Änderungsantrag Änderungen am Verkehrsentwicklungsplan VEP 2035+ 28. April 20234. März 2025 Änderungsantrag der Gruppe CDU/FDP und der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/Die Grünen vom 28. April 2023 zur Vorlage 1487 (V) BDs Beschlussvorschlag Nach Beschluss wird die Verwaltung notwendige Änderungen des Dokumentes „Verkehrsentwicklungsplan „Aktionsprogramm Verkehrswende“ (VEP 2035+)“ vornehmen. Die Beschlussvorlage wird wie folgt geändert (geänderte Passagen in rot): Die Regionsversammlung beschließt den vorliegenden Verkehrsentwicklungsplan “Aktionsprogramm Verkehrswende” (VEP 2035+) der Region Hannover und macht ihn dadurch zum Rahmen für konkrete Umsetzungsschritte. Die Verwaltung hat daraus konkrete Maßnahmenpakete und Maßnahmen zu entwickeln und diese mit Kosten zu hinterlegen, um die Ziele des VEP 2035+ zu erreichen. Die Umsetzung des VEP 2035+ soll dafür stufenweise priorisiert werden. Ungeachtet des übergeordneten Zieles stehen die einzelnen Stufen unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit. Die Regionskommunen sind, da wo sie ganz wesentlich die Umsetzung gestalten und/oder (mit) finanzieren müssen, am Entscheidungsprozess zu beteiligen. Sachverhalt Durch den politischen Beschluss der Region Hannover, bis 2035 klimaneutral zu werden (Drucksache 4555 (IV)/2021), hat auch der Verkehrssektor seinen Beitrag zu leisten. Klimaneutralität ist im Verkehrssektor aber nur langfristig zu erreichen, da in der EU bis 2035 Neufahrzeuge mit Verbrennerantrieb zugelassen werden, die dann rund weitere 15 Jahre in der Region fahren und CO2 emittieren. Auch die Stromproduktion für Elektrofahrzeuge kann nur schrittweise klimaneutral werden. Die Verkehrslehre lehrt für die Umsetzung des Verkehrsentwicklungsplanes „Push und Pull“. Dabei ist im Interesse einer hohen Akzeptanz das Primat der Gleichzeitigkeit aller Maßnahmen anzustreben. Push- und Pull-Maßnahmen sollten so austariert werden, dass Mobilität für alle bezahlbar und gewährleistet bleibt. Gleichzeitig muss berücksichtigt werden, dass Menschen in unterschiedlichen Lebenssituationen ein unterschiedliches Mobilitätsangebot benötigen. Gerade im ländlichen Raum wird motorisierte individuelle Mobilität dabei noch längerfristig eine Rolle spielen. Für die angestrebte Klimaneutralität und die dafür erforderliche Trendumkehr bei der Entwicklung des Kraftfahrzeugbestands ist das eine zusätzliche Herausforderung. Die fortschreitende Antriebswende ist dabei eine Hilfe, wenn die Investitionen in die Ladeinfrastruktur flächendeckend erfolgen. Neben der Antriebswende ist grundsätzlich auch eine deutliche Reduktion der Kfz-Fahrleistungen erforderlich, um möglichst schnell klimaneutral zu werden und die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffimporten zu reduzieren. Als Etappenziel zu einer klimaneutralen Region soll deshalb bis 2035 durch das „Aktionsprogramm Verkehrswende“ eine CO2-Minderung der verkehrsbedingten Emissionen der Bewohner*innen der Region Hannover sowie der Einpendler*innen von im Idealfall bis zu 70 Prozent erreicht werden. Zugleich soll durch eine Reduktion von überflüssigem Kfz-Verkehr (insbesondere innerorts) und mithilfe emissionsfreier Pkw und Busse die Immissionsbelastung durch Lärm, Feinstaub und andere Luftschadstoffe weiter gesenkt werden. Der VEP 2035+ soll insgesamt dazu beitragen, die Lebensqualität für die Menschen in der Region deutlich zu erhöhen. Zur Lebensqualität gehören ein attraktives, gesundes und verkehrsberuhigtes Wohnumfeld mit hoher Aufenthaltsqualität, in dem sich insbesondere Kinder sicher und eigenständig fortbewegen können, das dazu einlädt, sich auch im Alltag gesundheitsfördernd zu Fuß und mit dem Fahrrad fortzubewegen und eine gute Erreichbarkeit von alltäglichen Zielen idealerweise ohne Pkw zu ermöglichen. Dafür liegt der Fokus auf der Verkehrswende im suburbanen/ländlichen Raum, um die Verkehrswende in allen Kommunen erfolgreich umzusetzen und die Akteure bestmöglich bei der Umsetzung unterstützen zu können. Die vollständige Klimaneutralität ist bis 2035 u. a. nur durch weitere gesetzliche Regelungen auf Bundesebene (z. B. Tempolimit auf den Autobahnen und Verlagerung des Güterverkehrs auf die Schiene) möglich. In den politischen Gremien der Kommunen wurde die Kurzfassung des Verkehrsentwicklungsplans bereits vorgestellt und diskutiert. Anschließend hatten die Kommunen (Politik und Verwaltung) die Möglichkeit eine Stellungnahme zu verfassen, die in den vorliegenden Entwurf des VEP 2035+ zum Beschluss eingearbeitet wurde. Oberste Priorität muss der signifikante Ausbau des ÖPNV, des Radverkehrs und der entsprechenden Infrastruktur haben. Ohne eine flächendeckende Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur in Städten und insbesondere in ländlichen Bereichen wird es keine zeitnahe Verkehrswende geben. Dazu müssen das Streckennetz ausgeweitet, Ringschlüsse ermöglicht und Fahrzeugflotten aufgestockt werden. Das On-Demand-Angebot Sprinti ist bereits jetzt – nach Beendigung der Pilotierung – ein Erfolgsmodell und sollte da, wo es Sinn ergibt, mittelfristig und in Abhängigkeit von der Förderkulisse auf das gesamte Umland ausgeweitet werden. Das Potenzial von Park & Ride-Anlagen ist verstärkt zu nutzen. Park & Ride + Bike & Ride ist ein bewährtes Konzept zur Stärkung des ÖPNV und zur Entlastung des Innenstadtverkehrs. Für die wichtigen Park & Ride-Anlagen in der Region muss das bedeuten: bedarfsgerechter Ausbau, damit in Zukunft genug Stellplätze für alle da sind. Zusätzlich zum Ausbau der bestehenden Park & Ride-Anlagen in der Region sollten mindestens vier neue Anlagen am Regionsrand sowie am Rand der Landeshauptstadt gebaut werden. Eine der wesentlichen Voraussetzungen für die Etablierung von E-Mobilität im Privatbereich ist eine flächendecke Ladeinfrastruktur. Hier besteht sowohl in der LHH, aber insbesondere im Umland erheblicher Investitionsbedarf. Im Rahmen ihrer Möglichkeiten sind hier auch die Kommunen gefordert. Über Parkraumbewirtschaftung kann nur jeweils vor Ort in den einzelnen Kommunen entschieden werden. Ebenso wie die Parkraumbewirtschaftung gehört die Festlegung von Höchstgeschwindigkeiten in die Kompetenz der jeweiligen Kommune. Hier kann am besten die Sinnhaftigkeit bzw. Notwendigkeit beurteilt werden. Hannover und das Umland sind auch in der Zukunft auf eine leistungsfähige Straßeninfrastruktur angewiesen. Die Sanierung der Schnellwege muss daher planmäßig fortgeführt werden. Mit der Sanierung/Modernisierung sollte aber kein Anreiz für ein höheres Verkehrsaufkommen einhergehen. Langfristig kann der Schadstoffausstoß durch neue Antriebssysteme reduziert werden. Im Kapitel „Wie kann die Verkehrswende gelingen?“ wird ein ganzheitliches, integriertes Konzept vorgestellt, das die kurzfristigen und längerfristigen Maßnahmen für eine erfolgreiche Verkehrswende auf den unterschiedlichen Ebenen in den Blick nimmt. Das Aktionsprogramm Verkehrswende beruht dabei auf insgesamt 17 Themenfeldern, die sich auf den folgenden drei Strategien einer nachhaltigen Mobilität erstrecken: „Verkehr vermeiden“, „Verkehr verlagern“ (vom MIV auf den Umweltverbund) und „Verkehr verträglich und sicher abwickeln“. Die Strategie der Verkehrsvermeidung bietet die Grundlage für eine erfolgreiche Verkehrswende, indem die individuellen Mobilitätsbedürfnisse mit weniger und mit kürzeren Wegen befriedigt und dadurch zahlreiche Wegkilometer eingespart werden können. Die Strategie der Verkehrsverlagerung vom Pkw auf umweltfreundliche Verkehrsmittel erfordert es, den Umweltverbund (ÖPNV, SPNV, Fahrrad- und Fußverkehr) attraktiver zu gestalten und die Nutzung des Pkws so zu regulieren, dass sie unattraktiver wird. Damit die Verkehrsleistung im Radverkehr und im ÖPNV verdoppelt werden kann, müssen die Angebote des Umweltverbundes der Region flächendeckend attraktiver werden und Anreize für verschiedene Zielgruppen bieten (Pull-Maßnahmen). Zugleich ist deutlich mehr Kapazität erforderlich, um die steigende Nachfrage auch bewältigen zu können. Hierfür ist der ÖPNV, insbesondere der Schienenpersonennahverkehr und die Stadtbahn deutlich auszubauen und um neue Produkte, wie Schnellbuslinien oder On-Demand-Angebote, zu ergänzen. Es bedarf der Verbesserung der Rad- und Fußwege, um auch im unmittelbaren Wohnumfeld eine deutliche Steigerung der Aufenthaltsqualität zu erreichen, sowie einer Anpassung des Hauptverkehrsstraßennetzes in der Region. Die Zuständigkeiten im Bereich der Angebotsverbesserung und des Netzausbaus liegen größtenteils bei der Region Hannover, wenngleich die Kommunen bei der Vernetzung verschiedener Verkehrsmittel sowie dem Rad- und Fußverkehr ebenfalls ihren Beitrag leisten können und müssen. Die Push-Maßnahmen dagegen sollten aus den Kommunen initiiert werden und in Zusammenarbeit mit der Region und den anderen Baulastträgern und den weiteren Verkehrsakteuren jeweils zeitgleich umgesetzt werden. Denn die Verkehrswende und die damit verbundene Verbesserung der Aufenthaltsqualität kann nur durch das zeitgleiche Zusammenspiel aus Push- oder Pull-Maßnahmen erreicht werden: Reine Push-Maßnahmen (regulierende Maßnahmen) sind nicht umsetzbar, wenn die Autofahrenden keine attraktiven Alternativen haben. Gleichwohl reichen reine Pull-Maßnahmen (Anreize) auch nicht aus, da ein Rückgang der Kfz-Verkehrsmengen sonst zu kürzeren Reisezeiten und dadurch wieder zu Anreizen führt, den Pkw zu nutzen. Als positiver Effekt eines Zusammenspiels aus Pull und Push kann die Anzahl der Pkw in der Region Hannover zurückgehen. Auch der Verkehr, der sich nicht vermeiden oder verlagern lässt, muss verbessert werden. Als dritten Ansatz verfolgt der VEP 2035+ daher das Ziel, den Verkehr verträglich und sicher abzuwickeln. Neben einem umweltsensitiven Verkehrsmanagement, der Förderung von Ladeinfrastruktur sowie klimaneutralen Antrieben und Fahrzeugflotten spielen hier insbesondere 1487 (V) BDs Maßnahmen der Verkehrslenkung und der Verkehrsberuhigung eine Rolle. Dies ermöglicht eine attraktivere Verkehrsraumgestaltung in Innenstädten, Quartieren und Ortsteilen. Da der Verkehrsraum räumlich begrenzt ist und nur einmal vergeben werden kann, ist dieser Aspekt eng mit dem Thema Umverteilung des Straßenraums (Push-Maßnahmen) verwoben. Diese Strategien stehen zwar wie Säulen nebeneinander, müssen aber in der Umsetzung parallel und kombiniert verfolgt werden, da sich nur im Zusammenspiel der verschiedenen Maßnahmen die größtmögliche Wirkung aus weniger Verkehr und einer höheren Lebensqualität erzielen und unerwünschte Nebenwirkungen minimieren lassen (s. Abbildung). Die einzelnen Maßnahmen werden im Kapitel „Vertiefung ausgewählter Themenfelder auf regionaler Ebene“ differenziert betrachtet. Hier wird der Fokus auf die Handlungsansätze gelegt, die die Region Hannover unmittelbar beeinflussen kann. Da die Region Hannover bei der Gestaltung der Verkehrswende vor Ort auf die Unterstützung zahlreicher Akteure aus Politik, Verwaltung, Gesellschaft und Initiativen (Vereine, Verbände) angewiesen ist, wird im Kapitel „Vorschläge für die Verkehrswende auf kommunaler Ebene“ ein „Werkzeugkasten“ vorgestellt, der für die unterschiedlichen Räume differenzierte Ansätze vorschlägt. Die aufgeführten Werkzeuge und Handlungsansätze sind als Vorschläge auf dem Weg zur Verkehrswende zu verstehen und sollen die Diskussion vor Ort und untereinander anregen. Die vier Räume sind: Innenstädte städtische Quartiere suburbane und ländlich geprägte Ortsteile Bahnhöfe und Stationen Die Innenstädte in der Region können mit weniger Pkw-Verkehr attraktiver für die Einzelhandels-, Arbeitsplatz-, Freizeit- und Wohnstandorte entwickelt werden. Hierzu ist der Parkraum konsequent zu bewirtschaften, Stellplätze im öffentlichen Raum umzuwidmen, Lade- und Lieferzonen einzurichten und mehr Platz für Fußgänger*innen zu schaffen. Dabei steht die Aufwertung der Innenstädte mithilfe von erhöhten Aufenthaltsqualitäten zum Verweilen und für Gastronomieangebote im Vordergrund. Die Einkaufslagen sollen daher idealerweise nicht mehr bevorzugt mit dem eigenen Auto, sondern vielmehr mit Bus und Bahn sowie dem Fahrrad oder gar zu Fuß erreichbar sein. In den städtischen Quartieren der Landeshauptstadt und den Städten des Umlands der Region Hannover kann es sinnvoll sein, die Geschwindigkeit auf den Straßen zu reduzieren, um die Straßenquerschnitte im Interesse der Lebensqualität neu gestalten zu können. Der neue Planungsgrundsatz sollte auch hier „von außen nach innen“ planen lauten, sodass insbesondere dem Fuß- und Radverkehr mehr Flächen eingeräumt werden. Fahrradbügel im Straßenraum ermöglichen das sichere Abstellen von Fahrrädern der Bewohner*innen und Besucher*innen. In diesen Quartieren ist zudem eine öffentliche E-Ladeinfrastruktur aufzubauen, da die Bewohner*innen sowie Besucher*innen hier in der Regel keine eigenen Garagen haben. Die Zielgröße für die Reduzierung des Parkraumangebotes im öffentlichen Raum sollte bei bis zu 3.000 Stellplätzen pro Jahr liegen. In der Konsequenz reduzieren Bewohner*innenparkzonen den Zielverkehr und die Belange der Bewohner*innen und Besucher*innen werden bevorzugt. Lieferzonen stellen die Erreichbarkeit der Quartiere für den Wirtschaftsverkehr sicher. In den suburbanen und ländlich geprägten Ortsteilen in der Region ist die Sicherung der Erreichbarkeit von zentraler Bedeutung. In den größeren entwicklungsfähigen Ortslagen sollte daher die Innenentwicklung forciert werden und versucht werden, in die Ortszentren/ Ortskerne wieder mehr Versorgungsfunktionen zu integrieren und die Funktionsmischung zu stärken. Dies kann bei einem verringerten Stellplatzschlüssel deutlich erleichtert werden, der aufgrund des hohen Flächenbedarfs sonst oft die Innenentwicklung erschwert. Mehr Nahmobilität, also das zu Fuß Gehen und Fahrradfahren, bedarf kurzer Wege. Die Digitalisierung kann hier neue, flexible Versorgungsangebote unterstützen. Einen besonderen Fokus bei der integrierten Siedlungs- und Verkehrsentwicklung nehmen die Bahnhöfe und Stationen in der Region ein. Die Region Hannover wird die Kommunen dabei unterstützen die Stadtentwicklung mehr auf die Standorte der Bahnhöfe und S-Bahn-Stationen zu lenken. Ein Mittel dabei könnten Bahnhofsrahmenpläne darstellen, die sich mit den Themen Ausbau intermodaler Mobilitätsstationen, Verknüpfung von Bahnhof und Innenstadt, Bahnhofsumfeld und Straßenraumgestaltung sowie den Umnutzungs-, Aktivierungs- und Nachverdichtungspotenzialen im Umfeld der Stationen auseinandersetzen, weil die Siedlungsentwicklung neue Flächenpotenziale benötigt. Die Wirkungsanalyse zeigt auf, welches CO2-Emissionen-Einsparpotenzial die einzelnen Maßnahmen haben und was die drei Strategien hinsichtlich der Verbesserung der Aufenthalts- und Lebensqualität beitragen können. Mit dem Vorlegen des Verkehrsentwicklungsplans ist die Arbeit keineswegs abgeschlossen. Die Einzelbausteine werden in unterschiedlichen Projekten weiter vertieft und einer Umsetzung zugeführt. So sind u. a. bereits Projekte zur Siedlungsentwicklung, zur Entwicklung des SPNV- und Stadtbahn- und Busnetzes gegründet worden. Eine Kernaufgabe übernimmt das Mobilnetzwerk Hannover in der Umsetzungsstrategie. Das Mobilnetzwerk verknüpft Akteur*innen, die sich für das Thema Verkehrswende und Verkehrssicherheit in der Region Hannover engagieren. Es bringt Menschen aus Kommunen und Verwaltung, dem Bereich Verkehrsplanung und -sicherheit sowie aus Stadtgesellschaft, Wirtschaft und Wissenschaft zusammen. Es unterstützt die Kommunen mit einem Anreizsystem und setzt mit ihnen zusammen zahlreiche Maßnahmen des Verkehrsentwicklungsplans um. Die finanzwirtschaftlichen Auswirkungen sind zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht umfassend definiert. Die einzelnen Maßnahmen werden jeweils in die politischen Gremien eingebracht. Dabei werden die im jeweiligen Haushaltsjahr bestehenden finanziellen Rahmenbedingungen beachtet. Dies insbesondere vor dem Hintergrund des bereits beschlossenen Haushaltssicherungskonzeptes 2023 und der dort aufgezeigten Konsolidierungsziele. Eingereicht am 23. April 2023 Behandelt am 04. Juli 2023 Ergebnis beschlossen Dokumente Vorlage
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