Die Region Hannover steht vor einem erheblichen Sanierung‑ und Investitionsbedarf im Schulbau, der sich aus jahrzehntelang aufgestautem Erneuerungsbedarf, steigenden Schülerzahlen und veränderten pädagogischen Anforderungen ergibt. Viele Schulgebäude stammen aus der Zeit der Bildungsexpansion zwischen etwa 1965 und 1980 und befinden sich heute in einem nicht mehr zeitgemäßen Zustand; dies führt zu einem erheblichen Sanierungsstau mit regelmäßig auftretenden Problemen wie Wasserschäden oder Heizungsausfällen.
Gleichzeitig verändern sich die Anforderungen an die Schulen in Trägerschaft der Region Hannover deutlich:
- steigende Schülerzahlen und neue Prognosen, insbesondere in der beruflichen Bildung,
- eine wachsende Zahl von Schülerinnen und Schülern mit Förderbedarf,
- der aufwachsende Rechtsanspruch auf Ganztagsangebote,
- gestiegene Anforderungen in Bereichen wie Digitalisierung, Inklusion, Nachhaltigkeit oder Gesundheit.
Diese Entwicklungen machen grundlegende bauliche Anpassungen notwendig an Förderschulen mit Ganztagsbetrieb und Berufsschulen, um angemessene Lern‑ und Lebensräume bereitzustellen.
Hinzu kommt ein deutlich erkennbares Umsetzungsdefizit beim Schulbau: Trotz politischer Beschlüsse und zusätzlicher Finanzmittel konnten wesentliche Projekte bislang nur verzögert umgesetzt werden, während an vielen Standorten über Jahre hinweg nur das Nötigste repariert wurde. Dies führt dazu, dass sich kleinere Mängel zu größeren, kostenintensiven Sanierungsbedarfen summieren und dringend benötigte Kapazitäten an Förderschulen oder Berufsschulen nicht rechtzeitig bereitstehen.
Vor diesem Hintergrund braucht die Region Hannover eine klare, politisch legitimierte Priorisierungsliste, die die Reihenfolge der Schulbaumaßnahmen transparent festlegt. Eine solche Priorisierung ermöglicht es, begrenzte personelle und finanzielle Ressourcen zielgerichtet dort einzusetzen, wo die pädagogische Wirkung, der Abbau von Engpässen und der Beitrag zur Bildungsqualität am größten sind. Sie erhöht die Verlässlichkeit für die betroffenen Schulgemeinschaften und schafft Planbarkeit für Schulleitungen, Lehrkräfte, Eltern und Schüler*innen.
Die Priorisierung sollte auf nachvollziehbaren Kriterien beruhen, wie etwa:
- Dringlichkeit aus baulichem Zustand und Sicherheitsaspekten wie Brandschutz,
- Kapazitätsengpässen und prognostizierten Schülerzahlen,
- Anforderungen aus Inklusion und Ganztagsausbau,
- pädagogischen Konzepten und der Notwendigkeit moderner Lernumgebungen,
- Möglichkeiten seriellen / modularen Bauens sowie nachhaltiger und energieeffizienter Bauweise.
Damit kann die Verwaltung zugleich innovative Bauweisen (z.B. modulare bzw. serielle Bauweise, Holzbau, digitale Planungsinstrumente wie BIM) und eine effizientere Projektsteuerung berücksichtigen, um die Bauzeiten zu verkürzen und die Qualität zu sichern.
Eine transparent erarbeitete Priorisierungsliste stärkt zudem das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Schulbaupolitik der Region, weil sie Entscheidungen nachvollziehbar macht und politische Diskussionen auf eine gemeinsame fachliche Grundlage stellt. Sie ist damit ein zentrales Instrument, um unter den gegebenen finanziellen Rahmenbedingungen „Priorität Bildung“ konkret werden zu lassen und den zügigen Ausbau sowie die Modernisierung der Schulen in Trägerschaft der Region Hannover sicherzustellen.
Beschlussvorschlag
Der Regionsversammlung möge beschließen:
Die Verwaltung der Region Hannover wird beauftragt, einen Vorschlag für eine Priorisierungsliste der Schulbaumaßnahmen (Sanierung, Erweiterung, Neubau, baulich angepasste Anmietung, Dringlichkeit) für die Schulen in Trägerschaft der Region Hannover vorzulegen. Die dafür heranzuziehenden Kriterien sind transparent und nachvollziehbar auszuarbeiten und ebenfalls vorzustellen. Dabei sind insbesondere Bedarfe aus Schulentwicklungsplanung, pädagogischer Qualität, Inklusion, Ganztagsausbau, baulichem Zustand sowie Kapazitätsengpässen zu berücksichtigen.
Bei der Schaffung von Schulraum muss bei allen Entscheidungen die Umsetzung von beschleunigenden Maßnahmen vorrangig sein, denn schnelles Schaffen von hochwertigem Schulraum ist das Gebot der Stunde. Hierzu gehören insbesondere:
- die baulich angepasste Anmietung von Schulraum,
- schnell umsetzbare Bauweisen (modulares und serielles Bauen/Sanieren)
- Vergabe von Schulbauprojekten an Generalunternehmen
- klar geregelte Projektzuständigkeiten und -verantwortlichkeit.
Die Projektzuständigkeiten (Fachbereich, Schulbau GmbH, Generalunternehmer) sind den Projekten klar zuzuordnen.
Der Vorschlag für die Priorisierungsliste ist als Beschlussdrucksache und anschließend jeweils vor den Haushaltsberatungen regelmäßig n aktualisierter Fassung vorzulege