Durch den von der Verwaltung zur Streichung vorgeschlagenen Satz wird die Wohnraumförderung im Innenbereich von dem Förderprogramm zur Innenentwicklung ausgeschlossen.
Das neu aufgelegte Wohnraumförderprogramm (4935 (IV) BDs) der Region Hannover fördert jedoch nur Projekte, die von regionsangehörigen Städten und Kommunen geplant werden. Gemäß der Innenentwicklungsrichtlinie können im Kontrast dazu auch Gruppen, Vereinigungen und Gesellschaften/Unternehmen, die sich bürgerschaftlich engagieren, eine Förderung beantragen. Vor dem Hintergrund, dass Boden endlich ist, halten wir es zudem für falsch, den Wohnraum aus der Förderung von Innenentwicklung zu streichen.
Beispiel: Eine Gruppe, die sich dazu entschließt, im Innenraum ein allgemeinnütziges Projekt zu entwickeln, welches hauptsächlich dem Wohnen dient, sollte unserer Auffassung nach dafür eine Förderung der Region erhalten können. Der Verwaltungsvorschlag würde dies ausschließen
Beschlussvorschlag
Auf Seite 2 Punkt (2) wird der Text im ersten Spiegelstrich „- Planungs- und sonstige Maßnahmen, die überwiegend der Wohnnutzung dienen“ durch: „Planerische Maßnahmen, die bereits durch andere Förderprogramme der Region gefördert werden“ ersetzt.