Antwort auf Anfrage Grundwasser- und Oberflächengewässerversalzung durch die Kleinhalden des Kalibergwerkes Niedersachsen-Riedel 11. April 20245. November 2024 Die Kalirückstandshalden in Hänigsen weisen diverse umwelttechnische Mängel im Hinblick auf den Schutz der Oberflächengewässer sowie des Grundwassers auf. Die Halden verfügen über keine Basisabdichtung, keine ausreichende Abdeckung, keine Haldenrandgräben, keine Auffangmöglichkeiten für Haldenwässer, die Produktionshalde weist aktuell über 20 Versackungen in der Oberfläche auf und an der Teufhalde gibt es vorwiegend an der Nordseite seit Jahren großflächige Abrutschungen sowie Versackungen. Dies führt zu einer massiven Natriumchlorid-Belastung der Oberflächengewässer im Umfeld der Hänigser Kalirückstandshalden. Aktuelle Messergebnisse der Bürgerinitiative Umwelt Uetze vom 23.02.2024, welche an der Ecke Salzweg/Kasparsweg (31311 Uetze) an einem Vorfluter der Thöse durchgeführt wurden, kommen zu dem Ergebnis, dass bei einem Zufluss von circa 2250 Litern pro Minute[1] aktuell etwa 4,4 Tonnen Natriumchlorid pro Tag in die Thöse eingeleitet werden[2], was erhebliche ökologische Schäden verursacht. Die gesamte Salzfracht wird nicht nur in die Thöse abgeleitet, sondern versickert in den Boden und gelangt ins Grundwasser. Es ist davon auszugehen, dass die Messwerte, aufgrund der starken Niederschläge der vergangenen Wochen, nicht die durchschnittliche Belastung darstellen. Dennoch geben diese alarmierenden Messergebnisse Grund zur Besorgnis und unterstreichen die Dringlichkeit behördlicher Untersuchungen durch die Untere Wasserbehörde (UWB) der Region Hannover. Beim vorliegenden Sachverhalt, handelt es sich um eine fiktive (unechte) Wasserbenutzung nach §9 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG), da hier Maßnahmen zum Tragen kommen, die geeignet sind, dauernd oder in einem nicht nur unerheblichen Ausmaß nachteilige Veränderungen der Wasserbeschaffenheit herbeizuführen. Nach § 9 Abs. 2 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG), ist dies einer echten Benutzung nach § 9 Abs. 1 WHG gleichzustellen. Die Regelung dient in der Praxis dazu, bei sogenannten fiktiven beziehungsweise unechten Benutzungen nachteilige Einwirkungen entweder zu unterbinden oder eine gewässerschonendere Durchführung durchzusetzen. Allerdings gibt es für die fiktive Wasserbenutzung durch die Kalirückstandshalden in Hänigsen aktuell keine entsprechende Genehmigung. Die letzte Einleitungsgenehmigung vom 06.12.2005 (Az.: 5002 W 2004-007-11) ist bereits am 31.12.2019 ausgelaufen. Hier besteht folglich dringender Handlungsbedarf. Dieser umfasst die Klärung, ob es sich hier um eine illegale, unechte Wasserbenutzung handelt sowie erstmalige behördliche Untersuchungen zur Ermittlung des genauen Umfangs der Grundwasserbelastung und der aktuellen Salzfracht der Oberflächengewässer. Zudem ist eine Abschätzung des Gefährdungspotentials für umliegende Naturräume und landwirtschaftliche Flächen (insbesondere bei Hochwasser) dringend erforderlich. Dazu fragen wir die Verwaltung: 1. Hat die UWB der Region Hannover Kenntnis von der massiven Grundwasser- und Oberflächenwasserbelastung im Bereich der Hänigser Kalirückstandshalden? Ja. Im Rahmen eines Ortstermins am 02.06.2023 wurden Dez. III und der Unteren Wasserbehörde (UWB) erstmals Untersuchungen von K+S Inaktive Werke vorgestellt, die einen hohen Chlorideintrag in das Grundwasser im Umfeld der beiden Kleinhalden nachweisen. Die Erstellung der in solchen Fällen üblichen Gefährdungsabschätzung, die die Gefahren auf Natur und Umwelt darstellen und bewerten soll, wurde seitens K+S Inaktive Werke seinerzeit für Ende 2023 zugesagt, sie sei demnach bereits in Bearbeitung. Das ebenfalls anwesende Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) als aufgrund des dort geltenden Bergrechts zuständige Aufsichtsbehörde von K+S trägt den Zeitplan von K+S mit. Die Gefährdungsabschätzung wurde nach mehrfacher Nachfrage erst am 10.05.2024 der UWB über das LBEG vorgelegt. Sie befindet sich derzeit in Prüfung. Weiterhin sind Dez. III am 16.04.2024 Ergebnisse von Messungen des Gewässerkundlichen Landesdiensts (GLD) im Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKLN), die im Auftrag der Bürgerinitiative Umwelt Uetze durchgeführt worden sind, von dieser zugesendet worden, die zudem auch hohe Chloridkonzentrationen in kleineren Gräben im direkten Umfeld des K+S-Geländes nachweisen. Weder vor dem 02.06.2023 noch dem 16.04.2024 gab es belastbare Hinweise auf erhöhte Chloridkonzentrationen im Grundwasser und in sich in der Nähe befindlichen Oberflächengewässern. Entsprechende Messwerte im Gewässer Thöse, in die die o. g. Kleingräben einmünden und regelmäßig vom GLD/NLWKN im Rahmen des sog. Salzplanes zu erheben sind und regelmäßig der UWB vorgelegt werden, sind dagegen bis heute unauffällig. 2. Liegen der UWB konkrete Daten im Hinblick auf den Umfang der Grundwasser- und Oberflächenwasserbelastung im Umfeld der Hänigser Kalirückstandshalden vor? Grundwasser: Der UWB liegen bislang allein die im Rahmen des o. g. genannten Ortstermins am 02.06.2024 vorgestellten Daten vor. Die im Rahmen der o. g. Gefährdungsabschätzung von K+S Inaktive Werke ermittelten zusätzlichen Daten sind der UWB vom LBEG am 10.05.2024 zur Verfügung gestellt worden und befinden sich derzeit in Prüfung. Oberflächengewässer: Wie o. g. liegen der UWB Messungen der Bürgerinitiative Umwelt Uetze seit dem 16.04.2024 vor. Weiterhin liegen der UWB Messwerte zu Chloridkonzentrationen, die in der Thöse wie o. g. vom GLD/NLWKN gemessen werden, vor. Die jüngste Datenreihe betrifft den Zeitraum Oktober 2023 bis April 2024. In dieser Datenreihe sind, wie o. g., keine Auffälligkeiten zu verzeichnen. a. Wenn ja, wer hat diese Daten erhoben? Grundwasser: K+S Inaktive Werke Oberflächengewässer: GLD/NLWKN b. Wenn ja, wie lauten die Ergebnisse dieser Untersuchungen? Grundwasser: Im Nahbereich des K+S Betriebsgeländes liegen z. T. erhebliche Verschmutzungen des lokalen Grundwassers durch Chlorid vor. Die Messungen, die seit 2021 regelmäßig von K + S Inaktive Werke durchgeführt werden, weisen auf Werte hin, die z. T. das 25-fache des durch die Grundwasserverordnung (GrwV) festgelegten Schwellenwertes bei Einleitungen von 250 mg/l überschreiten. Oberflächengewässer: In den Kleingräben liegen die Konzentrationen bei 52 bis 120.000 mg/l. An der o. g. Messstelle in der Thöse lagen die Choridkonzentrationen an der Messstelle-Nienhagen deutlich unter den Anforderungen von 200 mg/l (Mittelwert pro Jahr für den Fließgewässertyp 14). Das weist darauf hin, dass die hohen Konzentrationen in den Kleingräben im weiteren Verlauf durch Verdünnung durch zusätzliches Wasser stark abnehmen. c. Wenn ja, welche Konsequenzen zieht die UWB aus diesen Erkenntnissen? Welche konkreten Maßnahmen plant die UWB als zuständige Wasserbehörde im Hinblick auf die erheblichen Umweltbelastungen? Grundwasser: Seit dem Ortstermin am 02.06.2024, in dessen Rahmen Dez. III und die UWB über die hohen Chloridverschmutzungen des Grundwassers im Umfeld der beiden Kleinhalden informiert wurden, bemühen sich Dez. III und die UWB, dass das LBEG bzw. K+S tätig werden und Gefahrenabwehr betreiben. Hierzu hat die UWB am 19.06.2023 einen schriftlichen Antrag nach § 19 WHG mit Vorschlägen (z. B. kurzfristige Errichtung von Haldenrandgräben zum Auffangen von salzhaltigem Niederschlagswasser) beim LBEG eingereicht, der aber mit dem Hinweis, dass die Region Hannover aufgrund des geltenden Bergrechtes nicht zuständig sei, abgelehnt wurde. Auch Bemühungen von Dez. III, über das Nds. Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz (MU) und das Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung (MW) dahingehend etwas zu bewegen, wurden ebenfalls mangels Zuständigkeit der Region Hannover von dort zurückgewiesen. Zudem wird auch der GLD im NLWKN, der landesweit die Qualität von Grundwasser und Oberflächenwässern überwacht, trotz mehrerer Nachfragen der UWB bis auf Weiteres nicht tätig werden, da auch hier zunächst die Ergebnisse und Empfehlungen der jüngst vorgelegten Gefährdungsabschätzung abgewartet werden sollen. Oberflächengewässer: Aufgrund der am 16.04.2024 seitens der Bürgerinitiative Umwelt Uetze (BI) vorgelegten Messdaten, die eine z. T. sehr hohe Chloridkonzentration in den an das K+S-Gelände angrenzenden Gräben nachweisen, wird die UWB nun im Rahmen der Gefahrenabwehr kurzfristig tätig werden. Zunächst sollen zur Verifizierung eigene Messungen durch das hauseigene Labor an den Stellen erfolgen, an denen die Messungen der BI durchgeführt worden sind. Wenn sich im Weiteren der wasserrechtliche Tatbestand der Gewässerverschmutzung erhärtet, werden im Anschluss daran die Eigentümer der Flächen, die an das K+S-Gelände und die Gräben angrenzen, aufgefordert werden, Maßnahmen gegen die Gewässerverschmutzung einzuleiten. Hinweis: Diese Flächen gehören nicht K+S! Da davon auszugehen ist, dass die möglichen Gewässerverschmutzungen auf Chloridrückstände vom K+S-Gelände, die wahrscheinlich durch Niederschlagswasser diffus über an die Gräben angrenzenden Flächen in diese eingeleitet werden, zurückzuführen ist, wird K+S zur Stellungnahme gebeten und aufgefordert, im Rahmen der Gefahrenabwehr umgehend tätig zu werden. Da die Gräben außerhalb des K+S-Geländes liegen und somit das Bergrecht hier nicht greift, wird das LBEG parallel aufgefordert werden, im Rahmen der Amtshilfe umgehend tätig zu werden, um weitere Gewässerverschmutzungen, die mutmaßlich durch chloridbelastetes Niederschlagswasser, das vom K+S-Gelände ausgeht, z. B. durch Zurückhaltung zu vermeiden. d. Wenn nein, wann plant die UWB eigene Messwerte zur durchschnittlichen und punktuellen (bspw. bei Hochwasser) Belastung der Oberflächengewässer und des Grundwassers zu erheben? s. o. 3. Wie ist die rechtliche Einschätzung der Regionsverwaltung im Hinblick auf die wasserrechtliche Genehmigungslage für die Einleitung der Sole durch die Hänigser Kalirückstandshalden? Grundwasser: Es ist wasserrechtlich schwierig, den Tatbestand einer unerlaubten Einleitung in das Grundwasser im Fall von Riedel zu unterstellen, da es hier kein genehmigtes Einleitungsrecht gibt. Und Niederschlagswasser, das diffus versickert, bedarf per Gesetzeslage keiner Einleiterlaubnis. Oberflächengewässer: Für die diffusen Einleitungen von chloridhaltigem Niederschlagswasser, das von den beiden Kleinhalden ausgeht, ist der Straftatbestand der Gewässerverunreinigung auch nicht ohne Weiteres gegeben. Die punktuelle Einleitung von Niederschlagswasser in ein Oberflächengewässer ist immer per Erlaubnis möglich, wenn u. a. die Anforderungen der Oberflächengewässerverordnung (OGewV) eingehalten werden und das Verschlechterungsverbot, das aufgrund der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) für alle Wasserkörper bindend ist, eingehalten wird. Im Fall von K+S müsste das vom K+S-Gelände derzeit z.T. offensichtlich auch diffus abfließende Niederschlagswasser zuvor in Gänze gesammelt und vor einer möglichen Einleitung entsprechend gereinigt werden. 4. Welche Zuständigkeiten haben in diesem Fall das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie, der Gewässerkundliche Landesdienst, der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz und die UWB sowie weitere Behörden? Aufgrund des auf dem K+S-Gelände trotz des stillgelegten Betriebes immer noch geltenden Bergrechts ist das LBEG auch in Hinblick auf wasserrechtliche Tatbestände hier Aufsichts-, Überwachungs- und Genehmigungsbehörde und hat auf dem Betriebsgelände somit in Gänze die originären Aufgaben der UWG wahrzunehmen. Wasserrechtliche Verstöße durch K+S sind somit zunächst beim LBEG anzuzeigen, was dann ggfs. tätig werden muss. Die nächste dem LBEG übergeordnete Überwachungsbehörde ist das MW. Der GLD ist eine Abteilung des NLWKN. Die gesetzliche Grundlage für die Aufgaben des GLD ist der § 29 des NWG. Hiernach unterhält das Land einen GLD zur: Ermittlung, Aufbereitung, Sammlung hydrologischer Daten, die für wasserwirtschaftliche Planungen, Entscheidungen und sonstige Maßnahmen erforderlich sind. Ermittlung, Auswertung, Veröffentlichung quantitativer und qualitativer Daten des Grundwassers und des Oberflächenwassers. Untersuchung und Beurteilung der Auswirkungen von Benutzungen auf die Gewässer. Darstellung des hydrologischen Gesamtbildes der Gewässer und ihrer ökologischen Veränderung. Beratung aller Stellen des Landes und der dessen Aufsicht unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts. Die Grundlage für die Wahrnehmung der o. g. gesetzlich definierten Aufgaben des GLD bilden die Messprogramme des Gewässerüberwachungssystem Niedersachsens (GÜN). In diesem Zusammenhang wird auch das Gewässer Thöse, in das die im Bereich des K+S-Geländes verlaufenden Gräben entwässern, biologisch und z. T. chemisch beprobt. Die UWB stellt i. d. R. bei wasserrechtlichen Erlaubnissen und Genehmigungen, die das LBEG auf Antrag von K+S erteilt, aufgrund des geltenden Bergrechts zuvor allein das Einvernehmen her. Einvernehmen ist ein Rechtsbegriff, die Bezeichnung ist teilweise gleichbedeutend mit Einverständnis. Das Procedere sieht grundsätzlich so aus, dass das LBEG in diesen Fällen die wasserrechtlichen Erlaubnisbescheide eigenständig erstellt und der UWB zur Prüfung vorlegt. Mögliche Nebenbestimmungen und Hinweise werden normalerweise im Vorfeld zwischen LBEG und UWB geklärt. Für die Einhaltung der Nebenbestimmungen ist das LBEG in Gänze allein zuständig. 5. Wurden die Nebenbestimmungen der auslaufenden wasserrechtlichen Erlaubnis vom 06.12. 2005 seitens des LBEGs eingehalten (insbesondere in Bezug auf den Informationsaustausch, das Zutrittsrecht, die Arbeitshilfe, die Vermeidung von Konzentrationsstößen salzbelasteter Abwässer)? Dem LBEG wurden keine Nebenbestimmungen auferlegt. Ganz im Gegenteil, das LBEG in seiner Funktion als Aufsichts-, Überwachungs- und Genehmigungsbehörde von sich im Bergrecht befindlichen Flächen formuliert in wasserrechtlichen Erlaubnissen die Nebenbestimmungen und Hinweise. Für die Einhaltung und Kontrolle der Nebenbestimmungen von wasserrechtlichen Erlaubnissen von K+S ist das LBEG als zuständige Aufsichtsbehörde aufgrund des dort geltenden Bergrechts in Gänze zuständig. Sollte das LBEG seiner Aufsichtspflicht in Hinblick auf die Einhaltung von Nebenbestimmungen nicht nachkommen, ist dieses beim Wirtschaftsministerium anzuzeigen, das dann wiederum tätig werden muss. Das LBEG hat die UWB stets zu informieren, falls es Verstöße gegen diese Nebenbestimmungen gibt bzw. gegeben hat. Nach Kenntnisstand der UWB wurden die Nebenbestimmungen aber bislang eingehalten, zumindest wurde seitens des LBEG nichts Gegenteiliges gemeldet. Grundsätzlich ist aber anzumerken, dass der Informationsaustausch, der aber nicht dezidiert zwischen UWB und LBEG geregelt ist, besser sein könnte. 6. Wäre es nicht schon jetzt erforderlich, die Staatsanwaltschaft in den Vorgang einzubeziehen? Die Staatsanwaltschaft ist bereits eingeschaltet. Die UWB wurde aufgrund einer Verfügung der Staatsanwaltschaft Hildesheim im Zuge einer Anzeige gegen unbekannt wegen widerrechtlicher Gewässerbenutzung/-verunreinigung seitens der Bürgerinitiative Umwelt gebeten, den Kenntnisstand mitzuteilen. 7. Hat die Regionsverwaltung im Hinblick auf die geschilderten Sachverhalte bereits Kontakt mit dem LBEG und weiteren Akteur*innen aufgenommen? Ja. a. Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Siehe u. a. Antwort zu 2 c. 8. Wie beurteilt die Regionsverwaltung das Gefährdungspotential für umliegende landwirtschaftliche Flächen? Das kann erst beurteilt werden, wenn die Gefährdungsabschätzung von K+S gesichtet wurde. Um das Gefährdungspotenzial für umliegende landwirtschaftliche Flächen einschätzen zu können, sind neben den in der Gefährdungsabschätzung modellierten Grundwasserströmungen auch Kenntnisse der über dem Grundwasser liegenden Bodenschichten erforderlich. Diese hydrogeologischen Daten liegen der UWB aber nicht vor, werden aber ggfs. nun nach Vorliegen der Gefährdungsabschätzung beim LBEG angefordert werden. 9. Wie beurteilt die Regionsverwaltung das Gefährdungspotential für umliegende Naturräume, insbesondere im Hinblick auf umliegende NSGs und FFH-Gebiete? Allgemein ist festzuhalten, dass ein Salzeintrag in den Naturhaushalt insbesondere für die Vegetation aber auch für das Schutzgut Boden regelmäßig eine Beeinträchtigung darstellt. Wie stark die Beeinträchtigung ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab, neben der Salzmenge maßgeblich auch von der Entfernung der Oberflächengewässer und den Grundwasserströmungsverhältnissen. In direkter Nachbarschaft zur Kalihalde Hänigsen befinden sich keine besonders geschützten Gebiete. Im mittleren bis weiteren Umfeld befinden sich das Naturschutzgebiet (NSG) HA 196 „Schilfbruch“ in 1.500 m, das NSG HA 105 „Brand“ in 3.000 m und das FFH-Gebiet Nr. 98 „Brand“ in 1.700 m Entfernung. Aus den FFH- und Naturschutzgebieten sind keine Daten zu gegenüber Salz besonders empfindlichen Ökosystemen bekannt, jedoch ist selbstverständlich jegliche Salzeinfuhr möglichst zu vermeiden. Die Thöse liegt mit ca. 2.500 km Entfernung in relativ großer Entfernung zur Kalihalde. Hier wurden erhöhte Salzgehalte zwar gemessen, aber die Interpretation der Ergebnisse ist aus Naturschutzsicht kaum möglich. Eine detailliertere naturschutzfachliche Bewertung des Gefährdungspotenzials durch die Kalihalde liegt derzeit nicht vor und kann auf Grundlage der vorliegenden Informationen auch nicht abschließend vorgenommen werden. Hierfür würden konkretere Angaben zu den Umweltfaktoren und Wirkbereichen (insb. zu Vegetation und Fauna, Stoffeinträgen, Grund- und Oberflächenwasser) benötigt 10. Ist die Regionsverwaltung an der aktuellen Erstellung der Gefährdungsabschätzung in Bezug auf die Teufhalde und Produktionshalde des Bergwerkes Niedersachsen Riedel beteiligt? Wenn ja, in welcher Form? Nein. 11. Was ist der Grund dafür, dass die vom LBEG im Jahr 2019 geforderte und für Ende 2023 angekündigte Gefahrenabschätzung immer noch nicht vorliegt? Die Gefährdungsabschätzung wurde am 10.05.2024 der UWB über das LBEG zur Kenntnis vorgelegt. Derzeit befinden sich die Ergebnisse in der Prüfung. Die Gründe für die verspätete Fertigstellung sind nicht bekannt. [1] Ermittlung des Volumenstroms in Liter pro Minute = Grabenquerschnitt x Fließgeschwindigkeit Berechnung: (1,25m + 0,625m / 2 x 0,4m) x 6m/min = 2,25m³/min = 2250 Liter/min [2] Ermittlung der Salzfracht in Richtung Thöse: Eingereicht am 11. April 2024 Behandelt am14. Mai 2024 Ergebnisbeantwortet Dokumente Vorlage
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