Anfrage gem. § 9 der Geschäftsordnung zur schriftlichen Beantwortung
Im Böschungsbereich der B65 (Abschnitt Ronnenberg/Empelde, Südseite) fanden kürzlich auf ca. 850 m Strecke großflächige Rodungsmaßnahmen statt (davon ca. 650 m in Ronnenberg, ca. 200 m in Hannover). Dabei wurde die gesamte Strauchschicht und fast alle Bäume (u. a. Kirsche, Weide, Eichen, Ahorn, Hartriegel, Schlehe) bodennah abgesägt und das Astwerk geschreddert, während das Holz abtransportiert und Müll vor Ort zurückgelassen wurde. Auch starke Überhälter mit Durchmessern von über 80 cm wurden entfernt. Es besteht der Verdacht, dass das Schnittgut von beauftragten Firmen in eigener Verwendung als Hackschnitzel vermarktet wird. Dies könnte der Grund für die unverhältnismäßigen Eingriffe sein.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Fachliche Bewertung
a. Wie bewertet die Verwaltung der Region Hannover grundsätzlich die Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit von Gehölzeingriffen im Böschungsbereich von Bundesstraßen?
b. Wie beurteilt die Verwaltung die oben genannte Rodungsmaßnahme im Böschungsbereich der B65 auf ihre ökologische Wirkung und unter Naturschutzgesichtspunkten?
c. Ergeben sich aus dem Eingriff Kompensationsmaßnahmen? Wenn ja: Wurden diese durchgeführt?
2. Rechtsgrundlage
a. Welche rechtlichen Vorgaben gelten grundsätzlich für Gehölzentfernungen im Umfeld insbesondere Böschungsbereich von Straßen?
b. Welche Gesetze/Verordnungen (z. B. BNatSchG, Baumschutzsatzungen) sind zu beachten?
c. Unter welchen Voraussetzungen sind solche Eingriffe zulässig?
d. Wann ist eine naturschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung (§ 45 BNatSchG) erforderlich und wurde diese erteilt?
e. Wer ist für die Einhaltung der Vorschriften verantwortlich?
3. Vergleichbare Fälle
a. Gab es in den letzten Jahren ähnliche Fälle von großflächigen Gehölzentfernungen an Straßen in der Region Hannover?
b. Falls ja: Wie wurden diese dokumentiert und bewertet? Wurden Kompensationsmaßnahmen durchgeführt und wenn ja welche?
4. Prävention
a. Welche Schritte unternimmt die Verwaltung, um sicherzustellen, dass künftig rechtliche Vorgaben eingehalten werden?
b. Welche konkreten Prozesse oder Vereinbarungen könnten eingeführt werden,
- um ungenehmigte Rodungen zu vermeiden?
- um Transparenz gegenüber Bürger*innen und Naturschutzverbänden herzustellen (z. B. durch Veröffentlichung geplanter Pflegearbeiten)?
Kontakt für Rückfragen

Ulrich Schmersow
Umweltpolitischer Sprecher
ulrich.schmersow@regionsversammlung.de