Änderungsantrag

Öffnung aller Stadtbahntüren

Änderungsantrag der Fraktionen SPD und Bündnis 90/DIE GRÜNEN vom 7. September 2023 zur Vorlage 2002 (V) Ant

Der Antrag der Gruppe CDU/FDP wird wie folgt verändert:

  1. Die ÜSTRA wird beauftragt, bis auf Weiteres alle Türen der Stadtbahnen mindestens an Werktagen von Montag bis Freitag in der Zeit zwischen 6:00 Uhr und 19:00 Uhr an allen Stationen zu öffnen, sofern sich mehr als 5 Personen auf dem Bahnsteig befinden. Außerdem wird der der ÜSTRA auferlegt, dass sie ihr Fahrpersonal vertieft dafür sensibilisiert, die Öffnung der Türen weitgehend bedarfsgerecht für die Nutzer*innen vorzunehmen.
  2. Die Verwaltung passt den mit der ÜSTRA geschlossenen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDA) durch Einbeziehung der vorstehenden gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen und deren finanziellen Ausgleich entsprechend an.
  3. Die ÜSTRA evaluiert bis Ende März 2025, wie sich die Türöffnung aus Sicht der Fahrgäste mit Einschränkungen kundenfreundlich und sicher gestalten lässt. Sie prüft in diesem Zusammenhang auch, ob und wenn ja, welche anderen mindestens gleichermaßen geeigneten Maßnahmen insbesondere technischer Art ergriffen werden können. Einen Bericht hierüber hat die ÜSTRA der Region vorzulegen, relevante Interessenverbände und die Behindertenbeauftragte der Region Hannover sind zu beteiligen.

Sachverhalt

Die ausgeweitete automatische Türöffnung an oberirdischen Stationen baut Barrieren bei der Nutzung des ÖPNV ab und ermöglicht eine komfortable Nutzung der Stadtbahnen sowie eine sichere Teilhabe und selbstständige Mobilität. Davon profitieren nicht nur sehbehinderte Menschen und Mobilitätseingeschränkte, sondern beispielsweise auch Eltern mit Kinderwagen.

Körperliche Beeinträchtigungen sind nicht immer für das Fahrpersonal zu erkennen, und für viele Betroffene ist es unangenehm, ihre Beeinträchtigung offen zu zeigen oder zu kommunizieren. Eine ausgeweitete automatische Türöffnung entlastet also auch die Fahrer*innen der Bahnen.

Da der ÜSTRA durch die Maßnahme zusätzliche Kosten entstehen, die aktuell nicht im Öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDA) berücksichtigt sind, ist dem Unternehmen ein entsprechender Ausgleich zu zahlen. Mittelfristig sollte eine Lösung gefunden werden, die sowohl den Bedürfnissen der Fahrgäste Rechnung trägt, als auch zu einer Kostenreduktion beiträgt.

Eingereicht am
7. September 2023

Behandelt am
19. September 2023

Ergebnis
beschlossen

Dokumente
Vorlage