Gewalt gegen Frauen engagiert bekämpfen UN WOMEN Deutschland Der Internationale Tag gegen Gewalt an Frauen wird seit 1981 begangen. Er thematisiert sämtliche Formen von Diskriminierung und Gewalt gegen Frauen und Mädchen. Wir Grünen in der Regionsversammlung setzen uns seit vielen Jahren für die vollständige und vorbehaltslose Umsetzung der Istanbul-Konvention ein. Jede Frau hat das Recht auf ein Leben frei von Gewalt. Gewalt gegen Frauen ist weltweit eine der häufigsten Menschenrechtsverletzungen und eine Realität, die viele Frauen und Mädchen auch in Deutschland täglich erleben. Der Internationale Tag gegen Gewalt an Frauen am 25. November ist ein globaler Aktionstag, der auf diese andauernde Ungerechtigkeit aufmerksam macht und Veränderungen einfordert. Jede Frau hat das Recht auf ein Leben frei von Gewalt – unabhängig von Einkommen, Herkunft oder Aufenthaltsstatus. Wir als Grüne Regionsfraktion setzen uns aktiv für den Schutz, die Unterstützung und die Rechte von Frauen ein. Gemeinsam mit unserem Koalitionspartner gehen wir konkrete Schritte, um Frauen vor Gewalt zu schützen und die Istanbul-Konvention konsequent umzusetzen. Umsetzung der Istanbul-Konvention Um Gewalt gegen Frauen gezielt zu bekämpfen, haben wir ein regionsweites Konzept gefordert. Dieses soll bestehende Lücken aufzeigen und notwendige Handlungsfelder definieren, um die Istanbul-Konvention – das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt – effektiv umzusetzen. Ziel ist ein besser koordinierter und wirksamer Schutz für Betroffene in der gesamten Region. Absicherung von Frauenberatungsstellen Beratungsstellen sind oft die erste Anlaufstelle für Frauen, die von Gewalt betroffen sind. In der Region Hannover wollen wir zusätzliche Mittel bereitstellen, um die bestehenden Angebote zu sichern und neue Beratungsstellen in Barsinghausen und Springe zu etablieren. Damit stellen wir sicher, dass jede Frau Zugang zu professioneller Unterstützung hat – unabhängig von ihrem Wohnort. Stärkung der BISS-Arbeit Beratungs- und Interventionsstellen (BISS) sind ein wichtiger Anlaufpunkt für Frauen, die Opfer häuslicher Gewalt geworden sind. Sie bieten schnelle und gezielte Unterstützung, um die Rechte aus dem Gewaltschutzgesetz umzusetzen – zum Beispiel, den Gewalttäter aus der Wohnung verweisen zu lassen. Bereits im Juni haben wir die Weichen für eine Neuordnung der BISS-Landschaft in der Region gestellt. Darüber hinaus sichern wir die finanzielle Grundlage für eine breitere und standardisierte Förderung. So gewährleisten wir, dass noch mehr Betroffene schnell Hilfe erhalten und gleichzeitig die Anforderungen der Istanbul-Konvention erfüllt werden. Einrichtung einer Antidiskriminierungsstelle Gewalt gegen Frauen ist oft eng mit struktureller Diskriminierung verbunden. Mit der Einrichtung einer Antidiskriminierungsstelle in der Region Hannover schaffen wir jetzt eine zentrale Anlaufstelle, die sowohl präventiv als auch unterstützend tätig ist. Ziel ist es, strukturelle Ungleichheiten abzubauen und den gesellschaftlichen Wandel hin zu mehr Gerechtigkeit zu fördern. Gewalt hat System – Wir fordern konsequenten Schutz Die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache: Fast täglich wird eine Frau in Deutschland Opfer eines Femizids – einer Tötung, weil sie eine Frau ist. Laut dem Bundeslagebild „Geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichtete Straftaten 2023″ wurden allein im letzten Jahr 938 Frauen Opfer von versuchten oder vollendeten Tötungsdelikten. Die Täter sind in den meisten Fällen (Ex-)Partner. Diese Gewalt ist kein Einzelfall, sondern Ausdruck eines strukturellen Problems. Geschlechtsspezifische Gewalt resultiert aus Machtverhältnissen, die Frauen systematisch benachteiligen. Es ist unsere Aufgabe als Gesellschaft und Politik, dagegen vorzugehen. Unsere Forderungen deswegen: Konsequente Umsetzung der Istanbul-Konvention: Prävention, Schutz und Unterstützung für Betroffene müssen umfassend gewährleistet sein. Verlässliche Finanzierung: Beratungsstellen und Frauenhäuser brauchen stabile finanzielle Unterstützung, um ihre Arbeit leisten zu können. Schutz für alle Betroffenen: Frauen müssen unabhängig von Einkommen, Herkunft oder Aufenthaltsstatus Zugang zu Schutzeinrichtungen und Beratung erhalten. Strukturelle Veränderungen: Gewalt gegen Frauen muss gesellschaftlich und juristisch als schwerwiegendes Problem anerkannt werden.