Mit der Novellierung der Straßenverkehrsordnung im April 2020 wurde das Verkehrszeichen „Grüner Pfeil für Radfahrerinnen und Radfahrer“ neu eingeführt. Der Einführung liegt die u.a. auf einer Untersuchung der Bundesanstalt für Straßenwesen fußende Erkenntnis zugrunde, dass an vielen Stellen ein Rechtsabbiegen von Radfahrer*innen trotz roter Ampel für alle Verkehrsteilnehmer*innen gefahrlos möglich ist. Werden Wartezeiten verkürzt, wird die Attraktivität des klimafreundlichen Radverkehrs erhöht.
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt, an allen Ampelanlagen auf Straßen, für die die Region Hannover zuständig und an denen ein Rechtsabbiegen für Radfahrer*innen trotz Rotlicht gefahrlos möglich ist, einen Grünpfeil für Radfahrer*innen (Verkehrszeichen 720) anzubringen. Jedes Jahr sollen möglichst bis zu 10 Kreuzungsbereiche entsprechend ausgezeichnet werden.