Änderungsantrag

Anpassung der Beteiligungsgrenze bei Zuwendungen

Änderungsantrag der Fraktionen SPD und Bündnis90/DIE GRÜNEN vom 11. Mai 2022 zur Vorlage Nr. 601 (V) BDs

Eine Aufstellung der Verwaltung „Beteiligung der Politik bei Zuwendungen durch die Regionale Naherholung 61.04“ hat die Politik am 30.03.2022 von der Gremienbetreuung erhalten.

Diese Aufstellung der letzten drei Jahre (2019-2021) zeigt eindeutig, dass das Heraufsetzen der Beteiligungsgrenze um den Faktor zehn von 5.000 Euro auf 50.000 Euro die Politik in circa 75 Prozent der Entscheidungen nicht miteinbeziehen würde.  Deshalb möchten wir die Beteiligungsgrenze von 50.000 Euro auf 15.000 Euro heruntersetzen.

Die Steigerung von 5.000 Euro auf 15.000 Euro entspricht dabei in etwa der Inflation seit der letzten Festlegung im Jahr 2013. Diese Anhebung der Beteiligungsgrenze gibt der Verwaltung im laufenden Geschäft mehr Freiheiten und bezieht die Politik dennoch bei größeren Summen über 15.000 Euro mit ein.

Der Beschlusstext wird wie folgt geändert:

  1. Die Betragsgrenze von 5.000 Euro, ab der die politischen Gremien der Region Hannover gemäß Nr. 2953 (III) BDs beteiligt werden, wird auf 15.000 Euro angehoben.

    Die Entscheidung über die Zuwendung von Maßnahmen bis zu einer Zuweisungshöhe von unter 15.000 Euro erfolgt als Geschäft der laufenden Verwaltung.
  2. Der Ausschuss für Regionalplanung, Naherholung, Metropolregion und Europaangelegenheiten wird im Rahmen einer Zusammenstellung einmal jährlich über sämtliche geförderte Maßnahmen informiert.

Eingereicht am
11. Mai 2022

Behandelt am
12. Juli 2022

Ergebnis
beschlossen

Dokumente
Vorlage