Grüne setzen sich für Gewässerschutz ein

  • Veröffentlicht am: 26. Juni 2013 - 15:08

Bis zum Jahr 2015 sollen nach niedersächsischem Wassergesetz alle Bäche und Flüsse in der Region Hannover in einem ökologisch guten Zustand sein. Zur Steigerung der Gewässerqualität ist auch die Pflege der Gewässerränder entscheidend. „Deshalb nehmen wir jetzt die Randstreifen in den Fokus und informieren uns über den aktuellen Zustand“ sagt Ulrich Schmersow, umweltpolitischer Sprecher der Grünen Regionsfraktion.

Nach der Erstbewertung aus dem Jahr 2009 wird auf dem Gebiet der Region Hannover kein relevanter Fluss oder Bach mit sehr gut oder gut bewertet. Ihr ökologischer Zustand wird meist als unbefriedigend oder schlecht eingestuft. Auch bei den Randstreifen gibt es Defizite: Sie sind nur streckenweise an den Fließgewässern vorhanden und die Qualität wird von den Naturschutzverbänden als sehr unterschiedlich beschrieben. „Wir machen jetzt mit unserer Anfrage Druck“, so Schmersow.

Die Regionsverwaltung hat in ihrem Gütebericht 2010 bereits festgestellt, dass „zum Erreichen eines guten ökologischen Zustandes […] an fast allen Gewässern im Regionsgebiet Verbesserungsmaßnahmen erforderlich [sind]“. Die Grünen erfragen nun den Zustand der Gewässerränder und was in den letzten Jahren geschehen ist. „Wir setzen dort an, weil die Randstreifen einen hohen ökologischen Wert für die Gewässer und eine wichtige Funktion zur Vernetzung von Biotopen haben“, erläutert Schmersow die Anfrage.

Hintergrund:

Anfrage gemäß § 9 der Geschäftsordnung zur schriftlichen Beantwortung

Qualität der Gewässerrandstreifen in der Region Hannover

Nach niedersächsischem Wassergesetz soll bis zum Jahre 2015 in allen Bächen und Flüssen entweder der „Gute ökologischer Zustand“ oder das „Gute ökologischen Potenzial“ vorliegen. Renommierte Gewässerkundler_innen, das Umweltbundesamt und auch das NLWKN ( z. B. im „Leitfaden Maßnahmen Oberflächengewässer, Fließgewässer-Hydromorphologie“) betonen, dass eine angepasste Gewässerunterhaltung in extensiv genutzten Gewässerrandstreifen die Erreichung des vorgegebenen Zieles entscheidend fördert. Nach der aktuellen Rechtslage in Niedersachsen sind bei Fließgewässern 2.Ordnung im Außenbereich beidseitig je 5 Meter Randstreifen vorgeschrieben. Für die Gewässerentwicklung hat dieser gesetzliche Randstreifen aber nur eine Bedeutung, wenn er ein „grüner Randstreifen“ ist, er also entweder aus Grünland (Wiese, Weide) oder aus Gehölzen oder Brache besteht. Wird er ackerbaulich oder als Weg (wie z.B. der Hirtenbach in Ronnenberg) genutzt, ist er für die ökologische Entwicklung des Gewässers unbedeutend oder sogar kontraproduktiv. Nach § 38 (4.1) Wasserhaushaltsgesetz (WHG) ist ein weiterer Umbruch von Grünland im gesetzlichen Randstreifen verboten. Für den Zustand und die ökologische Entwicklung der Bäche in unserer Region sind also „grüne Randstreifen“ von hoher Bedeutung nicht nur hinsichtlich ihrer Gewässerqualität sondern auch unter dem Gesichtspunkt der Biotopvernetzung im und am Gewässerlauf.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung nach dem Zustand der Gewässerrandstreifen an den Gewässern 2. Ordnung und an den sogenannten EG-Gewässern (Fließgewässer, die einen hydraulischen Einzugsbereich größer als 10 qkm haben):

1. Wie viel Kilometer Fließgewässer 2. Ordnung, 3. Ordnung und EG- Gewässer gibt es in der Region Hannover?

2. Ist bekannt, wie viel Kilometer „grüner Randstreifen“ an den Gewässern 2. Ordnung existieren und kann eine kartografische Darstellung der Flächen links- und rechtsseitig zur Verfügung gestellt werden?

3. Ist bekannt, wie viel Kilometer „grüner Randstreifen“ an den EG-Gewässern existieren und ist eine kartografische Darstellung der Flächen links- und rechtsseitig verfügbar oder darstellbar?

4. Falls eine kartografische Darstellung nicht verfügbar oder aktuell nicht darstellbar ist, welche Daten müssten neu erhoben oder auf welche könnten aus anderen Arbeiten wie LRP, Strukturkartierungen, Biotopkartierungen, Luftbilder, u. a. zurückgegriffen werden?

5. Wie schnell könnten derartige Darstellungen für einzelne Gewässer wie z. B. Haller, Ihme, Hirtenbach, Wulbeck, etc. erstellt werden?

6. Ist der Zustand von Gewässerrandstreifen bekannt, die mit öffentlichen Mitteln gekauft wurden?

7. Gibt es eine Aufstellung aller mit öffentlichen Mitteln seit dem 1.11.1989 erworbenen Flächen an Fließgewässern in der Region. Wenn nicht, wie schnell kann eine derartige Liste erstellt und der Politik zur Verfügung gestellt werden?

8. Gibt es ein Programm, das darauf abzielt eine Durchgängigkeit „grüner Randstreifen“ herzustellen? Wenn nicht, ist beabsichtigt, dieses zu erstellen? Bis wann ist es dann geplant?

9. Werden Verstöße gegen das Umbruch- und Fällverbot nach § 38 Wasserhaushaltsgesetz systematisch ermittelt und werden hierfür Wiederherstellungen angeordnet?

10. Nach § 58 (2) Niedersächsisches Wassergesetz (NWG) kann die Untere Wasserbehörde das Bepflanzen von Gewässerrandstreifen anordnen. Bei welchen Fließgewässern hat sie das in den letzten Jahren angeordnet?

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Schmersow

(Umweltpolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)