Änderungsantrag der Fraktionen SPD und Bündnis 90/DIE GRÜNEN vom 09. Februar 2022 zur Vorlage 0122 (V) BDs
Die Arbeitsweise des Klimaweisen-Rates im Ausschuss Umwelt und Klima hat in der vergangenen Wahlperiode dazu geführt, dass die Expertise und Einschätzungen zu ausschussrelevanten Sachverhalten nicht in Zeitabständen stattfand, die regelmäßig genug waren. Daher soll die Arbeit des Klimaweisen-Rates explizit nicht in der bestehenden Struktur fortgesetzt werden. Wir schlagen daher vor, dass der Klimaweisen-Rat zu einem regulären Mitglied des AUKs wird und somit bei jeder Ausschusssitzung teilnehmen darf und nicht nur an der „jährlichen Sonderausschusssitzung des Fachausschusses für Umwelt und Klima“.
Zudem soll der Klimaweisen-Rat mehr Unabhängigkeit und Eigenverantwortung erlangen und über seine Zusammensetzung, seine Mitglieder und eventuelle Nachbesetzungen selbst entscheiden dürfen.
Beschlussvorschlag
In der Anlage unter der Überschrift „Berufung des Kuratoriums Klimaschutzregion Hannover und Klimaweisen-Rates“:
- Unter Punkt 2 wird der Satz „Der Arbeitsausschuss bereitet die Vorstellung von Best-Practice-Beispielen vor.“ ergänzt.
- Unter Punkt 3 soll der letzte Satz „Die Arbeit des Klimaweisen-Rates sollte in der bestehenden Struktur fortgesetzt werden.“ im ersten Absatz ersatzlos gestrichen werden.
- Unter Punkt 3 soll der zweite Absatz nicht in Klammern gesetzt werden. Ebenso soll das Wort „Erläuterung“ ersatzlos gestrichen werden.
- Unter Punkt 3 soll der Satz „Des Weiteren nimmt der Klimaweisen-Rat an der jährlichen Sonderausschusssitzung des Fachausschusses für Umwelt und Klimaschutz der Region Hannover teil.“ durch „Der Klimaweisen-Rat kann bei jeder Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Klima als beratendes Mitglied mit Rede- und ohne Stimmrecht anwesend sein.“ ersetzt werden.
- Unter Punkt 3 wird im vierten Absatz der Satz „Bei Nachbesetzungen sollten grundsätzlich auch die Vorschläge des Klimaweisen-Rates Berücksichtigung finden.“ durch „Der Klimaweisen-Rat erhält bei Neu- oder Nachbesetzungen ebenfalls ein Vorschlagsrecht.“ ersetzt werden.
- Unter Punkt 2 wird ergänzt, dass eine Vertretung aus einer Nichtregierungsorganisation ebenfalls als Mitglied des Arbeitsausschusses ausgewählt wird.