Sachverhalt
In der Beschlussvorlage 1308 (IV) wurden die unten aufgeführten acht Maßnahmen zur Verbesserung der biologischen Vielfalt in der Landwirtschaft vorgestellt:
1. Blühstreifen und Blühflächen zur Förderung von Insekten.
2. Brachestreifen auf mageren Standorten, vorrangig an Gewässer- und Waldrändern zur Förderung von Feldvögeln und Insekten.
3. Stoppelbrache in der Feldhamsterkulisse der Region Hannover zur Förderung des Feldhamsters.
4. Rebhuhnstreifen unter Nichterntung von Weizen zur Förderung des Rebhuhns.
5. Anlage von Feldlerchenfenstern im Getreide zur Förderung der Feldlerche.
6. Anlage von Erbsenflächen innerhalb von Raps-, Mais-, Rüben- und Getreidekulturen zur Förderung von Feldlerchen und Schafstelzen.
7. Grünlandextensivierung (Altgrasstreifen) zur Förderung von Feldhase und Wiesenvögeln.
8. Grünlandextensivierung (Staffelmahd) zur Förderung der Wiesenvögel.
„Beantragt werden auch im Rahmen des Projektes anfallende Overheadkosten, die durch die Administration des Projektes entstehen. Diese sind im Förderzeitraum auf 10% zu begrenzen. Sofern dieses Projekt in den Folgejahren fortgesetzt werden sollte, sind die Overheadkosten auf 5% zu begrenzen.“ (BDs 1308 (IV))
Zur Vorbereitung auf die Haushaltsverhandlungen für das Jahr 2023 fragen wir dazu die Verwaltung:
1. Welche Haushaltsmittel sind im Jahr 2020, 2021 und 2022 jeweils in die Maßnahmen 1-8 geflossen, getrennt nach Overheadkosten und an die Landwirt*innen ausgezahlter Flächenpauschale?
Antwort der Verwaltung:
Die der Landvolk-Consult (GmbH) in den Jahren 2020 und 2021 zugewendeten Haushaltsmittel verteilen sich auf die Einzelmaßnahmen wie in der folgenden Tabelle dargestellt. Dabei ist zu beachten, dass der in der Frage genutzte Begriff Rebhuhnstreifen sich im Maßnahmenkatalog nicht wiederfindet. Es wird davon ausgegangen, dass „Getreidestreifen“ gemeint ist. Bezüglich der Maßnahmen Stoppelbrache und Grünlandextensivierung siehe ergänzend auch Antwort zu Frage 8. Die Abrechnung 2022 liegt noch nicht vor.
2020 | 2021 | ||||
Betrag in € | Fläche in ha | Betrag in € | Fläche in ha | ||
1 | Blühstreifen | 150.220,02 | 194,06 | 186.842,75 | 226,02 |
2 | Brachestreifen | 16.612,40 | 21,48 | 15.151,65 | 19,49 |
3 | Stoppelbrache | 1.788,00 | 8,94 | nicht mehr angeboten | —— |
4 | Getreidestreifen | 18.355,00 | 11,94 | 1.645,00 | 1,40 |
5 | Feldvogelinseln | 7.488,00 | 6,24 | 6.026,80 | 4,64 |
6 | Feldvogelinseln mit Erbseneinsaat | 5.419,50 | 9,98 | 6.647,66 | 5,39 |
7 | Grünlandextensivierung (Altgrasstreifen) | 10.993,45 | 16,91 | nicht mehr angeboten | —— |
Saatgut | 29.902,32 | 21.411,96 | |||
Overheadkosten | 14.042,26 | 14.144,68 | |||
Anzahl Vertrags-Landwirte | 167 | 148 |
Darüber hinaus erfolgt eine Förderung der Lebensraumverbesserung zum Schutz des Rebhuhns durch die Jägerschaft Hannover-Land. Die Jägerschaft Hannover-Land hat hierzu im Jahr 2020 12.000 Euro und im Jahr 2021 40.000 Euro erhalten.
2. Wie unterscheiden sich die Fördermaßnahmen von in ähnlicher Form vom Land Niedersachsen i.R. der Agrarumweltmaßnahmen angebotenen Maßnahmen?
Antwort der Verwaltung:
Bis auf die Blühflächen wurden die Maßnahme aus dem Biodiversitäts- programm der Region Hannover so (auch nicht in ähnlicher Form) nicht vom Land Niedersachsen angeboten. Hinsichtlich der Blühflächen besteht der Haupt-unterschied darin, dass im Biodiversitätsprogramm der Region Hannover ein eigens hergestelltes, an den Naturraum angepasstes, artenreiches Saatgut eingesetzt wird (siehe Aufstellung zu Frage 1.).
2023 wird die Feldvogelinsel in das Angebot der AUKM (Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen) aufgenommen werden. Gleichwohl wird es auch dort einen Unterschiede zu den Auflagen aus dem Biodiversitätsprogramm der Region Hannover geben. So sieht die Feldvogelinsel nach AUKM bislang keine Abstandsregelung zum Wald vor. Die begleitenden Untersuchungen der Region Hannover haben jedoch ergeben, dass dies für die Wirksamkeit der Maßnahme unerlässlich ist.
3. Wie hoch sind die ausgezahlten Flächenpauschalen pro Hektar und wie wurden diese kalkuliert, sofern sie von denen des Landes abweichen?
Antwort der Verwaltung:
Sofern die Maßnahmen vergleichbar mit den AUM (Agrarumweltmaßnahmen) des Landes Niedersachsen waren, wurden diese Sätze als Grundlage für die Festlegung des Maßnahmenentgeltes genommen, z.B. bei Blühflächen.
Kalkulationsgrundlage für die Maßnahmenentgelte waren u.a.
- Fördersätze aus den staalichen Agrarumweltmaßnahmen
- Entgeltkalkulation zu Maßnahmen im FRANZ (Für Ressourcen, Agrarwirtschaft und Naturschutz mit Zukunft) Projekt (die ökonomische Begleitforschung erfolgte durch das Thünen-Institut)
- KTBL-Informationen (Kuratorium für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft) zu Erlösen für Feldfrüchte der letzten fünf Jahre
- Expertise der LWK
Für die einzelnen Maßnahmen wurde in 2022 wie folgt kalkuliert (Beträge jeweils in Euro/ha):
Blühfläche überjährig ohne Greening: 780.-
Blühfläche überjährig mit Greening: 400.-
Blühfläche mehrjährig ohne Greening: 925.-
Blühfläche mehrjährig mit Greening: 545.-
Stoppelbrache: 200.-
Getreideernte Hoher Halm: 500.-
Ernteverzicht Weizen südl. A2: 1.800.-
Ernteverzicht Weizen nördl. A2: 1.400.-
Ernteverzicht Dinkel: 1.400.-
Ernteverzicht Hafer: 1.200.-
Feldvogelinsel: 1.300.-
Erbsenfläche in Rapskultur: 1.350.-
Erbsenfläche in Maiskultur: 1.200.-
Erbsenfläche in Getreide: 1.350.-
Überjähriger Altgrasstreifen: 650.-
Für 2023 ergeben sich wegen der gestiegenen Erzeugerpreise und den nach wie vor bestehenden Unklarheiten bezüglich der nächsten GAP-Periode völlig neue Rahmenbedingungen. Im Regelfall ist davon auszugehen, dass die Maßnahmenentgelte angehoben werden müssen, um einen adäquaten Ausgleich zu schaffen. Vernünftige Kalkulationen für 2023 sind zu diesem Zeitpunkt noch nicht möglich.
4. Welche Gesamtfläche oder wie viele Einzelmaßnahmen wurden je Maßnahme gefördert?
Antwort der Verwaltung:
Siehe Antwort zu 1.
5. a) Gibt es weitere bisher nicht geförderte Maßnahmen die die natürliche biologische Vielfalt erhalten oder fördern würden und die zukünftig aufgenommen werden sollten?
Antwort der Verwaltung:
Bisher nicht geförderte Maßnahmen sind Kiebitzinseln auf Ackerflächen und der Insektenwall. Für beide Maßnahmen werden zur Zeit Pilotuntersuchungen der Region Hannover zusammen mit Landwirten in Immensen bzw. der Calenberger Börde sowie dem NABU Burgdorf-Lehrte-Uetze und der Stiftung Kulturlandpflege durchgeführt.
b) Sind von der Verwaltung ergänzende Maßnahmen ab dem Jahr 2023 geplant und in welchem Umfang?
Antwort der Verwaltung:
Ergänzende Maßnahmen sind für das Jahr 2023 derzeit nicht geplant (siehe auch Antwort zu Frage 7).
6. Warum wird seitens der Region nicht auch eine die gesamte auf der jeweiligen Fläche vorhandene Agrobiozönose fördernde Maßnahme mit düngungs- und pestizidfreiem Getreideanbau entsprechend der Niedersächsischen Agrarumweltmaßnahme BS3 „Schonstreifen Ackerwildkräuter“ bzw. AN4 „naturschutzgerechte Bewirtschaftung zum Schutz von Ackerwildkräutern“ angeboten?
Antwort der Verwaltung:
Der Region Hannover liegen keine Kenntnisse über schützenswerte Standorte von Ackerwildkräutern vor. Eine entsprechende Kartierung ist nicht beabsichtigt. Der Aufwand zur Umsetzung dieser komplexen Maßnahme wird als sehr hoch eingeschätzt. Das aktuelle Programm lebt davon, dass es sich auf leicht umsetzbare Maßnahmen konzentriert.
Die Maßnahmen der Region Hannover haben ergänzenden Charakter zu den Angeboten des Landes Niedersachsen. Dort wo Niedersächsische Agrarumweltmaßnahmen schon bestehen sollten keine konkurrierenden Angebote aufgebaut werden. Darüber hinaus siehe Antwort zu Frage 2.
7. In welcher Höhe plant die Verwaltung für das kommende Haushaltsjahr 2023 Mittel für den Vertragsnaturschutz ein und werden diese Mittel als auskömmlich angesehen?
Antwort der Verwaltung:
Die Aufstellung des Haushaltsplanentwurfes der Verwaltung ist noch nicht abgeschlossen.
8. Welche Maßnahmen haben sich angesichts des Arten- und Biotopschutzes als sehr wirkungsvoll herausgestellt und auf welche Maßnahmen könnte aufgrund ihrer weniger ausgeprägten ökologischen Wirksamkeit verzichtet werden?
Antwort der Verwaltung:
Aus der Begleitforschung zum FRANZ Projekt (Sutcliffe & Leuschner 2022) sowie dem FRANZ Vortrag von Bobrowski und Duncker auf den Bundenaturschutz- tagen in Hannover am 30. Juni 2022 wird deutlich, dass alle genannten Maßnahmen positive Auswirkungen auf die Erhöhung der Biodiversität haben. Auch andere Studien belegen die Wirksamkeit der Maßnahmen.
Bestimmte Maßnahmen wirken teilweise sehr artspezifisch, wie z.B. der Hohe Halm (auch als Hohe Stoppel) bezeichnet für den Feldhamster oder die Feldvogelinseln (mit und ohne Erbseneinsaat) für die Feldlerche. Diese Maßnahmen können nicht gegeneinander aufgewogen werden. Vorteilhaft ist jedoch, wenn die Maßnahme in räumlicher Nähe oder gar angrenzend umgesetzt werden. Dadurch erhöht sich die Strukturvielfalt noch einmal deutlich.
Grünlandextensivierung (Staffelmahd) wird mangels Nachfrage seit 2020 nicht mehr angeboten.
Bei den Grünlandextensivierungsflächen (Altgrasstreifen) wurden nur nicht geeignete Flächen eingebracht. Bezüglich des Brachestreifens bestand keine Nachfrage. Beide Maßnahmen werden daher seit 2021 nicht mehr angeboten.