Antrag Selbstverpflichtung zur fahrradfreundlichen Arbeitgeberin 2. Oktober 202413. November 2024 Unsplash / Ries Bosch Die Region Hannover steht nicht zuletzt seit Verabschiedung des Verkehrsentwicklungsplans (VEP) 2035+ für eine umfassende Mobilitätswende. Dazu gehört insbesondere die Stärkung des Radverkehrs. Die Regionsverwaltung sollte mit gutem Beispiel vorangehen und für ihre Mitarbeitenden attraktive Bedingungen fürs Radfahren ermöglichen. Dazu gehören etwa überdachte Abstellplätze, Leihräder, Reparaturstationen, Duschmöglichkeiten und Fahrradkampagnen. Der Status als fahrradfreundliche Arbeitgeberin erhöht außerdem die Attraktivität der Regionsverwaltung bei der Gewinnung von Fachkräften. Darüber hinaus werden Anreize zu einem gesunden Mobilitätsverhalten geschaffen. Weitere Informationen und ein umfangreiches Handbuch sind über den ADFC zu erhalten. Beschlussvorschlag Die Verwaltung wird gebeten, sich dazu zu verpflichten, die Kriterien einer fahrradfreundlichen Arbeitgeberin des ADFC zu erfüllen. Dazu wird die Verwaltung beauftragt, dem zuständigen Fachausschuss den aktuellen Umsetzungsstand der dazu notwendigen Kriterien darzustellen. Eingereicht am 02. Oktober 2024 Behandelt am 12. November Ergebnis beschlossen DokumenteVorlage
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