Antrag

Ausweisung eines „Naturpark Deister“

Ausweisung eines Naturpark Deister (AdobeStock)
Ausweisung eines Naturpark Deister (AdobeStock)

Der Deister mit den umgrenzenden Naturräumen beherbergt eine Vielzahl schützenswerter Biotope, Tier- und Pflanzenarten. Gleichzeitig dient er als einer der bedeutendsten Erholungsräume für die Bevölkerung der Region Hannover und der umliegenden Landkreise. Allerdings führen die verschiedenen Nutzungsarten und Interessen wiederholt zu Konflikten, die von Auseinandersetzungen beteiligter Akteurinnen, insbesondere zwischen Waldeigentümerinnen, Naturschützerinnen und Mountainbikerinnen, begleitet werden. Die Errichtung eines Naturparks könnte dazu beitragen, eine ganzheitliche und nachhaltige Regionalentwicklung zu initiieren, den Erhalt und Schutz der Biotop- und Artenvielfalt sicherzustellen und zu entwickeln sowie zugleich den nachhaltigen Tourismus, eine dauerhafte umweltverträgliche Nutzung und die Umweltbildung zu fördern.

Eine im Jahr 2022 beauftragte Machbarkeitsstudie kam zu dem Ergebnis, dass die Gebietskategorie Naturpark grundsätzlich geeignet ist, die Entwicklung des Deisters und seiner angrenzenden Naturräume zu sichern und zu fördern (Für die Ergebnisse der Studie s. 1890 (V) IDs). Daher wird die Regionsverwaltung beauftragt, die Ausweisung eines Naturparks zu prüfen, mit der Zielsetzung, die Rahmenbedingungen für die Koordination und Verknüpfung der unterschiedlichen Nutzungsinteressen und –belange schaffen zu können.

Beschlussvorschlag

  1. Die Regionsverwaltung wird beauftragt, Maßnahmen zur Ausweisung eines Naturparks Deister gemäß § 27 Bundesnaturschutzgesetz zu prüfen. Die mögliche Ausgestaltung des auszuweisenden Naturparks Deister, soll sich in ihrer Struktur und personellen Ausstattung an dem Beispiel des Naturparks Steinhuder Meer orientieren. Das Ergebnis ist den zuständigen Fachausschüssen und der Regionsversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen.
  1. Das Gebiet des Naturparks könnte nach Möglichkeit den Deister, den Kleinen Deister, Osterwald und das Calenberger Land umfassen. Die Verwaltung soll die räumliche Ausgestaltung so prüfen, dass sowohl ein Naturpark Deister mit als auch ohne Calenberger Land berücksichtigt wird. Die Ergebnisse dieser Prüfung sollen den zuständigen Fachausschüssen vorgelegt werden.
  1. Die Regionsverwaltung wird beauftragt, zusammen mit den regionsangehörigen Kommunen des unter 2. bezeichneten Bereiches einen Umsetzungsprozess vorzubereiten.
  1. Ferner wird die Regionsverwaltung beauftragt, über die bereits geführten Gespräche mit den Landkreisen Schaumburg und Hameln-Pyrmont und den dortigen Städten und Gemeinden hinaus auszuloten, ob ein regions- bzw. landkreisübergreifender „Naturpark Deister“ perspektivisch umsetzbar ist. Im Zuge dessen sollen verschiedene Optionen der Zusammenarbeit erörtert werden. Eine Ausweitung des Naturparks Deister auf andere Landkreise inklusive der dazugehörigen Städte und Kommunen soll unabhängig vom Umsetzungsstand jederzeit möglich sein.
  1. Der Schwerpunkt der Planung und Ausgestaltung des Naturparks soll insbesondere auf eine nachhaltige Regionalentwicklung sowie dem Erhalt, der Entwicklung und Wiederherstellung, der durch vielfältigen Nutzung geprägten Landschaft und ihrer Arten- und Biotopvielfalt liegen, gleichzeitig ist zu beachten, dass die legale touristische Nutzung für die anliegenden Kommunen von hoher Bedeutung ist und ebenfalls gefördert werden soll. Dabei sollen im Rahmen einer dauerhaft umweltgerechten Landnutzung, ein landschaftlicher Raum für die Naherholung und den Tourismus entwickelt werden, der den Bedürfnissen der Bevölkerung entspricht, ohne die sensiblen Ökosysteme zu beeinträchtigen.

Eingereicht am
16. Mai 2024

Behandelt am
18. Juni 2024

Ergebnis
beschlossen