GRÜNE: Mietobergrenzen sind auskömmlich

  • Veröffentlicht am: 18. April 2011 - 15:05

"Die neuen Mietobergrenzen der Region decken auch die Kosten für modernisierten Wohnraum ab. Aus der umfangreichen Marktuntersuchung für den Mietspiegel gibt es keinerlei Hinweise darauf, dass hier Probleme entstehen würden", so Doris Klawunde, sozialpolitische Sprecherin der grünen Regionsfraktion.

Nach den Mietobergrenzen für Leistungsbezieher werden für eine Einzelperson in Hannover bis zu 354 Euro zzgl. Heizung übernommen, das entspricht bei einer 50 Quadratmeter-Wohnung 7,08 Euro pro Quadratmeter inklusive Betriebskosten. Für drei Personen gelten entsprechend bis zu 507 Euro als angemessen, das entspricht bei einer 75 Quadratmeter großen Wohnung umgerechnet 6,76 Euro je Quadratmeter.

 

"Eine Kaltmiete von 5,40 Euro wird wie von der GBH gefordert von den Mietobergrenzen abgedeckt, wenn sich die Betriebskosten im durchschnittlichen Rahmen bewegen", so Klawunde. In den von der GBH genannten Beispielen liegen die Brutto-Kaltmieten jedoch bei 8,17 Euro bzw. sogar bei 9,09 Euro je Quadratmeter.

 

"Wohnungen unterhalb der Mietobergrenzen sind in der ganzen Stadt Hannover zu finden, auch bei der GBH. Wäre es anders, würden die Grenzen angehoben werden", so Klawunde.

 

 

 

Hintergrund:

Presseberichte vom 18.4.11 über Warnungen der GBH vor "neuen Gettos" aufgrund der Mietobergrenzen für Leistungsbezieher nach dem SGB II und SGB XII.

Die Regionsversammlung hatte am 12. April die neuen Mietobergrenzen beschlossen.