Anfrage gem. § 9 der Geschäftsordnung zur schriftlichen Beantwortung
Erfordernis und Perspektiven einer Grünbrücke im Zuge des Ausbaus der B 6 in Neustadt am Rübenberge Der Ausbau und die Sicherung eines funktionierenden Biotopverbundes sind zentrale Ziele des Natur- und Artenschutzes und im Landschaftsrahmenplan (LRP) verankert. Verkehrsinfrastrukturen wie die B 6 stellen hierbei erhebliche Barrieren dar. Grünbrücken leisten einen wichtigen Beitrag zur Wiedervernetzung von Lebensräumen, zum Schutz wandernder Tierarten sowie zur Reduktion von Wildunfällen. Neben klassischen Naturschutzargumenten gewinnen auch jagdliche Aspekte zunehmend an Bedeutung, etwa im Hinblick auf stabile Wildpopulationen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1) Bewertung des Erfordernisses
a. Wie schätzt die Regionsverwaltung vor dem Hintergrund des Landschaftsrahmenplans (LRP), insbesondere der Zielsetzungen zum Biotopverbund, die Notwendigkeit einer Grünbrücke – wie sie in Karte 5b des LRP (2013) aufgeführt ist – ein?
b. Wie bewertet die Verwaltung das Erfordernis einer Grünbrücke über die B6 im Bereich Neustadt am Rübenberge?
2) Bedeutung für den Biotopverbund
Welche Rolle spielt der betreffende Abschnitt der B6 aus Sicht der Verwaltung für die Vernetzung von Lebensräumen (Biotopverbundsysteme), und welche konkreten Defizite bestehen aktuell?
3) Faunistische und jagdliche Aspekte
a. Welche Erkenntnisse liegen der Regionsverwaltung zu Wildwechseln und zur Barrierewirkung der B6 in dem betroffenen Bereich vor (insbesondere Rehwild, ggf. Rotwild sowie Wolf)?
b. Zwischen dem Weenser Damm mit seiner Unterführung südlich von Neustadt und der Schneerener Ziegelei mit einer Überführung nördlich von Neustadt bestehen im betroffenen Abschnitt keine weiteren Querungsmöglichkeiten; wie bewertet die Regionsverwaltung diese Situation aus naturschutzfachlicher und jagdlicher Sicht?
c. Inwiefern könnte eine Grünbrücke zur Verbesserung der Wanderkorridore beitragen?
4) Planungs- und Umsetzungsperspektiven
a. Welche Möglichkeiten sieht die Regionsverwaltung, gegenüber der zuständigen Straßenbauverwaltung in Nienburg auf die Realisierung einer Grünbrücke im Zuge des Ausbaus der B6 hinzuwirken?
b. Welche Haltung vertritt die Straßenbauverwaltung nach Kenntnis der Regionsverwaltung zur Umsetzung der Eingriffsregelung beim Ausbau der Ortsumgehung Neustadt am Rübenberge, und wird diese Argumentation von der Region Hannover mitgetragen?
c. Welche Möglichkeiten sieht die Regionsverwaltung, gegenüber dem zuständigen Baulastträger (Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr) auf die Realisierung einer Grünbrücke hinzuwirken?
d. Gibt es bereits Abstimmungen, Planungen oder Priorisierungen in diesem Zusammenhang?
e. Welche Lehren zieht die Regionsverwaltung aus früheren Ausbaumaßnahmen, bei denen eine Grünbrücke nicht durchgesetzt wurde?
5) Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten
a. Wie bewertet die Regionsverwaltung die Frage, ob eine Grünbrücke in diesem Zusammenhang nicht ohnehin als erforderliche Vermeidungs- oder Ersatzmaßnahme im Rahmen der Eingriffsregelung festgelegt werden sollte und somit Teil der notwendigen Bau- und Ausgleichskosten wäre?
b. Welche Förderprogramme (z. B. Bundesprogramme, EU-Mittel) kommen für die Finanzierung einer Grünbrücke grundsätzlich in Betracht, und wie bewertet die Verwaltung deren Realisierungschancen?
6) Bezug zu politischen Beschlüssen
Wie bewertet die Regionsverwaltung den Haushaltsantrag 4409 (V) HHA der CDU/FDP Gruppe vom Dezember 2025 zu Grünbrücken, und welche konkreten Schritte wurden daraus bislang abgeleitet?
Kontakt für Rückfragen

Ulrich Schmersow
Umweltpolitischer Sprecher
ulrich.schmersow@regionsversammlung.de