Antwort auf Anfrage PFAS-Belastung im Grundwasser 5. März 20257. März 2025 Adobe Stock / Otto Durst Anfrage gem. § 9 der Geschäftsordnung zur schriftlichen Beantwortung Erhöhte Schadstoff-Belastung im Grundwasserleiter für die Trinkwassergewinnung in Barsinghausen Die aktuellen Messergebnisse zu den Belastungen mit Per- und Polychlorierten Alkylverbindungen (PFAS, auch als „Ewigkeitschemikalien“ bekannt) im Grundwasserleiter für die Trinkwassergewinnung in Barsinghausen sind besorgniserregend. Insbesondere die Belastung mit Perfluoroctansulfonsäure, die seit 2002 nicht mehr hergestellt werden darf, ist hier als kritisch zu bewerten. Zudem ist das Rohwasser für die Wassergewinnung in Barsinghausen noch zusätzlich mit Chlorkohlenwasserstoffen (CKW), Mineralölkohlenwasserstoffen (MKW) und giftigen Chromverbindungen belastet. Die Region Hannover hat bereits Maßnahmen eingeleitet und Untersuchungen zur Herkunft der Schadstoffe veranlasst. Der Bundesrat hat kürzlich neue Grenzwerte für PFAS im Trinkwasser beschlossen, die ab Januar 2026 gelten sollen. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung: 1. Ermittlung des Verursachers („Zustandsstörers“) für den Grundwasserschadena) Welche konkreten Maßnahmen unternimmt die Verwaltung, um die genaue Quelle der PFAS-Verunreinigung zu identifizieren? b) Welche weiteren potenziellen Emittenten neben dem Metallverarbeitungsbetrieb werden untersucht?c) Wie ist der aktuelle Stand der Gefährdungsabschätzung durch die Untere Bodenschutzbehörde? d) Von welchen Wasserversorgern der Region Hannover (inklusive Barsinghausen) liegen dem Gesundheitsamt PFAS-Messwerte vor? Bitte nach Kommune, Jahr und gemessenem Wert einzeln aufführen. e) Welche PFAS-Messwerte in ng/Liter werden als kritisch angesehen? Antwort: a. Die PFAS Verunreinigungen des Grundwassers führen mit hoher Wahrscheinlichkeit auf das Grundstück der ehemaligen Firma TRW-Thomsen GmbH zurück. Hier wurde in 2024 ein PFAS Schaden festgestellt. Im Rahmen einer Gefährdungsabschätzung soll überprüft werden, welche Ausbreitung die Schadstofffahne hat und ob der Schaden für die Belastung des Trinkwassers im Wasserwerk Eckerde verantwortlich ist. Sofern sich nach Vorlage der Untersuchungsergebnisse Hinweise ergeben, dass sich die PFAS-Belastung im Grundwasser nicht oder nicht vollständig auf den bekannten Schadensbereich zurückführen lässt, wird eine Prüfung auf weitere potentielle Emittenten erfolgen. b. Zunächst konzentriert sich die Untersuchung auf die vom TRW Grundstück ausgehende Schadstofffahne. Nach Vorliegen der Ergebnisse müssen dann evtl. weitere mögliche PFAS Emittenten untersucht werden. c. Für die Gefährdungsabschätzung wurde bereits eine historische Recherche erstellt, die der Unteren Bodenschutzbehörde kurzfristig vorgelegt werden soll. Darüber hinaus wird zzt. das Konzept für die Detailuntersuchung durch den Gutachter erstellt. d. Das Gesundheitsamt hat alle Wasserversorger in der Region Hannover im Hinblick auf die zukünftigen Grenzwerte im Dezember 2023 gebeten, zeitnah auf PFAS zu untersuchen. Für alle Wasserversorger liegen dem Gesundheitsamt erste PFAS Untersuchungen vor. Mit Ausnahme der Stadtwerke Barsinghausen zeigte sich bei keinem weiteren Wasserversorger der Region Hannover eine Überschreitung der zukünftigen PFAS-Summengrenzwerte. e. Das Gesundheitsamt der Region Hannover hat aufgrund der Vorgaben der aktuellen Trinkwasserverordnung (TrinkwV) seine Bewertung durchzuführen. In der TrinkwV gibt es Grenzwerte, die einzuhalten sind. 2. Sicherung des Altstandortes und Sanierung der belasteten Flächena) Welche kurzfristigen und langfristigen Maßnahmen werden zur Sanierung der PFAS-Belastung ergriffen? b) Gibt es bereits einen Zeitplan für die Umsetzung der Maßnahmen zur Schadstoffreduzierung? c) Wie lange wird die vollständige Sanierung voraussichtlich dauern? d) Wie hoch sind die voraussichtlichen Kosten? e) Wer kommt für die Kosten auf? Antwort: Die Festlegung von Maßnahmen zur Sanierung des PFAS Schadens kann erst nach vollständiger Ermittlung der Schadensquelle und der Feststellung der konkreten Wege der Schadstoffausbreitung erfolgen. Dann kann auch abgeschätzt werden, ob eine vollständige Sanierung des Schadens möglich ist, wie lange diese dauert und welche Kosten sie verursacht. Die Kosten für die aktuell durchzuführende Gefährdungsabschätzung werden voraussichtlich von einem möglichen verantwortlichen Unternehmen getragen. Erst wenn gesichert ist, dass die PFAS-Belastung im Grundwasser auf den bekannten Schadensbereich auf dem ehem. TRW-Gelände zurückzuführen ist, und das verantwortliche Unternehmen feststeht, kann abschließend geklärt werden, wer die Kosten weiterer erforderlicher Maßnahmen trägt. Gemäß Bundes-Bodenschutzgesetz könnten dafür grundsätzlich sowohl der Grundstückseigentümer als auch der Verursacher beziehungsweise dessen Rechtsnachfolger herangezogen werden. 3. Kurzfristige und langfristige Maßnahmen zur Wiederherstellung der Trinkwasserqualitäta) Hält die Verwaltung die Beimischung von unbelastetem Wasser für eine nachhaltige Lösung oder nur für eine Übergangsmaßnahme? b) Wie bewertet die Verwaltung die Maßnahme der Beimischung von unbelastetem Wasser mit Blick auf gesundheitliche Folgen und Umweltschutz? c) Welche alternativen Maßnahmen zur dauerhaften Sicherstellung der Trinkwasserqualität werden geprüft? d) Inwiefern wird der Einsatz von Aktivkohlefiltern oder anderen technischen Lösungen forciert? Antwort: a. + b. Die Beimischung von unbelastetem Wasser ist eine von mehreren Möglichkeiten, die Grenzwerte der TrinkwV einzuhalten. Wie und mit welcher Methode dies letztendlich geschieht, ist dabei nicht relevant, es geht einzig darum, dass die Grenzwerte sicher eingehalten werden und dem Nutz gesundheitlich unbedenkliches Trinkwasser zur Verfügung gestellt wird. c. + d. Der Wasserversorger ist in der Verpflichtung gesundheitlich unbedenkliches Trinkwasser an die Bevölkerung abzugeben. In welcher Form die Wasseraufbereitung erfolgt ist dabei ihm überlassen, sofern die gesetzlichen Regelungen, UBA-Empfehlungen und allgemein anerkannten Regeln der Technik eingehalten werden. Die aktuell angedachte und favorisierte Aufbereitung von Rohwasser zu Trinkwasser mittels Aktivkohle ist dabei eine anerkannte und zugelassene Methode. 4. Toxikologische Bewertung und externe Kommunikationa) Welche konkreten gesundheitlichen Risiken bestehen durch die nachgewiesenen PFAS-Konzentrationen im Trinkwasser von Barsinghausen? b) Wie wird die Bevölkerung über die aktuellen Entwicklungen und die gesundheitlichen Risiken informiert? Antwort: a. Akut toxisch sind PFAS nicht, aber sie können langfristig verschiedene gesundheitliche Auswirkungen und Gefährdungen nach sich ziehen. Dazu zählen unter anderem erhöhte Cholesterinwerte, beeinträchtigte Nierenfunktion, Veränderungen der Schilddrüsenhormonspiegel und ein erhöhtes Risiko für bestimmte Krebserkrankungen. Langfristige Studien zu den Auswirkungen von PFAS gibt es noch nicht. b. Die Stadtwerke Barsinghausen als Wasserversorger sowie der Fachbereich Gesundheitsmanagement der Region Hannover als zuständige Überwachungsbehörde informieren zeitnah auf verschiedenen Kanälen über aktuelle Untersuchungsergebnisse und weitere Entwicklungen. 5. Praktische Umsetzung der novellierten Trinkwasserverordnung (TrinkwV)a) Wie bereitet sich die Verwaltung auf die ab Januar 2026 geltenden Grenzwerte für PFAS im Trinkwasser vor? b) Welche Maßnahmen werden ergriffen, um die Einhaltung der neuen Grenzwerte sicherzustellen? c) Wie bewertet die Verwaltung die Kritik von Expert*innen, welche die neuen Grenzwerte als nicht ausreichend streng ansehen? d) Gibt es aufgrund der neu eingeführten oder verschärften Grenzwerte für Schadstoffe im Trinkwasser auch bei anderen Wasserversorgungsunternehmen der Region Hannover Probleme bei der Einhaltung der zukünftigen Grenz- und Leitwerte? Wenn ja welche Parameter und wo? e) Müssen in der Region Hannover zukünftig Entnahmestellen (Trinkwasserbrunnen) stillgelegt werden? Wenn ja welche und wo? Antwort: a. Das Gesundheitsamt hat alle Wasserversorger in der Region Hannover im Dezember 2023 gebeten zeitnah auf PFAS zu untersuchen, um bei Auffälligkeiten rechtzeitig vor Inkrafttreten der neu eingeführten Grenzwerte reagieren zu können. Diesem Aufruf sind alle Versorger nachgekommen. b. Der Wasserversorger hat durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass die Grenzwerte der TrinkwV eingehalten werden. Die Art ggf. notwendiger (Aufbereitungs-) Maßnahmen kann vom Gesundheitsamt nicht vorgeschrieben werden, muss aber den gesetzlichen Vorgaben und allgemein anerkannten Regeln der Technik unterliegen. c. Das Gesundheitsamt der Region Hannover ist für die Überwachung und Einhaltung der gesetzlich vorgegebenen Trinkwassergrenzwerte zuständig. Die Bewertung und Ableitung der Trinkwassergrenzwerte erfolgt durch das Umweltbundesamt (UBA) und die Trinkwasserkommission mit deren Fachexperten (Toxikologen, Ärzte, etc.). d. Bei allen anderen Wasserversorgern in der Region Hannover sind bis dato keine über den zukünftigen PFAS-Grenzwerten liegenden Befunde ermittelt worden. Auch bei den anderen neu eingeführten und/oder verschärften Parametern gibt es keine Auffälligkeiten. e. Nach aktuellem Stand müssen deshalb keine Förderbrunnen aufgrund erhöhter Analysenwerte stillgelegt werden. Kontakt für Rückfragen Ulrich SchmersowUmweltpolitischer Sprecherulrich.schmersow@regionsversammlung.de Birgit BallwegGesundheitspolitische Sprecherinbirgit.ballweg@regionsversammlung.de Eingereicht am 20. Februar 2025 Behandelt am 05. März 2025 Ergebnis beantwortet Dokumente Vorlage
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