TOP 17: Modellprojekt zum inklusiven Übergang Schule-Beruf
– Es gilt das gesprochene Wort –
Anrede,
wir befassen uns heute mit einem Thema, das über sozialpolitische Fachsimpelei weit hinausgeht – es geht um junge Menschen, die nach der Schule ihren eigenen Platz in der Arbeitswelt finden wollen – auch dann, wenn sie eine Behinderung haben.
Die Region Hannover hat mit dem Modellprojekt zum inklusiven Übergang Schule–Beruf an der BBS 2 gemeinsam mit dem Verein Down-Syndrom Hannover e. V. gezeigt, wie Teilhabe gelingen kann. Drei Tage pro Woche im Betrieb, zwei Tage in der Berufsschule, intensive Begleitung durch Assistenzkräfte.
Und der Erfolg gibt diesem Ansatz recht: Von den bisherigen Teilnehmer*innen wurden mehrere in ihren Betrieben übernommen. Junge Menschen, die früher keine oder nur kaum Chancen auf einen Arbeitsplatz auf dem freien Arbeitsmarkt gehabt hätten, beweisen sich heute im Betrieb, verdienen Geld und behaupten somit ihre selbstbestimmte Lebensführung.
Doch genau das – dieser Weg in ein selbstbestimmtes Arbeitsleben – ist gesetzlich bislang kaum vorgesehen. Die derzeitigen Regelungen im Sozialgesetzbuch drängen junge Menschen mit Behinderungen nach der Schule nahezu automatisch in die Werkstätten für behinderte Menschen, in sogenannte „Sondersysteme“, die immer noch weitgehend segregierend wirken. Für manche ist die Werkstatt vielleicht die richtige Entscheidung. Wer das aber nicht möchte, wer direkt den Schritt in einen Betrieb wagen will, stößt auf rechtliche und bürokratische Mauern.
Das Budget für Arbeit, das eigentlich helfen soll, wird so gestaltet, dass es erst nach einer Werkstattphase greift – also nach bis zu 27 Monaten in einem System, das gerade nicht inklusiv ist. Damit wird Inklusion verlangsamt, nicht befördert.
Wir müssen uns doch fragen: Wenn wir unter Inklusion verstehen, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilhaben, wie kann es dann sein, dass wir ihnen nach der Schule keine Wahlfreiheit lassen? Wieso wird ihnen das Recht verweigert, selbst zu entscheiden, wo und wie sie arbeiten wollen?
Das Deutsche Institut für Menschenrechte[1] hat erst im letzten Jahr klar gemacht:
Das aktuelle Werkstattsystem ist nicht konform mit der UN-Behindertenrechtskonvention. Es führt zu Segregation anstatt zu Teilhabe. Ich glaube stattdessen, dass Menschen mit Behinderungen ein Recht auf Arbeit in einem offenen, inklusiven und zugänglichen Arbeitsmarkt haben. Und sie haben das Recht auf echte Entscheidungsfreiheit – nicht die Wahl zwischen exkludierenden Sonderwelten oder gar nichts.
Das Modellprojekt schafft einen inklusiven Weg in den Beruf, orientiert an den Fähigkeiten, Wünschen und Potenzialen der jungen Menschen. Die bisherigen Teilnehmer*innen – ob im Einzelhandel, in Schulen, in der Gastronomie oder im Facility‑Management – beweisen jeden Tag, dass Menschen mit Behinderung ganz selbstverständlich Teil der Arbeitswelt sein können.
Das sind doch Erfolge, die Mut machen, die Vorurteile abbauen und die Arbeitgeber*innen sensibilisieren.
Es darf nicht länger vom Zufall abhängen, ob ein junger Mensch mit Behinderung nach der Schule in einer Werkstatt landet – oder im Betrieb seiner Wahl. Wir wollen Wahlfreiheit ermöglichen!
Wir appellieren an das Nds. Sozialministerium, den Weg freizumachen für eine dauerhafte Anerkennung inklusiver Übergangsmodelle wie unseres an der BBS 2, weil die Teilnehmer*innen Planungssicherheit brauchen. Deshalb unterstützen wir auch ausdrücklich die Umwandlung des Modellprojekts in ein Regelangebot der Eingliederungshilfe.
Inklusion heißt, keine Sonderwege mehr, sondern gemeinsame Wege für alle – im Klassenzimmer, in der Ausbildung und auch im Berufsleben.
Vielen Dank.
Anlage
Modellprojekt zum inklusiven Übergang Schule-Beruf (4708 (V) BDs)
[1] https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/aktuelles/detail/segregierende-strukturen-des-werkstatt-systems-aufbrechen