Resolution

Resolution zur zweiten Personenquerung am Hauptbahnhof Hannover

Wikimedia / Mohammad Reza Abdollahi Bidhendi

Resolution zur zweiten Personenquerung Hauptbahnhof Hannover, Antrag der Fraktionen SPD und Bündnis 90/DIE GRÜNEN vom 21. August 2025

Beschlussvorschlag

Die Regionsversammlung möge beschließen:

  1. Die Regionsversammlung unterstützt ausdrücklich die Stellungnahme der Verwaltungen der Region Hannover und der Landeshauptstadt Hannover an die Deutsche Bahn in der Informationsdrucksache Nr. 0877/2025 zur zweiten Personenquerung für das Projekt „Erweiterung Hannover Hauptbahnhof“.

  1. Die Regionsversammlung fordert die Deutsche Bahn (DB), das Eisenbahnbundesamt (EBA) und das Bundesministerium für Verkehr (BMV) auf, bei den Bewertungskriterien und der Gewichtung zur Untersuchung der Varianten für die zweite Personenquerung die für die Stadt Hannover relevanten Kriterien „Anbindung an das städtebauliche Umfeld (und den umgebenden ÖPNV)“ und „Architektur/städtebauliche Wirkung“ in angemessener Weise zu berücksichtigen. Ebenso ist die bestmögliche Entfluchtung und die kürzestmögliche Umsteigezeit qualitativ in die Bewertung einzubeziehen.

  1. Die Regionsversammlung spricht sich ausdrücklich für die Variante 2.1. mit beidseitigem direkten Stadtanschluss an die Unterführung Lister Meile und Personenaufzug auf der Westseite und fester Treppe und Fahrtreppen auf-/abwärts auf der Ostseite aus.

  1. Die Regionsversammlung lehnt die Variante 3 einer Überführung ohne Stadtanschluss ausdrücklich ab.

  1. Die Regionsversammlung fordert die DB, das EBA und das BMV auf, mit den Verantwortlichen von Stadt und Region Hannover in einen konstruktiven Dialog zu treten, mit dem Ziel, bei der Entscheidung über die zweite Personenquerung die überzeugendste funktionale, sicherheitstechnische und gestalterische Lösung für den Hauptbahnhof der Landeshauptstadt als wichtigen Verkehrsknoten, gerade auch bezogen auf seine innerstädtischen Funktionen, zu finden.

Sachverhalt

Nach der Information der Deutschen Bahn zum Sachstand der Variantenauswahl für die zweite Personenquerung des Hauptbahnhofs Hannover für das Projekt „Erweiterung – 2 – Hannover Hauptbahnhof“ in einer gemeinsamen Sitzung des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses der LHH und des Stadtbezirksrates Mitte am 07.05.2025 bezieht die Regionsversammlung mit dieser Resolution Position zu den Planungen der DB, dem EBA und dem BMV. Aus Sicht der Regionsversammlung sprechen u. a. folgende Argumente gegen die von der DB vorgestellte Variante 3 und für die Variante 2.1. als Vorzugsvariante:

  • zusätzlicher Komfort für Reisende, darunter Mobilitätseingeschränkte, aber auch Reisende mit Gepäck, durch die Fahrtreppen der Variante 2.1.,

  • nur mit einem direkten Stadtanschluss der zweiten Personenquerung an die Unterführung Lister Meile können die ÖPNV-Haltepunkte „Hauptbahnhof/ZOB“ (Lister Meile) und „Hauptbahnhof/Rosenstraße“ (Kurt-Schumacher-Straße in Höhe Rosenstraße) auf kürzestem Wege erreicht werden, ohne dass die Bahnnutzenden den Hauptbahnhof über die ohnehin überlastete Hauptachse betreten müssen,

  • eine barrierefreie und direkte Verknüpfung der verschiedenen Verkehrsmittel des Umweltverbundes trägt zur Erfüllung der Ziele des VEP 2035+ bei, der eine Verdoppelung der Fahrgastzahlen des Öffentlichen Verkehrs in den kommenden Jahren vorsieht,

  • städtebauliche Vorteile für die Gestaltung des Brückenbauwerkes und der Lister Meile,

  • die neben dem Denkmalschutz auch die stadtgestalterisch ausgesprochen problematische Wirkung der Variante 3,

  • neben den bisherigen einzig kopfseitigen Zugängen von Oststadt und Innenstadt entstehen in der Unterführung zwei weitere Zugänge zu den Bahnsteigen, wodurch sich sowohl zusteigende als auch umsteigende Fahrgastströme verlagern würden,

  • mit einer Überquerung werden die umsteigenden Fahrgastströme nicht ausreichend entlastet, da das Gesamtvolumen für Fahrgäste im Bahnhofsbereich nicht erweitert wird,

  • mit einer Nebenachse in der Unterführung Lister Meile fällt die Umsteigefläche und der Umsteigekomfort größer aus und damit auch Volumen und Geschwindigkeit des Umsteigens von zusätzlich 100.000 Fahrgästen,

  • anders als bei der Überquerungsvariante 3, die nur Treppen und Fahrstühle vorsieht, kann der Umstieg über die Unterführung über Rolltreppen und Fahrstühle erreicht werden, so dass Umsteigezeit und Fahrgastkapazität optimiert werden,

  • die fehlenden Rolltreppen bei der Überführungsvariante 3 führen zu längeren Wartezeiten an den Fahrstühlen und damit zu Verlust der Umsteigegeschwindigkeit für Menschen mit Gepäck, bewegungseingeschränkte Menschen, Kinderwagen und Fahrräder,

  • die Überquerungsvariante 3 muss durch die Denkmalbehörden bewilligt werden, so dass das Planungsrisiko steigt bzw. die Variante nach derzeitiger Einschätzung ggf. ganz verunmöglicht wird,

  • laut Aussagen der Deutschen Bahn gegenüber der Verwaltung muss voraussichtlich das gesamte Brückenbauwerk über der Lister Meile aus bautechnischen Gründen erneuert werden, sodass hier bei Umsetzung der Variante 2.1. Synergien erzielt werden können,

  • die Evakuierungszeit des Hauptbahnhofs sinkt bei der Variante 2.1. gegenüber Variante 3, was nicht nur ein Ausschlusskriterium (Max-Wert eingehalten) ist, sondern auch eine sicherheitstechnische und damit rechtliche Bewertung, da kürzere Evakuierungszeiten besseren Personenschutz bedeuten,

  • insbesondere aus Denkmalschutz- und sicherheitstechnischen Gründen ist damit auch das Planungsrechtsrisiko der Variante 2.1. deutlich geringer als bei der Variante 3.