TOP 26: Richtlinie zur Förderung des sozialen Wohnungsbaus durch Änderung, Erweiterung oder Neubau
– Es gilt das gesprochene Wort –
Anrede,
im April haben wir den Grundsatzbeschluss zur Neuaufstellung des Wohnraumförderprogramms beschlossen. Nun liegen die drei ausgearbeiteten Förderrichtlinien auf dem Tisch, die wir heute beraten. Ich möchte drei Aspekte besonders hervorheben, die diese inhaltliche Neuausrichtung der Wohnraumförderung kennzeichnen:
Erstens: Die Förderung des sozialen Wohnungsbaus durch Umbau, Erweiterung und Neubau. Mit dieser Akzentuierung machen wir klar, dass wir mit der Förderung stärker als bisher die bereits vorhandenen stillen Wohnraumreserven im Bestand aktivieren wollen: Mit den Zuschüssen für Dachausbau, Aufstockung, Anbau oder die Umwandlung leerer Gewerberäume sorgen wir für Nachverdichtung. Bemerkenswert ist der Hinweis der Fachverwaltung im Rahmen der Ausschussberatungen, dass noch große Nachverdichtungspotentiale in stärker ländlich geprägten Einfamilienhaussiedlungen im Umland gesehen werden. Diese stillen Reserven sind da, sie sind schneller, günstiger und sie verbrauchen keine Fläche. Mit anderen Worten: Wer das Dach ausbaut, statt die grüne Wiese am Stadtrand, baut schneller, günstiger und klimagerechter.
Zweitens: Die Zielgruppenbestimmung der Richtlinie wurde nachgeschärft: Die Region schafft sozialen Wohnraum für Menschen, die aus eigener Kraft am freien Wohnungsmarkt weniger Chancen haben – das sind Wohnungsnotfälle, wie Frauen und Kinder nach Gewalterfahrung, Alleinerziehende, Menschen mit psychischen Erkrankungen oder Behinderungen, Haftentlassene – und es werden lange soziale Zweckbindungen von 30 bzw. 35 Jahren angestrebt.
Drittens möchte ich nochmal einen Schwerpunkt auf die Kommunale Handlungsfähigkeit im Rahmen der Wohnraumförderung der Region legen:
Die alte Planungsförderung wurde auf Hinweis der Kommunen grundlegend überarbeitet: Jetzt gibt es vier Module, von der Potenzialanalyse über Beteiligung und Projektkonzeption bis zur Umsetzung, mit 80 Prozent Zuschuss und bis zu 80.000 Euro im Jahr. Wer gemeinsam mit der Nachbargemeinde plant, bekommt mehr. Und erstmals fördern wir, dass Kommunen Boden kaufen: 60 Prozent, bis zu 700.000 Euro, im Innenbereich, ohne dass schon Baurecht bestehen muss. Das Grundstück bleibt in kommunaler Hand und wird im Erbbaurecht nach Konzept vergeben. Nicht an den Höchstbietenden, sondern an den, der das beste Wohnprojekt vorlegt. Die Region Hannover unterstützt die Kommunen damit erstmals dabei eine aktive Bodenpolitik vorzunehmen.
Dazu kommt: Jedes Belegungsrecht, das die Region mit diesen Richtlinien erwirbt, geht direkt an die Bauortgemeinde. Die Kommune bestätigt den Bedarf und entlastet somit und ihre ordnungsrechtlichen Unterbringungskapazitäten.
Niemand greift in die Planungshoheit ein. Wir geben die Kommunen Geld, Boden und Belegungsrechte in die Hand. Mehr kommunale Handlungsfähigkeit hat es in der Wohnraumförderung der Region noch nicht gegeben.
Diese Feststellung ist mir wichtig angesichts dessen, wie uniformiert und falsch in den letzten Monaten über die Wohnraumförderpolitik der Region Hannover gesprochen wurde. Lassen Sie uns also gemeinsam bei uns zu Hause für eine aktive Wohnraumförderpolitik vor Ort werben. Die Region bietet mit diesen Förderinstrumentarium eine Reihe von neuen Möglichkeiten, die wir nutzen sollten.
Vielen Dank!
Anlagen
Richtlinie zur Förderung kommunaler und sozial gebundener Wohnbauentwicklung (5303 (V) BDs)
Kontakt für Rückfragen

Christian Hinrichs
Sozialpolitischer Sprecher
christian.hinrichs@regionsversammlung.de