Anfrage

Natur schützen und stärken: Was die neue EU-Verordnung für die Region Hannover bedeutet

Ein Feld mit hohem Gras neben einem Gewässer
Unsplash / Ries Bosch

Die Europäische Union hat im Rahmen des „Green Deals“ eine Verordnung zur Wiederherstellung der Natur beschlossen. Diese Verordnung zielt darauf ab, den fortschreitenden Verlust an Biodiversität in den Mitgliedstaaten umzukehren und natürliche Lebensräume durch verbindliche Maßnahmen wiederherzustellen. Der Beschluss geht auf jahrelange Bemühungen zurück, die Auswirkungen der Klimakrise und des Biodiversitätsverlusts zu mindern, und ist Teil eines umfassenden Plans, der auch die Erstellung nationaler Wiederherstellungspläne umfasst.

Innerhalb von zwei Jahren nach Inkrafttreten der Verordnung werden die Mitgliedstaaten den Entwurf ihres Wiederherstellungsplans für den Zeitraum bis 2032 der Europäischen Kommission zur Prüfung vorlegen. Die Fertigstellung des ersten Entwurfs ist für das zweite Quartal 2026 vorgesehen. Nachdem die Europäische Kommission den Entwurf geprüft hat und ihre Rückmeldung dazu gibt, wird der finale nationale Wiederherstellungsplan bis 2027 fertiggestellt.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

  1. Welche unmittelbaren Veränderungen bringt die EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur für die Arbeit der Regionsverwaltung mit sich? Gibt es neue Aufgaben oder Zuständigkeiten, die sich daraus ergeben?
  2. Welche Rolle spielt die Untere Naturschutzbehörde in diesem Prozess? Wird sie direkt in die Planung und Umsetzung der Maßnahmen eingebunden sein?
  3. Erfordert die Umsetzung der Verordnung und die damit verbundene Erstellung eines nationalen Wiederherstellungsplans zusätzliche personelle oder finanzielle Ressourcen innerhalb der Regionsverwaltung?
  4. Welche neuen Chancen ergeben sich aus der EU-Verordnung für die Region Hannover?

Eingereicht am
23. Oktober 2024

Behandelt am
offen

Ergebnis
offen

Dokumente
Vorlage