Antwort auf Anfrage

Erstellung eines Wassermengenkonzeptes für die Region Hannover

Die Region Hannover leidet seit fünf Jahren unter einer langanhaltenden Dürre mit einer kontinuierlich steigenden Zahl an Hitzetagen pro Jahr. Die Niederschlagsmengen in der Region brechen jedes Jahr aufs Neue alle vorherigen Rekordtiefstwerte. Die geringen Niederschlagswerte in Kombination mit den extremen Temperaturen über etliche Wochen hinweg haben dazu geführt, dass auch die Waldbrandgefahr in der Region Hannover enorm zugenommen hat. Ebenso sind Fließgewässer wie z.B. die Wietze und die Burgdorfer Aue sowie Stillgewässer in der Region teilweise trockengefallen wie z.B. der Würmsee. Der letzte Dürremonitor des Helmholtz-Instituts in Leipzig zeigt, dass jetzt das gesamte Regionsgebiet durch eine „außergewöhnliche Dürre“ gekennzeichnet ist.

Die Daten und Berechnungen zum Wasserhaushalt, der Qualität der Oberflächengewässer, zu der Bodenbeschaffenheit und den Auswirkungen des Klimawandels werden von den Fachbehörden des Landes Niedersachsen erhoben und können beim Niedersächsischen Kompetenzzentrum für den Klimawandel (NIKO), dem Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG), dem Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) und dem Gewässerkundlichen Landesdienst (GLD) abgerufen werden.

Neuste Daten zur Grundwasserneubildung des LBEG zeigen jetzt, dass schon seit 2008, durch die unterdurchschnittlich klimatisch bedingte Wasserbilanz, die Grundwasserneubildung auch in der Region Hannover negativ beeinflusst wurde oder überhaupt nicht mehr stattfand. Lediglich im Jahr 2017 fiel die Differenz zwischen Niederschlagsmenge und Verdunstung noch überdurchschnittlich aus. Diese Daten sind mehr als besorgniserregend.

Hinzu kommt die Projektion für die kommenden Jahrzehnte (2071-2100), die das LBEG veröffentlicht hat und die sich an dem so genannten „Weiter-wie-bisher“-Szenario des Weltklimarats (IPCC) orientiert. Laut diesem Szenario wird sich die Grundwasserneubildungsrate in Niedersachsen und auch in der Region Hannover stark verändern. Es wird nun davon ausgegangen, dass im Sommerhalbjahr, wenn der Bedarf an Grundwasser durch die Menschen und die Vegetation am höchsten ist, mit einer erhöhten Abnahme der Grundwasserneubildungsrate zu rechnen ist. Die Konsequenzen für Ökosysteme sowie die Landwirtschaft werden als gravierend eingeschätzt. Zudem können vermehrt Engpässe in der Trink- und Brauchwasserversorgung auftreten.

Um diesem Szenario zu begegnen, hat der Landkreis Nienburg/Weser im Jahr 2020 mit der Beschlussvorlage 2020/043 die Erstellung eines „Integralen Managementkonzeptes zur Bewirtschaftung von Wassermengen“ beschieden. Dieses Konzept wurde in einer kooperativen Zusammenarbeit mit allen Wassernutzer*innen erstellt (siehe Anhang).

Für die Region Hannover gibt es bislang kein vergleichbares Managementkonzept bzw. keine konzeptionellen Planungen über eine Mengenbewirtschaftung der Gewässer. Der weiter fortschreitende Klimawandel und die damit einhergehenden klimatischen Veränderungen verlangen aber zwingend ein derartiges Managementkonzept. Es müssen dringend Lösungen gefunden werden, wie Wasser ganzjährig besser in den Flächen gehalten werden kann, wie der Niederschlagsüberschuss im Winter effektiver zwischengespeichert werden kann und wie ein bewussterer und sparsamerer Umgang mit Trinkwasser erreicht werden kann. So soll verhindert werden, dass zukünftig Nutzungskonflikte um die Ressource Wasser entstehen.

Für die Erarbeitung von Vorhaben zur strategischen Neuausrichtung des Wassermengenmanagements und des klimafolgenorientierten Ausbaus von Infrastrukturen der Wasserversorgung und -nutzung u.a.  auf Landkreis- bzw. Regionsebene bestehen seitens des Nds. Umweltministeriums voraussichtlich in den kommenden beiden Jahren 2023 und 2024 einschlägige Fördermöglichkeiten über die FörderRL Klimafolgenanpassung Wasserwirtschaft.

Deshalb fragen wir dazu die Verwaltung:

Teil I  – Datensammlung und –analyse
  1. Hat die Untere Wasserbehörde (UWB) vollständige Daten zu den Wasserrechten für Trinkwasser der Wasserversorger*innen, der Feldberegnung, der Landwirtschaft, des Gewerbes und der Industrie in der Region Hannover erhoben und können diese der Politik vorgelegt werden?

Antwort der Verwaltung:

Diese Daten liegen vor und können im Rahmen des Datenschutzes bei Bedarf zur Verfügung gestellt werden.

  1. Liegen der UWB Angaben und Daten zur Rohwassergüte in der Region Hannover vor? Wenn ja, welche Daten liegen vor?

Antwort der Verwaltung:

Daten zur Rohwassergüte liegen insbesondere aus den Fassungsanlagen der Trinkwasserversorgung und ausgewählten Grundwassermessstellen im Zustrom zu den Fassungsanlagen vor. Zudem sind anlassbezogen lokal Daten vorhanden. Der NLWKN betreibt ein Grundwassermessnetz und es können entsprechend Daten abgefragt werden.

  1. Liegen der UWB Daten zu den Wassermengen und Flächen für die Feldberegnung sowie der Brauch- und Produktionswassernutzung für die Region Hannover vor? Wenn ja, welche?

Antwort der Verwaltung:

Die genehmigten Entnahmemengen für die Feldberegnung sind i.d.R. auf eine bestimmte Fläche bezogen. In der RH liegen die meisten Flächen zur Beregnung innerhalb von Beregnungsverbänden. Über die Verbandsquote und die zum Verband gehörenden Flächen ergibt sich die erlaubte Entnahmemenge. Die Erlaubnisinhaber sind dazu verpflichtet, die jährlich entnommenen Wassermengen zu melden. Die tatsächlichen Entnahmemengen werden seit 1992 brunnenbezogen digital erfasst.

Genauso legen die Erlaubnisinhaber für Brauch- und Produktionswasser-nutzungen ihre tatsächlichen Entnahmemengen jährlich vor.

  1. Liegen der UWB differenzierte Berechnungen der Grundwasser(teil)körper in der Region Hannover vor und kann anhand dieser Daten eine Ermittlung der Dargebotsreserve erfolgen? Wie sehen die Zahlen konkret aus?

Antwort der Verwaltung:

Diese Daten liegen vor. Die Daten sind frei zugänglich und werden im Bewirtschaftungserlass des Umweltministeriums (zurzeit von 2018) veröffentlicht. Es erfolgt ein kontinuierlicher Abgleich bei Erteilung neuer Entnahmerechte. Ein neuer Bewirtschaftungserlass wird zum Ende des Jahres 2022 erwartet.

Die nutzbare Dargebotsreserve 2018 für die Grundwasserteilkörper der Region Hannover ergibt sich aus folgender Übersicht:

GWK_Teilkörper_1_Detail
GWK_Teilkörper_2_Detail

Auszug aus Anlage 3 https://www.umwelt.niedersachsen.de/startseite/themen/wasser/grundwasser/grundwasser_menge_stand/erlass_mengenbewirtschaftung/mengenmaeige-bewirtschaftung-des-grundwassers-8270.html

  1. Liegt der UWB eine Zusammenstellung und Auswertung ausgewählter Grundwasserstands-ganglinien der letzten 10 Jahre unter Berücksichtigung der Klimafolgen vor? Wenn ja, wie sehen diese Daten aus?

Antwort der Verwaltung:

Insbesondere aus den Auswertungen aus den Jahresberichten der Trinkwasserversorger sowie einigen Handmessungen in beregnungsintensiven Gebieten liegen Daten von GW-Ganglinien zu ausgewählten Grundwassermessstellen vor. Weitere Auswertungen gibt es zu anderen wasserwirtschaftlich bedeutsamen Grundwasserbenutzungen. Über eine Anfrage an das NLWKN können zusätzliche Daten bezogen werden.

  1. Liegen der UWB Daten zu Fließgewässern 1. und 2. Ordnung in der Region Hannover vor (Gewässerkenndaten, Ausbauzustand, Einzugsgebiet, Abfluss, Querbauwerke)? Wenn ja, welche?

Antwort der Verwaltung:

Für die Fließgewässer in der Region Hannover (insgesamt > 100 Wasserkörper) liegen Daten vor. Es handelt sich z.T. um Daten von Landesbehörden sowie eigene Daten die z.T. regelmäßig oder anlassbezogen erfasst werden. Im Wesentlichen wird z.B. bei der Beurteilung bei Vorhaben bezüglich WRRL-Konformität auf landesweit verfügbare Daten zurückgegriffen die ggf. fallbezogen überprüft oder ergänzt werden.

  1. Wurden die Vorgaben der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) in der Region Hannover inzwischen umgesetzt?

Antwort der Verwaltung:

  • Die Vorgaben der WRRL beinhalten sowohl gesetzlich verbildliche Anforderungen als auch freiwillige Maßnahmen. Die UWB der RH setzt die Vorgaben der WRRL sowohl als Pflichtaufgabe als auch auf freiwilliger Basis um. Der Bereich Gewässerentwicklung/ Gewässerökologie (Oberflächen-gewässer) ist innerhalb der UWB (OE 36.28) regionsweit konzeptionell tätig um die Ziele der WRRL voranzubringen.
  • Der niedersächsische Beitrag zu den Maßnahmenprogrammen 2021 bis 2027 ist behördenverbindlich und bei allen die Oberflächengewässer und das Grundwasser betreffende Planungen zu berücksichtigen. Anforderungen der WRRL werden von der UWB (36.28 regionsweit) bei allen Vorhaben in EU-Gewässern strikt überprüft. Oberirdische Gewässer sind gem. § 27 WHG so zu bewirtschaften, dass eine Verschlechterung ihres ökologischen Zustandes/Potenzials und ihres chemischen Zustands vermieden wird (Verschlechterungsverbot) und ein guter ökologischer Zustand/Potenzial und chemischer Zustand erreicht werden (Verbesserungsgebot).Diese Vorschrift wird auf jedes einzelne Vorhaben mit möglichen Auswirkungen auf einen Oberflächenwasserkörper angewandt, mit der Folge, dass die Genehmigung für ein konkretes Vorhaben zu versagen ist, wenn es eine Verschlechterung des Zustands eines Oberflächenwasserkörpers verursachen würde.
  • Auch unabhängig von Anforderungen der WRRL werden bei wasserrechtlichen Verfahren behördlicherseits ggf. Anforderungen formuliert, um Belastungen der Fließgewässer (auch nicht EU-Gewässer) zu minimieren.
  • Durch die regionseigene Förderrichtlinie „Fließgewässerentwicklung“ wird die naturnahe Entwicklung von Fließgewässern in der RH vorangebracht.  Natürliche Fließgewässer bieten zudem die beste Möglichkeit sowohl Wasser zurückzuhalten als auch durch Beschattung die Wassertemperatur und den Sauerstoffgehalt zu halten und die nötigen Strukturen zu schaffen, damit Fließgewässerorgansimen Trockenperioden überdauern können.
  • Die UWB (36.28) setzt im politischen Auftrag in eigener Trägerschaft Maßnahmen um. Aktuell erfolgt von der RH am Jürsenbach die Umsetzung von Maßnahmen des Gewässerschutzes (Fließgewässerentwicklung) und des Naturschutzes (Wasserrückhalt auf der Fläche, Feuchtwiesenent-wicklung).
  • Ökologische Gewässerunterhaltung ist ein wesentlicher Faktor zur Zielerreichung der WRRL. Diesbezüglich steht die RH im Austausch mit den zuständigen Unterhaltungsverbänden. Der UWB kommt die Aufgabe zu, sicherzustellen, dass sich insbesondere die Gewässerunterhaltung an den Bewirtschaftungszielen nach Maßgabe der § 27 bis 31 WHG ausrichtet und die Erreichung dieser Ziele nicht gefährdet (dies erfolgt durch die Abstimmung von Unterhaltungsplänen, Teilnahme an Gewässerschauen, Referententätigkeit bei Schulungen von Baggerfahrern).
  • Die UWB der RH ist zuständig für die Abstimmung der Unterhaltungspläne auf Artenschutzkonformität gemäß Leitfaden Artenschutz-Gewässerunterhaltung (NLWKN). Diesbezüglich ergeben sich deutliche Überschneidungen zu den Anforderungen der WRRL bezüglich ökologischer Gewässerunterhaltung.
  • Die UWB ist Mitglied der Gebietskooperationen 21 und 16 und hier in regelmäßigem Austausch mit den jeweiligen Akteuren in der RH.
  1. Liegen der UWB vollständige Daten zu den Gewässernutzungen durch kommunale Gewerbe oder die Industrie in der Region Hannover vor (Entnahme und Einleitungen etc.)? Wenn ja, wie sehen diese Daten aus?

Antwort der Verwaltung:

Entnahmen werden überwacht. Hierzu sind die entnommenen Wassermengen zu dokumentieren und jährlich vorzulegen (siehe auch Nr. 3). Einleitungen werden nicht überwacht, allerdings sporadisch vom Außendienst kontrolliert.

  1. Liegen der Verwaltung Daten zu Betroffenheitsanalysen von Ökosystemen und Böden (u.a. Natura-2000-Gebiete, wasserabhängige Lebensräume, kohlenstoffreiche Böden) vor? Wenn ja, welche?

Antwort der Verwaltung:

Bei wasserrechtlichen Verfahren werden grundsätzlich alle vorgelegten und vorgetragenen Belange – auch zur Beeinträchtigung von Ökosystemen abgewogen und in der Entscheidung berücksichtigt.

  1. Falls der UWB alle oben aufgelisteten Daten vorliegen, wurden diese je in einer Defizitanalyse (Wasserbedarf, Wasserdargebot, Versorgungsstruktur, Fließgewässer, Ökosysteme, Boden) zusammengestellt, um die Vollständigkeit sowie Richtigkeit und eventuelle Nutzungskonkurrenzen festzustellen?

Antwort der Verwaltung:

Für Trinkwasserrechtsverfahren ist eine Defizitanalyse (z. B. Wasserbedarf, Wasserdargebot, Versorgungsstruktur, Fließgewässer, Ökosysteme, Boden, Nutzungskonkurrenzen) im Rahmen der UVP obligatorisch und wird durch Gutachten des Antragstellenden bearbeitet. Eine zentrale Datenbank behördlicherseits darüber ist aufgrund der Vielseitigkeit der jeweiligen Verfahren jedoch nicht zielführend. Bei den einzelnen Verfahren werden Defizite und Betroffenheiten verfahrensspeziell und behördenübergreifende analysiert.

  1. Falls eine solche Defizitanalyse durchgeführt wurde, wurden daraus Maßnahmen im Status Quo entwickelt, z.B. zur Anpassung der vorhandenen Grundwasserentnahmeerlaubnisse oder Bewilligungen?

Antwort der Verwaltung:

Bei Trinkwasserrechtsverfahren ist bei erkannter Defizit-/ Betroffenheitslage eine Abwägung der Interessen im Rahmen des behördlichen Ermessensspielraumes üblich.

  1. Liegen der UWB im Hinblick auf die zukünftige Maßnahmenplanung bis 2030, 2050 und 2100 konkrete Daten über die Wasserbedarfs- und Verbrauchsentwicklung der Nutzer*innengruppen vor? Wenn ja, wie sehen diese Daten aus?

Antwort der Verwaltung:

In jeder Antragstellung zur Wasserentnahme ist der Zweck bzw. der Bedarf im Kontext der beantragten Laufzeit zur Entnahme zu begründen und wird im Verfahren bewertet. Im Wasserversorgungskonzept Niedersachsen (05/2022) wurden die Wasserverbräuche der wesentlichen Nutzungsgruppen für die genannten Zeiträume prognostiziert. Es lassen sich daraus auch Daten für die Region Hannover generieren. Darüber hinaus erheben die Trinkwasserversorger eigene Daten zur Bedarfsprognose. Tendenziell ist insbesondere bei der Feldberegnung ein erhöhter Bedarf aufgrund der klimatischen Rahmenbedingungen zu erwarten.

  1. Liegen der UWB Daten bezüglich Prognosen zum Wasserdargebot in der Region Hannover vor? Wenn ja, welche?

Antwort der Verwaltung:

Das LBEG bietet unter https://nibis.lbeg.de/cardomap3/ -> Hydrogeologie -> Wasserversorgungskonzept öffentlich einsehbare Prognosen bezüglich des Grundwasserdargebots bezogen auf die jeweiligen Grundwasserteilkörper.

  1. Hat die UWB mit diesen Daten bereits einen Soll-Ist-Vergleich errechnet, um eine Defizitbewertung und Folgenbeschreibung vornehmen zu können? Wie sehen diese Ergebnisse konkret aus?

Antwort der Verwaltung:

Mit den prognostizierten Daten zum Grundwasserdargebot wurden noch keine Vergleiche vorgenommen. Diese erfolgen bislang mit den aktuellen Werten aus dem Grundwasserbewirtschaftungserlass (s. Frage 4).

  1. Hat die UWB Kenntnis von den Machbarkeitsstudien zur Errichtung einer 4. Reinigungsstufe, die für die Kläranlagen einiger Regionskommunen bereits durchgeführt wurde? Wenn ja, welche und können diese der Politik zur Verfügung gestellt werden?

Antwort der Verwaltung:

Bis auf die LHH sind keine Machbarkeitsstudien zur Errichtung einer 4. Reinigungsstufe in der Region Hannover bekannt. Die LHH hat die Studie allerdings erst kürzlich in Auftrag gegeben, sodass noch keine Ergebnisse vorliegen. Auch wird dieses Thema zurzeit immer wieder auf kleineren Kläranlagen diskutiert.

  1. Ist der UWB das Niedersächsische Kompetenzzentrum Klimawandel (NIKO) und dessen Angebot an Daten und Karten zum Klimawandel (u.a. Prognosen zum Wasserhaushalt) bekannt und ist beabsichtigt, diese Daten für die Region Hannover zu nutzen?

Antwort der Verwaltung:

Der Verwaltung ist das NIKO bekannt. Das Angebot auf dem Niedersächsischen Klimainformationssystem (NIKLIS) enthält zum Thema Wasser derzeit keine nutzbaren Daten und Karten für die Region Hannover. Sobald nutzbare Daten verfügbar sind, ggf. im Zusammenhang mit dem Wasserversorgungskonzept, wird die UWB die Anwendbarkeit prüfen.

Teil II – Erstellung eines Managementkonzeptes für Wassermengen in der Region Hannover
  1. Gibt es Überlegungen der Regionsverwaltung ein integrales Managementkonzept für Wassermengen (mit den Schwerpunkten Wasserversorgung, Substitution, Wasserrückhaltung und Grundwasser) wie zum Beispiel der LK Nienburg/Weser beschlossen hat, auf die Region Hannover zu übertragen? Und wie sehen diese Überlegungen aus?

Antwort der Verwaltung:

Die Arbeit der Region Hannover bzw. der Unteren Wasserbehörde (UWB) orientiert sich am „Wasserversorgungskonzept Niedersachsen“ (Stand: Mai 2022). Wesentlicher Baustein des Wasserversorgungskonzeptes ist die Erstellung von Wassermengenmanagementkonzepten auf Landkreisebene. Ziel ist die Entwicklung von sektorübergreifenden lokalen oder regionalen Konzepten zur Nutzung von Gewässern, die unter Berücksichtigung des zu erwartenden Klimawandels plausible und flexible Anpassungsmaßnahmen beschreiben. Nutzungen der Gewässer sind hierbei zu erfassen und zu analysieren, zudem ist die Erstellung von Prognosen und Maßnahmen-planungen vorgesehen. Ziel der UWB ist es, ein solches Wassermengenmanagementkonzept für das Regionsgebiet unter Einbezug der relevanten Gruppen von Wassernutzern und -bewirtschaftern zu erarbeiten. Da im LK Nienburg/ Weser sowie beim LK Osnabrück Umsetzungserfahrungen vorhanden sind, steht die UWB mit diesen Landkreisen bereits im Kontakt. Eine einfache Übertragbarkeit der in den o.g. Landkreisen erstellten Konzepte ist aufgrund regionaler Besonderheiten nicht möglich; sie dienen jedoch als wertvolle Informationsquelle.

  1. Im Landkreis Nienburg/Weser gehören zu den Projektbeteiligten alle öffentlichen Wasserversorger, Unterhaltungsverbände, die Landwirtschaft, die Landesforsten, Gewerbe und Industrie. Gab es für die Region Hannover schon eine ähnliche Zusammenarbeit der genannten Akteure oder ist eine solche gemeinschaftliche Zusammenarbeit in Planung?

Antwort der Verwaltung:

Die UWB arbeitet unter Einbeziehung von Fördermitteln an der Erstellung eines integralen Wassermengenmanagementkonzepts (WWM) für das gesamte Regionsgebiet gem. der Vorgabe des Wasserversorgungskonzeptes Niedersachsen.

Darüber hinaus unterstützt und begleitet die Region Hannover WWM-Kooperationen im Regionsgebiet. Die Ergebnisse und Erkenntnisse dieser Kooperationen fließen in das Integrale Wassermengenmanagementkonzept der RH ein; z.B.:

  • WVGN-Projekt „Neustädter Land“ (allgem. Wasserhaushalt, Oberflächen-gewässer),
  • Gründung einer „Wasserallianz Nord“ im Fuhrberger Feld (Pilotprojekt verstärkt zum Thema Grundwasser).
  1. Ist die Untere Wasserbehörde der Region personell so aufgestellt, dass die Erstellung eines Konzepts nach dem Vorbild des Landkreises Nienburg/Weser ohne weitere personelle Aufstockung betreut werden könnte?

Antwort der Verwaltung:

Die Untere Wasserbehörde ist mit den hoheitlichen Aufgaben aktuell deutlich ausgelastet. Die bestehenden Personalressourcen müssen durch die geänderten Rahmenbedingungen (Klimawandel) priorisiert eingesetzt werden. Hierzu wurde zuletzt auch die Organisationsstruktur durch die Verlagerung der Mitarbeitenden in der Klimafolgeanpassung von der Klimaschutzleitstelle in den Fachbereich Umwelt zur Verbesserung der Abstimmung und inhaltlichen Koordination Rechnung getragen. Die zunehmend komplexeren und zusätzlichen Aufgaben (z.B. Beratung, Anfragen, Fördermittelakquise und -bearbeitung, Digitalisierung, Konfliktmanagement, Überwachung) sind mit den vorhandenen Ressourcen dauerhaft nicht in der notwendigen Strukturtiefe zu bewältigen. Das Zurückstellen von Pflichtaufgaben ist nur kurzfristig möglich. Eine zeitliche Verzögerung bei der Bearbeitung der Aufgaben, kann daher nicht ausgeschlossen werden.

Eine zusätzliche Stelle (Grundwassermengenmanagement EG 12) ist im Entwurf des Stellenplans 2023 enthalten.

Weitere Aufgabensteigerungen u.a. im Bereich der Überprüfung und Anpassung bestehender wasserrechtlicher Genehmigungen an die neuen klimatischen Rahmenbedingungen, sind bereits absehbar.

  1. Wie schätzt die Regionsverwaltung das Potenzial des Pilotprojekts zum Wassermanagement in Uetze in Bezug auf die Übertragbarkeit auf die gesamte Region ein?

Antwort der Verwaltung:

Die Gemeinde Uetze ist eine Kommune der Region Hannover, welche bereits heute eine hohe Betroffenheit im Zuge des Klimawandels im Themenfeld der Wasserversorgung aufweist – mit der Tendenz zur weiteren Verschärfung. Diese Tendenz wurde durch eine wissenschaftliche Prognose im Klimaanpassungskonzeptes (KLAK – Kapitel 2 und 3.2) aufgezeigt. Die Gemeinde Uetze galt lange als eine sehr wasserreiche Kommune, sodass viele Entwässerungsgräben in den landwirtschaftlichen Flächen angelegt wurden und Schöpfwerke das Wasser abschöpfen. Zudem gibt es in der Landwirtschaft eine lange Tradition der Feldberegnung. Die zunehmend langen Trockenphasen in der Vegetationsperiode erweisen sich in Kombination mit den in Uetze vorkommenden sehr sandigen Böden jedoch als problematisch.

Auch andere Kommunen der Region Hannover stehen vor ähnlichen Herausforderungen. Aus diesem Grund spielt die Übertragbarkeit der Ergebnisse des Pilotprojekts GeHaKliWaL eine wichtige Rolle. Es wurden mehrere Arbeitspakete integriert, die die Übertragbarkeit sicherstellen sollen, beispielsweise die projektbegleitende Öffentlichkeitsarbeit, die Netzwerkarbeit und die Fachveranstaltung am Ende der Projektlaufzeit. Im Rahmen von Veranstaltungen sollen die Erfahrungen und Ergebnisse präsentiert und diskutiert werden. Dabei wird auf Maßnahmen eingegangen, die sowohl grundsätzlich als Wassersparmaßnahme funktionieren, wie auch auf örtlich angepasste Maßnahmen. Einige Maßnahmen werden als Blaupause übertragbar und von den Kommunen an örtliche Begebenheiten anzupassen sein.

  1. Gibt es Bestrebungen der Region ähnliche Projekte aus eigenen Mitteln zu finanzieren?

Antwort der Verwaltung:

In Ermangelung von Personalressourcen und bestehender Priorisierung sind derzeit keine Pilotprojekte o.ä. geplant.

  1. Gibt es von der Regionsverwaltung Überlegungen, wie das Konzept der „Schwammstadt“ weiter vorangetrieben werden kann? Wie sehen diese aus?

Antwort der Verwaltung:

Nach Kenntnisstand der UWB wird derzeit ein solches Konzept von der Regionsverwaltung nicht vorangetrieben. Der Hochwasserschutz – dazu gehört letzten Endes auch das „Schwammstadt-Konzept“ – ist eine reine kommunale Aufgabe. Aktuell bereitet die Region Hannover in diesem Zusammenhang die Vergabe einer Starkregenrisikokarte durch ein Ingenieurbüro vor.

  1. Ist der Verwaltung die „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Vorhaben zur strategischen Neuausrichtung des Wassermengenmanagements und des klimafolgenorientierten Ausbaus von Infrastrukturen der Wasserversorgung und -nutzung“ des Nds. Umweltministeriums bekannt und ist es für das Jahr 2023 geplant diese in Anspruch zu nehmen?

Antwort der Verwaltung:

Das Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz fördert mit einem Förderprogramm Vorhaben zur strategischen Neuausrichtung des Wassermengenmanagements und des klimafolgenorientierten Ausbaus von Infrastrukturen der Wasserversorgung und -nutzung (FörderRL Klimanfolgenanpasssung Wasserwirtschaft). Das diesbezügliche Programm „Wassermengenmanagement“ der NBank (Stand: 09.03.2022) bezuschusst Grundlagenarbeit und die Erstellung von Konzepten, Machbarkeitssstudien und Planungen mit 90% der zuwendungsfähigen Ausgaben (höchstens aber EUR 300.000) und Investionen zur Umsetzung von Konzepten mit 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben (höchstens aber EUR 500.000). Die UWB beabsichtigt im Jahr 2023 einen Förderantrag gem. 2.1.1 (Grundlagenarbeit) und 2.1.2 (Erstellung von Konzepten, Machbarkeitsstudien und Planungen) der Förderrichtlinie einzureichen.

Eingereicht am
30. September 2022

Behandelt am
15. November 2022

Ergebnis
beantwortet