Antrag

Aktualisierung alter Schutzgebietsverordnungen nach Reichsnaturschutzgesetz

In der Region Hannover gibt es insgesamt 45 Naturschutzgebiete (NSG) und 85 Landschaftsschutzgebiete (LSG). Einige Schutzverordnungen sind noch nach dem von 1935 bis 1976 geltendem Reichsnaturschutzgesetz erlassen worden und müssen daher durch aktuelle Verordnungen ersetzt werden. Diese Neuausweisungen der Schutzgebiete sind relevant, da dort festgelegt wird, wo die Schutzgebietsgrenzen liegen, was in dem jeweiligen Gebiet geschützt werden soll und welchen Zweck dieser Schutz erfüllen soll. Des Weiteren wird dort geregelt welche konkreten Ver- und Gebote zur Erreichung dieses Schutzes notwendig sind und welche Pflege-, Entwicklungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen dafür umgesetzt werden müssen. Zudem gilt seit 1976 das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und es muss sichergestellt werden, dass alle Schutzgebiete in der Region Hannover nach der aktuell geltenden rechtlichen Basis verordnet sind.

Beschlussvorschlag

Die Regionsverwaltung wird beauftragt, alle Schutzgebietsverordnungen, die noch nach dem Reichsnaturschutzgesetz erlassen wurden, nicht rechtssicher sind oder nicht modernen Ansprüchen genügen, bis 2026 durch Verordnungen auf aktueller rechtlicher Basis zu ersetzen.

Eingereicht am
16. November 2022

Behandelt am
20. Dezember 2022

Ergebnis
beschlossen

Dokumente
Vorlage