Verkehrs-AG besucht metronom

  • Veröffentlicht am: 26. Juni 2009 - 14:28

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Die Verkehrs-AG bei metronom

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im metronom-Steuerwagen

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Vor den Wartungshallen

Mit insgesamt elf Personen hat die Verkehrs-AG der Regionsfraktion die metronom Eisenbahngesellschaft in Uelzen besucht.

Der Technische Geschäftsführer Dr. Carsten Hein empfing die mit dem metronom angereisten BesucherInnen im Firmensitz in Bahnhofsnähe und führte auch über das nahegelegene Betriebswerk der OHE, das die Wartungsarbeiten für die metronom-Züge übernimmt.

Metronom betreibt seit 2003 Schienenpersonenverkehr in Niedersachsen und befördert mit 320 MitarbeiterInnen täglich ca. 75.000 Fahrgäste. Damit hat das Unternehmen in Niedersachsen 30% Anteil an den Personenkilometern im Schienenverkehr, bundesweit immerhin 3%. In der Region Hannover bedient metronom seit 2005 zunächst bis 2013 die Verbindung Uelzen - Hannover - Göttingen.

Im Gespräch wies Dr. Hein auf die besonderen Bedingungen der im Wettbewerb vergebenen Verkehrsleistungen hin. So sei etwa die Pünktlichkeit nur in geringem Maße von metronom selbst zu beeinflussen. Die durch Streckenüberbelegung vorgegebene dichte Zugfolge, die hohe Zahl an Baustellen und Langsamfahrstellen und besonders auch die hohe Zahl an Anschlusssicherungen auf der gesamten Strecke lassen hier dem Eisenbahnverkehrsunternehmen nur wenig Spielraum. Aktuell liege man bei einer Quote von 92 - 93%.

Gleichzeitig wird der Spielraum dadurch eingeschränkt, dass der übergroße Hauptkonkurrent DB mit 60 - 75 % der Kosten für Trasse, Bahnsteig und Energie auch der größte Lieferant ist. Weitere Provisionen erhält die DB aus dem Bereich Fahrkartenvertrieb.

[h2]Ungelöster Engpass Hafenhinterlandverkehr[/h2]

Heftig beklagt wurde von Dr. Hein die Struktur der Investitionen im Hafenhinterlandprogramm, wo ein Großteil in Süddeutschland erbracht werde, obwohl besonders im Hamburger Hauptbahnhof ein eklatanter Mangel an Bahnsteigkanten herrsche. Abhilfe könne durch gezielte und intelligente Infrastrukturinvestitionen analog zum Schweizer Konzept "Bahn 2000" geschaffen werden.

Durch die Schilderungen des metronom-Geschäftsführers ergab sich ein neuer Blick auf die ab Ende Juli geltenden Fahrgast-Entschädigungsrechte im Schienenpersonenverkehr. Demnach kann im Fernverkehr ab 60 Minuten Verspätung eine Fahrpreisentschädigung in Höhe von 25%, ab 120 Minuten in Höhe von 50% gefordert werden. Bei stündlichen Verbindungen entsteht die Berechtigung ggf. also bereits dann, wenn ein Anschluss wegen einer oder zwei Minuten Verspätung verpasst wird. Das Verkehrsunternehmen, das im Einzelfall z.B. von einem Gesamtfahrpreis von 100 € für die eigene Teilstrecke nur einen Fahrgeldanspruch auf 2,50 € habe, müsse der KundIn im (nicht unbedingt selbst verschuldeten) Verspätungsfall aber 25 € erstatten.

Dr. Hein betonte die Wichtigkeit der Fahrradmitnahme für metronom, die jedoch in ausgelasteten Zügen angesichts des Platzbedarfes von zwei Sitzplätzen pro Fahrrad an ökonomische Grenzen stoße. In den Sommermonaten verkehren die metronom-Züge mit einem größeren Anteil an Fahrradstellplätzen.

[h2]Forderung nach Alkoholkonsumverbot[/h2]

Große Aufmerksamkeit hat metronom in den vergangenen Monaten mit der Forderung nach einem Alkoholkonsumverbot in Nahverkehrszügen erhalten. metronom war dabei von hohen Kosten durch verdreckte und beschädigte Züge sowie Pöbeleien gegenüber Mitreisenden und Zugpersonal ausgegangen, die die Kundenbetreuer immer wieder beobachten müssen. Bestätigt fühlt man sich dabei auch durch die allgemeine gesellschaftliche Problematik des Alkoholmissbrauchs. Auf Dauer sei ein Bewusstseinswandel wie beim Tabakkonsum erforderlich, so Dr. Hein, sonst wäre das Alkoholkonsumverbot durch einen "Einzelkämpfer" metronom nicht durchzuhalten.

Nach der abschließenden Fahrt mit einer neu eingesetzten Wagengarnitur vom Betriebswerk in den Bahnhof Uelzen konnte sich die Verkehrs-AG bei Herrn Dr. Hein für einen interessanten und aufschlussreichen Besuch bedanken.

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