Antwort auf Anfrage

Behinderungen der Stadtbahnen durch falsch parkende und widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge

Der Stadtbahnverkehr wird in der Region Hannover durch individuelles Fehlverhalten von Verkehrsteilnehmenden behindert. Falsch abgestellte Fahrzeuge blockieren zum Beispiel in der Nähe der Straße Schwarzer Bär Stadtbahnen. Die Folge sind Verspätungen sowie Probleme im Betriebsablauf.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

1. Wie häufig kommt es vor, dass widerrechtlich abgestellte oder falsch geparkte Fahrzeuge Stadtbahnen an der Weiterfahrt hindern?

Es findet keine Erfassung von Falschparkern mit einem direkten Kriterium statt. Eine Auswertung der ÜSTRA mit dem Stichwort „Falschparker“ aus dem Betriebstagebuch hat ergeben, dass etwa 5 Fälle pro Monat durch Falschparker zu einer Streckenstörung führen, bei der ein Teilabschnitt des Stadtbahnnetzes nicht bedient werden kann.

2. Hat sich das Problem in den vergangenen Jahren verschärft?

Nach Einschätzung der ÜSTRA ist dies über die vergangenen Jahre gesehen eher gleichbleibend.

3. Wo werden Stadtbahnen besonders häufig durch Falschparker*innen behindert?

Örtlichkeiten, an denen Behinderungen durch Falschparker regelmäßig stattfinden:

  • Haltenhoffstraße (beide Richtungen),
  • Engelbosteler Damm (stadteinwärts nach Haltestelle Strangriede),
  • Herrenhäuser Markt stadteinwärts zwischen Haltestelle und Anschlussstelle Schnellweg,
  • Falkenstraße stadtauswärts (die ersten parkenden Autos ca. 60 m nach dem Abzweig am Schwarzen Bär),
  • Egestorffstraße zwischen Badenstedter Straße und Kirchstraße (Linie 9 in Linden)
  • Auestraße stadteinwärts die letzten Parkplätze vor der Einmündung in die Ricklinger Straße (Linie 17)

4. Wie wird reagiert, wenn falsch parkende bzw. widerrechtlich parkende Fahrzeuge den Stadtbahnbetrieb beeinträchtigen?

Zuerst wird die Stadtbahn angehalten und der/die Fahrbedienstete schätzt den Abstand zum parkierten Fahrzeug ein. Reicht dieser nach Einschätzung des Fahrbediensteten nicht aus, bleibt die Stadtbahn stehen und macht sich mit länger anhaltendem Klingeln bemerkbar. Erscheint der Auto- oder Lkw-Fahrer/in und entfernt das Fahrzeug, findet keine Meldung des/r Stadtbahnfahrers/in statt. Dieser Fall wird von der ÜSTRA nicht erfasst.

Erscheint nach 1-2 Minuten niemand, erfolgt eine Meldung über Funk an die Betriebsleitstelle, die wiederum die Polizei alarmiert. Erscheint der/die Autofahrer/in in dieser Zeit und fährt weg, wird die Polizei wieder abbestellt.

Wenn die Polizei vor Ort ist, ermittelt sie über eine Halterabfrage den/die Eigentümer/in. Ist es eine nahe zum parkenden Fahrzeug befindliche Adresse, wird versucht, den/die Besitzer/in zu erreichen, damit das Fahrzeug wegfahren werden kann. Ist niemand zu erreichen, wird ein Abschleppwagen bestellt. Dadurch kann es zu längeren Betriebsunterbrechungen auf der betreffenden Linie kommen.

Auch nachdem die Strecke wieder frei ist, dauert es mindestens eine Stunde bis die Linie wieder regelmäßig verkehrt, da die Züge sich durch die Unterbrechung nicht auf ihrem geplanten Streckenabschnitt befinden.

5. Wie lange dauert es in der Regel, bis das Problem behoben und eine Weiterfahrt möglich ist?

Siehe Antwort zu Frage 4. Wenn der/die Autofahrer/in auf das laute Klingeln reagiert, kann die Behinderung in wenigen Minuten behoben sein. Wenn dies nicht erfolgt und auf einen Abschleppdienst gewartet werden muss, kann es durchaus eine Stunde dauern.

6. Mit welche Maßnahmen ließe sich das Problem beheben?

Bei den unter Frage 3 genannten Punkten könnten laut Auskunft der ÜSTRA Markierungen helfen, wenn diese noch nicht vorhanden sind (z. B. in der Haltenhoffstraße). Dann ist sowohl für die parkenden Pkw als auch für den/die Stadtbahnfahrer/in erkennbar, ob der Abstand zwischen Stadtbahnfahrzeug und Kraftfahrzeug ausreichend ist. Zudem wäre es hilfreich, wenn einige bestimmte Parkplätze entfernt werden und am besten nicht nur mit einer Schraffur, sondern mit einem festen Gegenstand bebaut werden, damit dort nicht geparkt wird.

Eingereicht am
09. September 2024

Behandelt am
27. September 2024

Ergebnis
beantwortet

Dokumente
Vorlage