Antrag

Änderung der Rechnungsprüfungsordnung

Mit der Informationsdrucksache 2843 (V) IDs hat das Rechnungsprüfungsamt einen Bericht zur Durchführung von Vergabeprüfungen im Jahr 2023 vorgelegt. Hierbei wurden die in der Rechnungsprüfungsordnung aufgeführten Soll-Bestimmungen zur Durchführung von Schlussbesprechungen und zur Gelegenheit von Stellungnahmen vor einer endgültigen Berichtsfassung nicht angewandt.

Besprechungen und Stellungnahmen tragen dazu bei, mögliche Unklarheiten vor einer Veröffentlichung von Prüfberichten auszuräumen – Beanstandungen können so umgehend behoben werden. Sie sind somit ein Instrument der Qualitätssteigerung der Prüfberichte und für ein gutes Arbeitsklima von Rechnungsprüfungsamt als Teil der Verwaltung und den zu Prüfenden. Aus diesem Grund sollten sie zwingend durchgeführt werden.

Viele verwaltungsinterne Prozesse laufen fachübergreifend. Im Sinne einer prozessualen Betrachtung ist daher ein Gesamtbericht zu bevorzugen.

Beschlussvorschlag

Die Regionsversammlung beschließt folgende Änderungen der Rechnungsprüfungsordnung für das Rechnungsprüfungsamt:

In § 6 Zusammenarbeit zwischen Verwaltung und Rechnungsprüfungsamt, Absatz, (1), Satz 2: „Nach Abschluss der Prüfungen werden Schlussbesprechungen durchgeführt.“

In § 7 Prüfberichte und sonstige Feststellungen, Absatz (2), Satz 1: „Grundsätzlich werden alle Prüfungen in einem jährlichen Abschlussbericht zusammengefasst, der wesentliche Feststellungen, Beanstandungen sowie Hinweise und Empfehlungen enthalten soll.“

In § 7 Prüfberichte und sonstige Feststellungen, Absatz (2), wir ein neuer Satz 2 eingefügt: „Einzelberichte erfolgen in begründeten Ausnahmefällen.“

Der dann neue Satz 3 wird geändert: „Vor der endgültiger Abfassung wird der geprüften Stelle Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.“

Der dann neue Satz 6 wird geändert: „Der Prüfbericht wird grundsätzlich der geprüften bzw. der von der Prüfung betroffenen Stelle zugeleitet.“

Eingereicht am
23. August 2024

Behandelt am
offen

Ergebnis
offen