Änderungsantrag

Gebührenerlass für Biofilterdeckel

Mit der Einführung der Biotonne in den Umlandkommunen der Region Hannover und den Wegfall von Biosäcken aus Plastik zum 01.08.2024 werden Privathaushalte vor neue Herausforderungen gestellt, insbesondere im Umgang mit der fachgerechten Nutzung der Biotonne und den damit verbundenen technischen Möglichkeiten wie dem Einsatz von Biofilterdeckeln zur Geruchsreduzierung. Aus betrieblichen Gründen wird bei Beantragung eines Biofilterdeckels für die Biotonne die bisherige Biotonne gegen eine Tonne mit Filterdeckel getauscht. Für den Tausch der Biotonne soll allerdings nach § 3 Abs. 6 Satz 4 der Drucksache 3424 – 4. Änderung der Abfallgebührensatzung – eine Tauschgebühr von 33,06 Euro erhoben werden.

Es ist wichtig, den Gebührenzahler:innen ausreichend Zeit – mindestens eine volle Vegetationsperiode –  einzuräumen, sich mit dem Umgang der neuen Systeme vertraut zu machen und ihre individuellen Bedürfnisse zu bewerten. Dies darf jedoch nicht zu zusätzlichen finanziellen Belastungen führen, insbesondere wenn Anpassungen – wie der nachträgliche Einbau eines Biofilterdeckels – den Wohnkomfort erhöhen und die Akzeptanz der Biotonne fördern.

Der vorläufige Verzicht für mindestens eine Vegetationsperiode auf die Gebühr für einen Biotonnentausch trägt dazu bei, die Einführung der Biotonne sozialverträglich zu gestalten und sicherzustellen, dass die Gebührenzahler:innen nicht durch unerwartete Mehrkosten belastet werden. Vielmehr wird ihnen so die Möglichkeit gegeben, ohne finanziellen Druck die beste Lösung für ihren Haushalt zu finden. Die monatliche Gebühr für den Biofilterdeckel bleibt unberührt.

Diese Maßnahme unterstreicht den Grundsatz, dass ökologische Zielsetzungen wie Müllvermeidung und Ressourcenschonung in einem fairen und für die Bürger:innen nachvollziehbaren Rahmen umgesetzt werden. Die breite Akzeptanz der Biotonne ist essenziell für den Erfolg dieser Initiative. Der vorläufige Wegfall der genannten Gebühr unterstützt dieses Ziel und fördert die soziale Verträglichkeit der gesamten Maßnahme.

Beschlussvorschlag

Es wird beantragt, aus der vorgelegten 4. Änderung der Abfallgebührensatzung den Punkt 7 der Synopse (§ 3 Abs. 6 Satz 4) zu streichen. Der betreffende Passus lautet:

„Für den nachträglichen Einbau eines Biofilterdeckels wird eine Gebühr von 33,06 € je Filter erhoben.“.

Eingereicht am
04. Dezember 2024

Behandelt am
12. Dezember 2024

Ergebnis
beschlossen

Dokumente
Vorlage