Änderungsantrag der Fraktionen SPD und Bündnis 90/DIE GRÜNEN vom 28. November 2024 zur Vorlage 3097 (V) Ant
Der Beschlusstext wird wie folgt angepasst:
Streichung der Änderungen in §6:
In § 6 Zusammenarbeit zwischen Verwaltung und Rechnungsprüfungsamt, Absatz, (1),
Satz 2:
„Nach Abschluss der Prüfungen werden Schlussbesprechungen durchgeführt.“
In § 7 Prüfberichte und sonstige Feststellungen, Absatz (2), Satz 1:
„Grundsätzlich werden alle Prüfungen in einem jährlichen Abschlussbericht
zusammengefasst, der wesentliche
Feststellungen, Beanstandungen sowie Hinweise und Empfehlungen enthalten soll.“
In § 7 Prüfberichte und sonstige Feststellungen, Absatz (2), wir ein neuer Satz 2 eingefügt:
„Einzelberichte erfolgen in begründeten Ausnahmefällen.“
Der dann neue Satz 3 wird geändert:
„Vor dessen endgültiger Abfassung und Veröffentlichung soll ist der geprüften Stelle
Gelegenheit zur Stellungnahme zu gegeben werden.“
Der dann neue Satz 6 wird geändert:
„Ferner soll der Prüfbericht grundsätzlich der geprüften bzw. der von der Prüfung betroffenen
Stelle zugeleitet werden.“