Antrag

Resolution: 75 Jahre Grundgesetz

75 Jahre Grundgesetz – 75 Jahre lebendige Demokratie – 75 Jahre Menschenwürde, Freiheit und Gleichheit

Am 8. Mai 1949 beschließt der Parlamentarische Rat das Grundgesetz, unsere Verfassung. Es tritt in der Nacht vom 23.05 auf den 24.05.1949 in Kraft. An diesem Tag gründet sich die Bundesrepublik Deutschland und ist damit laut Gesetz ein freiheitlich-demokratischer und sozialer Rechtsstaat.

Das Grundgesetz schützt unsere Freiheit, Gleichheit und die Menschenwürde.

Nach den Erfahrungen der Nazizeit haben die Mütter und Väter des Grundgesetzes aber auch für eine wehrhafte Demokratie gesorgt. Keine Freiheit für die Feinde der Freiheit. Artikel 18 sorgt dafür, dass die Grundrechte verwirkt werden können, wenn sie gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung gerichtet werden.

Über die Jahre wurden Teile des Grundgesetzes durch den Bundestag an eine sich verändernde Gesellschaft angepasst. Besonders 1994 sticht durch wichtige Änderungen hervor: Erweiterter Art. 3 GG: Der Staat hat die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Männern und Frauen zu fördern und auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinzuwirken (Abs. 2). Ein Meilenstein für die Gleichstellung!
Verboten wird, Behinderte zu benachteiligen. Und es wird eingefügt: Der Staat hat die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen, auch in Verantwortung für die künftigen Generationen. Damit wird der Umweltschutz zum Staatsziel (Quelle bpb.de).

Durch die Gewaltenteilung werden Gesetzgebung und Rechtsprechung kontrolliert und mit dem Bundesverfassungsgericht gibt es außerdem eine schlagkräftige Institution, die unsere Verfassung immer wieder prüft und Gesetze auf ihre Verfassungsmäßigkeit abklopft.

Unser Grundgesetz ist seit 75 Jahren eine lebendige Verfassung in einer lebendigen Demokratie. Die Regionsversammlung feiert diese 75 Jahre Grundgesetz und die freiheitliche demokratische Grundordnung!

Um unsere freiheitliche demokratische Grundordnung zu erhalten und zu beschützen benötigt es aber mehr als staatliche Institutionen, denn das Grundgesetz ist nicht nur eine wichtige rechtliche Grundlage, sondern auch ein moralischer Kompass für die deutsche Gesellschaft. Es benötigt eine starke Zivilgesellschaft und viele ehrenamtlich tätige Menschen, die unser Land gestalten: in Initiativen, Vereinen, Verbänden, Gewerkschaften und Parteien Dabei geht es um das tägliche Aushandeln, wie wir in unserer Gesellschaft zusammenleben wollen. Eine lebendige Demokratie fördert deswegen Diskussion, Meinungsfreiheit und Vielfalt auf Augenhöhe.

Die Regionsversammlung steht ein für eine lebendige Demokratie sowie ihre Wehrhaftigkeit und fördert Diskussion, Meinungsfreiheit und Vielfalt!

Heute, 75 Jahre nach Gründung der Bundesrepublik Deutschland ist zu beobachten, wie diese Grundwerte in Frage gestellt werden.

Das äußert sich nicht nur in menschenverachtenden Äußerungen in Parlamenten, sondern auch in verbalen und immer öfter auch körperlichen Angriffen auf Rettungskräfte und Polizei, aber auch auf ehrenamtliche Helfer*innen und ehrenamtlich und hauptamtlich tätige Politiker*innen. Ebenso werden im Bereich Social Media durch gezielt eingesetzte „Fake-News“ und die dortige Debattenkultur in den Kommentaren, Grenzen immer weiter verschoben.

Diskurs und Diskussion sind die Grundlage der Meinungsbildung in unserer Gesellschaft. Dabei dürfen aber die Regeln unserer Verfassungsordnung sowie eines sachlichen Austausches nicht verlassen werden und verbale Entgleisungen sowie populistische, unsachliche Argumentationen nicht geduldet werden.

Angriffe auf Vertreter*innen unserer Gesellschaft untergraben nicht nur die Demokratie, sondern auch unseren zivilisierten Umgang miteinander.

Die Regionsversammlung bekennt sich zur Ablehnung von verbaler und körperlicher Gewalt und verteidigt unsere Grundordnung. Sie bekennt sich zu einem zivilisierten gesellschaftlichen, politischen Diskurs und wendet sich gegen alle Versuche, diesen Diskurs zu untergraben.

Begründung der Eilbedürftigkeit:
Um eine Beratung des Antrages in der Regionsversammlung noch vor dem offiziellen Termin des 75-Jahre-Jubiläums am 23. Mai 2024 zu ermöglichen, bitten wir um kurzfristige Aufnahme in die Tagesordnungen von Regionsausschuss und Regionsversammlung.

Eingereicht am
02. Mai 2024

Behandelt am
14. Mai 2024

Ergebnis
beschlossen