Antrag

Gründung einer Bildungsregion Region Hannover

Das Land Niedersachsen und die Kommunen nehmen gemeinsam Bildungsaufgaben im Rahmen einer Verantwortungsgemeinschaft wahr. Mit dem Kindertagesstättengesetz (KitaG), dem Niedersächsischen Schulgesetz (NSchG) oder dem Niedersächsischen Erwachsenenbildungsgesetz (NEBG) gibt Niedersachsen den Rahmen vor, in dem sich die Kommunen beim Bau und Betrieb von Kitas, Schulen und Volkshochschulen bewegen können. Zur erfolgreichen Bearbeitung dieser gemeinsamen Bildungsaufgaben ist eine enge und vertrauensvolle Abstimmung zwischen Land und der jeweiligen Kommune notwendig. Zur Unterstützung der Abstimmung zwischen Land und den Kommunen, aber auch zur Verbesserung der Kommunikation und Netzwerkarbeit aller formalen und non-formalen Bildungsträger*innen vor Ort gründeten sich immer mehr Bildungsregionen, die vom Land Niedersachsen gefördert wurden.

Ziel der Arbeit in einer Bildungsregion ist es, den Menschen durch ein abgestimmtes Bildungsangebot der verschiedenen relevanten Institutionen und Akteur*innen die größtmögliche Unterstützung in der Entwicklung einer gelingenden Bildungsbiografie zu bieten. In einem kontinuierlichen und langfristig angelegten Prozess wird unter Einbezug möglichst vieler Akteur*innen ein regionales Bildungsnetzwerk auf- bzw. weiter ausgebaut. Auf diese Weise können vorhandene Strukturen besser genutzt und Synergien lokal und regional hergestellt werden, die die Menschen einer Region zu einer höheren Bildungsbeteiligung befähigen und sie bei der Entfaltung ihrer Persönlichkeit unterstützen. Die Bildungsregionen setzen bei der inhaltlichen Ausgestaltung ihrer Arbeit entsprechend der jeweiligen Voraussetzungen vor Ort eigene Schwerpunkte.

Mögliche Themen für eine Bildungsregion Region Hannover: Erstens gibt es in der Region Hannover einen erhöhten Abstimmungsbedarf zwischen den Mitgliedskommunen, der Region Hannover und dem Land durch die verschiedenen Schulträgerinnenschaften. Insbesondere bei den Übergängen zwischen allgemeinbildender Schule und Berufsbildenden Schulen machen sich dies bemerkbar. Hier könnten beispielsweise für Schüler*innen mit Zuwanderungsgeschichte sowie für Schüler*innen mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung noch weitere Angebotslücken lokalisiert und in der Folge geschlossen werden.

Zweitens ist unter dem Stichwort „Bildung für nachhaltige Entwicklung“ (BNE) ein breiter Strauß an Angeboten in Schulen, bei Schulträger*innen und anderen Bildungsakteur*innen entstanden. BNE befähigt Menschen zu zukunftsfähigem Handeln. Dazu gehörten Demokratiebildung in Abgrenzung zu autoritären, (rechts-) populistischen und demokratiefeindlichen Tendenzen in unserer Gesellschaft. Auch gehören der nachhaltige Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und das Zusammenleben in der einen Welt zur Grundidee von BNE. Das Aufgreifen und Sichtbarmachen der hier vorhandenen losen Enden im Sinn von Netzwerkarbeit kann ein anderes Thema einer Bildungsregion Region Hannover sein.

Die Umsetzung in personeller Hinsicht erfolgt im Rahmen der Bildungsregion durch eine Abordnung zweier Lehrkräfte zu jeweils 50% ihrer Arbeitszeit durch das Land Niedersachsen. Seitens der Region Hannover soll laut Kooperationsvertrag mit dem Land Niedersachsen die im Antragstext genannte Person aus der Regionsverwaltung mit der Geschäftsführung des Bildungsbüros betraut werden. Hierfür entstehen außer denen für Büroräume und -ausstattung keine Kosten.

Eine spätere personelle Aufstockung und/oder die Ausstattung der Bildungsregion mit Sachmitteln obliegt einer gesonderten Entscheidung zum gegebenen Zeitpunkt.

Beschlussvorschlag

Die Regionsverwaltung wird mit der Gründung einer Bildungsregion Region Hannover beauftragt. Der dazu notwendige Kooperationsvertrag mit dem Land Niedersachsen ist zeitnah abzuschließen und ein Bildungsbüro ist nach Möglichkeit zum 01.02.2025 als Geschäftsstelle einzurichten, wobei diese durch eine bereits bei der Region Hannover beschäftigten Person zu leiten ist. Anschließend werden dem zuständigen Ausschuss die konzeptionellen Planungen vorgestellt.

Eingereicht am
22. Mai 2024

Behandelt am
18. Juni 2024

Ergebnis
beschlossen