlich und zuverlässig verkehren. Wünschenswert sind weitere Angaben etwa über die Einhaltung vertraglich vereinbarter Zuglängen, die Begleitung durch Fahrgastbetreuer*innen und die Funktionstüchtigkeit von Toiletten. Die jeweiligen Werte sollten in Prozentzahlen angegeben werden. Als Vorbild kann das bestehende Qualitätsmonitoring der Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH (LNVG) dienen. Alternativ kann die Regionsverwaltung die LNVG damit beauftragen, die SBH in diesem Monitoring aufzunehmen. Eingereicht am16. Mai 2024 Behandelt am18. Juni 2024 Ergebnisbeschlossen
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