Antwort auf Anfrage Müssen für einen Schwertransport Hunderte Bäume fallen? 28. September 202121. Januar 2025 Vorbemerkung und Fragestellung der Fraktion Bündnis90/DIE GRÜNEN: Der Airbus 310 mit dem Namen „Kurt Schumacher“ wurde am 03.09.2021 von der Bundeswehr außer Dienst gestellt. Laut eines Artikel der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung vom selbigen Tag, soll das ausgemusterte Militärflugzeug ab Sommer 2022 im Serengeti-Park aufgebaut und als Restaurant genutzt werden. Dazu muss das Flugzeug aus Langenhagen ins 50 Kilometer entfernte Hodenhagen überführt werden. Für den Transport sollen sowohl die Flügel, das Fahrwerk sowie das Heckleitwerk demontiert werden. Das Lichtraumprofil des Flugzeugs überschreitet bei weitem das eines normalen Lastkraftwagens. Die Länge des Flugzeugrumpfes beträgt 49 Meter und das Leergewicht circa 79 Tonnen. Bezüglich des Transports des Airbus 310 vom Flughafen Langenhagen nach Hodenhagen in den Serengeti-Park haben wir folgende Fragen an die Regionsverwaltung: In welcher Form und wann ist der Transport des „flügellosen Airbus“ vom Flughafen zum Serengeti-Park in Hodenhagen geplant? Hat der Transport in der Region Auswirkungen auf Natur und Landschaft und wenn ja welche? Welche Genehmigungen sind erforderlich und welche Genehmigungsbehörden sind beteiligt? Welche Möglichkeit hat die Region Hannover, Eingriffe in Natur und Landschaft zu verhindern oder zu minimieren? Vorbemerkung der Verwaltung: Der Transport des Airbuses vom Airport Hannover-Langenhagen zum Serengeti Park Hodenhagen ist für November 2021 auf dem Straßenweg über die L 380 – K 102 – L 190 bis Regionsgrenze avisiert. Der weitere Streckenverlauf (K 149, K 147, L 191) liegt im LK Heidekreis. Für den Transport des Flugzeugrumpfes ist eine Erlaubnis zur Durchführung von Großraum- und Schwertransporten sowie eine Ausnahmegenehmigung zur Beförderung von Ladungen mit Überbreite, Überhöhe und Überlänge erforderlich. Diese Erlaubnis bzw. Ausnahmegenehmigung wird von der jeweils örtlich zuständigen Verkehrsbehörde in eigener Zuständigkeit erteilt. Eine Zuständigkeit der Region Hannover besteht nicht. Die durch den Transport betroffenen Behörden werden im Genehmigungsverfahren zum beabsichtigten Transport angehört (sog. Anhörungsbehörden). Dieses sind die Gemeinde Wedemark, LK Heidekreis, die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Polizeidirektion Hannover und die Region Hannover. Es ist dabei von einem Eingriff in Natur und Landschaft auszugehen, der von der unteren Naturschutzbehörde zu genehmigen ist. Weiterhin ist eine Befreiung nach der Landschaftsschutzgebietsverordnung Ellernbruch (LSG- H 63) erforderlich. Die untere Naturschutzbehörde kann verbotene Handlungen im Landschaftsschutzgebiet untersagen und einen Antrag auf Befreiung von den Verboten versagen, soweit die gesetzlichen Befreiungserfordernisse nicht vorliegen. In der Anwendung der Eingriffsregelung kann sie vom Antragsteller Vermeidungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen verlangen. Das Vorhaben ist in einem landschaftspflegerischen Begleitplan darzustellen, um von der Unteren Naturschutzbehörde geprüft werden zu können. Dieser Begleitplan liegt bislang nicht vor. Zu Frage 1: Siehe Vorbemerkung. Zu Frage 2: Siehe Vorbemerkung. Zu Frage 3: Siehe Vorbemerkung. Zu Frage 4: Siehe Vorbemerkung. Eingereicht am 16. September 2021 Behandelt am 28. September 2021 Ergebnis beantwortet Dokumente Vorlage
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